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Das Auto als Zeuge der Anklage

Themenstarteram 11. August 2016 um 14:51

Ich habe gerade einen interessanten Bericht im Deutschlandfunk gehört.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten aus einem Mietwagen wurde ein Student zu 33 Monaten verurteilt, da er einen Fahrradfahrer bei einem Unfall tödlich verletzt hat. Rechtlich noch Neuland, aber nicht mehr unmöglich.

Das eigene Auto hat als Zeuge ausgesagt.

Auf Grund der Tatsache, das gerade nach Unfällen viel gelogen, betrogen und verschleiert wird, die Wahrheit oft schwer zu beweisen ist und im Dunklen bleibt, Opfer auf ihren materiellen oder gar körperlichen Schäden sitzen bleiben, finde ich das ein Weg in die richtige Richtung.

Wie seht ihr das in Bezug auf die Verkehrssicherheit, wenn solche Daten vor Gericht offiziell zugelassen werden ?

Hier noch, Dank Kai R. , der richtige Link zum angesprochen Fall.

Beste Antwort im Thema

Spätestens an dem Tag, an dem eure Frauen auslesen können, wie und wo ihr die letzten drei Überstunden verbracht habt und wieso das Auto dabei gewackelt hat, werdet ihr euch etwas Datenschutz zurückwünschen.

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Themenstarteram 12. August 2016 um 11:28

So, genug rumgeplänkelt, nun konzentriert Euch doch mal bitte auf meine Frage.

Das ist der Satz mit dem Fragzeichen hinten dran in meinem Eingangspost.

Nur mal so als Tipp . :)

am 12. August 2016 um 12:19

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. August 2016 um 16:51:04 Uhr:

Wie seht ihr das in Bezug auf die Verkehrssicherheit, wenn solche Daten vor Gericht offiziell zugelassen werden?

Okay, zur Frage: Ich sehe zwischen Verkehrssicherheit und der Zulassung zur Verwendung von Fahrzeugdaten vor Gericht keinen kausalen Zusammenhang.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. August 2016 um 17:32:43 Uhr:

 

...

Datenerhebung hin oder her ... ich erinnere nochmal an meinen o. g. Post.

Weiß man, welche konkreten Daten aus dem Fahrzeug die Verurteilung proaktiv unterstützt haben? Bzw. war diese Datenabfrage überhaupt nötig, weil z. B. eh ein Unfallgutachter vor Ort war (der z. B. die "Einschlagsgeschwindigkeit" des Autos auf das Fahrrad" anhand der Spuren ausgerechnet hat etc. pp.)?

WER den Wagen zum Unfallzeitpunkt hatte, lässt sich über den Mietvertrag rausfinden. Was passiert ist, durch den Unfallgutachter. Letzterer braucht, um seine Arbeit zu machen, die gespeicherten Daten überhaupt nicht.

Wenn der Fahrer nicht grad stiften gegangen ist nach dem Unfall, ist die Datenabfrage doch völlig überflüssig. Wobei - eigentlich ist sie sogar dann nicht notwendig. Man hat ja schließlich den Fahrer ermitteln können und braucht dann "nur noch" die Unfallgutachter-Auswertung.

Wenn ich das richtig gelesen habe, wurden die Händypositionsdaten (Bewegungsprofil) zeitlich mit den GPS-Daten aus dem Navi (festeinbau) abgeglichen. Damit stand wohl fest, dass das Handy des Täters zur Tatzeit nicht am Alilbiaufenthalt war, sondern im verursachenden Carsharing-Fahrzeug, das für ihn freigeschaltet war.

Ok danke.

Und da ja niemand sein Handy in einem Auto ablegt, dass er gar nicht nutzt (vorgeblich), schließt sich der Kreis.

Ok :)

Themenstarteram 12. August 2016 um 15:32

Zitat:

@MausHause schrieb am 12. August 2016 um 14:19:41 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. August 2016 um 16:51:04 Uhr:

Wie seht ihr das in Bezug auf die Verkehrssicherheit, wenn solche Daten vor Gericht offiziell zugelassen werden?

Okay, zur Frage: Ich sehe zwischen Verkehrssicherheit und der Zulassung zur Verwendung von Fahrzeugdaten vor Gericht keinen kausalen Zusammenhang.

Du meinst also die das entsprechende Clientel fährt nicht angepasster wenn es weiß das im Falle des Falles sofort ein Profil erstellt werden kann, welches eindeutig belegt das man völlig STVO ignorant unterwegs war ? Das man schon über Kilometer gedrängelt hat, das die Benutzung des Blinkers als überflüssig angesehen wird, das man viel zu langsam und viel zu früh auf die AB aufgefahren ist und sofort aggressiv nach links gewechselt ist, das man ständig die Kurven schneidet, das man kurz vor dem Unfall noch beschleunigt und gehupt hat anstatt zu bremsen, das man sich nach dem Überholvorganges viel zu dicht vor den Hintermann gesetzt hat und sofort gebremst hat..........?

Finde das Urteil super und hoffe wirklich das dies nun zu einem Präzedenzfall wird. Wer Probleme damit hat (Datenschutz etc.) kann ja mit dem Bus oder Taxi fahren.

am 12. August 2016 um 15:57

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. August 2016 um 17:32:33 Uhr:

Du meinst also die das entsprechende Clientel fährt nicht angepasster wenn es weiß das im Falle des Falles sofort ein Profil erstellt werden kann, welches eindeutig belegt das man völlig STVO ignorant unterwegs war ? Das man schon über Kilometer gedrängelt hat, das die Benutzung des Blinkers als überflüssig angesehen wird, das man viel zu langsam und viel zu früh auf die AB aufgefahren ist und sofort aggressiv nach links gewechselt ist, das man ständig die Kurven schneidet, das man kurz vor dem Unfall noch beschleunigt und gehupt hat anstatt zu bremsen, das man sich nach dem Überholvorganges viel zu dicht vor den Hintermann gesetzt hat und sofort gebremst hat..........?

Darum ging es im aktuellen Fall ja gar nicht - es wurde nicht die komplette Fahrt ausgewertet, sondern lediglich glaubhaft gemacht, dass a) das vorgebrachte Alibi als zweifelhaft anzusehen ist und b) der Unfall wohl mit besagtem Fahrzeug stattgefunden hat.

Und die angesprochene Klientel wird ihren Fahrstil wohl kaum ändern, da im Hinterkopf davon ausgegangen wird "Ich baue ja eh keinen Crash, also wird bei mir auch keine Blackbox ausgewertet...". Überwachung und Kontrolle haben wir jetzt auch schon. :-)

Interessanter wird es, wenn die Fahrzeuge Ordnungswidrigkeiten automatisiert melden: Ich teste gerade mit so einer Spielerei, die die aktuellen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von OSM holt und diese mit der aktuellen Position und Geschwindigkeit abgleicht. Momentan schicke ich mir im Übertretungsfall nur selbst eine Mail...

Aber von daher verstehe ich jetzt Deine Frage besser... :)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. August 2016 um 11:12:45 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 12. August 2016 um 10:06:02 Uhr:

Korrekt!

Interesse an Verschleierung kann genau genommen auch nur derjenige haben, der sich wissentlich im Unrecht befindet oder zumindest ein schlechtes Gewissen hinsichtlich der Fehlerfreiheit seines Handelns hat.

ganz sicher nicht korrekt. Es ist nun mal ein Grundrecht, dass sich niemand selbst belasten muss. Dazu gehört auch, dass man nicht die Mittel zur Verfügung stellen muss, um sich zu belasten. Das ist kein Unrecht sondern ein vollkommen legitimes Interesse. Es ist völlig naiv, sich hinzustellen und zu postulieren, dass man wegen eines guten Gewissens an der eigenen Bestrafung gefälligst mitzuwirken habe, so funktioniert es einfach nicht.

Würdest Du auch so sehen, wenn Du mal der Urheber eines Fehlers bist.

Du würdest meinen Standpunkt teilen, wenn du Geschädigter bist und die Gefahr besteht, dass der Schuldige (in dubio pro reo) davonkommt und du auf dem Schaden sitzen bleibst. Im günstigsten Fall ist es nur Blechschaden!

Wenn es richtig sch...e läuft, kannst Du sogar die Schuld bekommen, weil der Verursacher evtl den besseren "Zeugen" hatte.

am 12. August 2016 um 16:10

Zitat:

@MausHause schrieb am 12. August 2016 um 17:57:00 Uhr:

 

......Interessanter wird es, wenn die Fahrzeuge Ordnungswidrigkeiten automatisiert melden: Ich teste gerade mit so einer Spielerei, die die aktuellen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von OSM holt und diese mit der aktuellen Position und Geschwindigkeit abgleicht. Momentan schicke ich mir im Übertretungsfall nur selbst eine Mail...

Aber von daher verstehe ich jetzt Deine Frage besser... :)

Und bekommst du genug E-Mails? :D

Gruß Frank,

der selber weis wann er über die Strenge schlägt, dies aber nicht Dokumentiert. ;)

Letztlich läuft es auf die Frage hinaus, welches Übel man als das Kleinere ansieht. Freiheitsrechte und informationelle Selbstbestimmung vs. Aufklärungsinteresse. Verstehen kann ich beides. Aber ich bin da mehr den Freiheitsrechten und der informationellen Selbstbestimmung zugetan. Auch wenn es weh tut Bei der anderen Variante bliebe in meinen Augen einfach zu viel auf der Strecke.

Das könnte ich unterschreiben.

Die hier und da zu findende Haltung "ich habe nichts zu verbergen" ist viel zu kurz gedacht. Sicherheit und Freiheit sind übrigens keine wirklichen Antagonisten, das scheint nur so. Der Zusammenhang ist deutlich komplexer.

Das kriminelle Gebaren auf deutschen Strassen würde ganz schnell ganz drastisch sinken, wenn alle Überwachungsmassnahmen die technisch möglich sind eingesetzt werden und gleichzeitig das Strafmass deutlich nach oben korrigiert wird und der Verkehr sauber überwacht wird. Das würde viele Menschenleben retten und unsägliches Leid verhindern. Vor allem dieses dämliche "auf Bewährung" freilassen sollte schnellstens abgeschafft werden.

rzz

Themenstarteram 12. August 2016 um 19:11

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 12. August 2016 um 18:09:06 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. August 2016 um 11:12:45 Uhr:

 

ganz sicher nicht korrekt. Es ist nun mal ein Grundrecht, dass sich niemand selbst belasten muss. Dazu gehört auch, dass man nicht die Mittel zur Verfügung stellen muss, um sich zu belasten. Das ist kein Unrecht sondern ein vollkommen legitimes Interesse. Es ist völlig naiv, sich hinzustellen und zu postulieren, dass man wegen eines guten Gewissens an der eigenen Bestrafung gefälligst mitzuwirken habe, so funktioniert es einfach nicht.

Würdest Du auch so sehen, wenn Du mal der Urheber eines Fehlers bist.

Du würdest meinen Standpunkt teilen, wenn du Geschädigter bist und die Gefahr besteht, dass der Schuldige (in dubio pro reo) davonkommt und du auf dem Schaden sitzen bleibst. Im günstigsten Fall ist es nur Blechschaden!

Wenn es richtig sch...e läuft, kannst Du sogar die Schuld bekommen, weil der Verursacher evtl den besseren "Zeugen" hatte.

Es gibt da einen klugen Spruch:

"Man kann nur begreifen was einen selbst ergriffen hat."

Es würde reichen die Kontrolldichte zu erhöhen und das mögliche Strafmass auch auszunutzen. Aber Kontrolldruck kostet. Material UND Personal. Genau dafür wollen unsere Volksvertreter aber nicht mehr ausgeben. Also, wann wurde von Euch mal direkt ein Stadtrat, Landes oder Bundespolitiker angesprochen? Das zeigt den wirklichen Grad der Wichtigkeit. Oder?

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