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Blitzen wegen Straßenschäden?!

Themenstarteram 28. April 2010 um 16:54

Wer blitzt eigentlich auf sogenannten Stadtautobahnen, also Schnellstraßen (baulich getrennt 2 Fahrstreifen) ohne AB-Bezeichnung?

In Dortmund habe ich heute gesehen, wie dort geblitzt wurde. Auf der rechten Spur sind ein paar Schlaglöcher seit diesem Winter. Offensichtlich fehlt Geld zur Reparatur, denn bislang tut sich da nix und wir haben inzwischen Sommer :D.

Daher hat man dort mit dem Verweis auf Straßenschäden Tempo 60.

Prinzipiell hab ich nix gegen Blitzer, aber wenn hier die Kommune Kasse macht, statt zu sanieren, hat das ganze jawohl einen ganz üblen Beigeschmack!

Vorab: Ich bin nicht geblitzt worden, nicht heute und in den letzten 5-10 Jahren nicht, fahre da üblicherweise auf der linken Spur mit 75-80 (dort sind gar keine Schäden!!!) und habe auch keine Punkte oder sonst wie ernsthaftes Interesse an der folgenden Frage. Es ist wirklich rein hypothetisch: Könnte man die Kommune belangen, z.B. wegen Untätigkeit? Die Blitzjungs hätten ja in der Zeit auch mit nem Speißfass die Löcher verschmieren können, als jedesmal vor Freude in die Sitze zu pupsen, wenn sie wieder einen haben. Und das dürfte da bei jedem 2. Auto passieren!!!

Also, wenn da wirklich die Kommune blitzt, was könnte und sollte man da machen? Isch könnt mich aufregen... :D

Beste Antwort im Thema
am 28. April 2010 um 17:33

Männer, es ist eben so. Da hat man auch keine Chance etwas dagegen zu unternehmen. Es stehen dort Schilder und die sollte man lesen können. Ich kann ja auch nicht auf einer BAB sagen, jetzt ist hier eine Baustelle mit einer Beschränkung von 60 oder 80 km/h und wenn diese Baustelle nicht wäre könnte ich 200 fahren.

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am 28. April 2010 um 17:54

Lange kann das hier nicht mehr dauern.;)

Hallole zusammen

Du kannst nur durch Fotobeweise Deine Schäden die dir auch entstanden sind einklagen wenn die Stadt ihre Pflichten zur Instandsetzung nicht wahrnimmt.

Gegen die Mobilen Strassenräuber die ja auch Kohle ranschaffen

kannst du nur was machen wenn du sie wie vor kurzem mal passiert schlafend in ihrem Dienstfahrzeug fotographierst. Das ist häuffig garnicht schwer wenn denn mal einer genauer hinschauen würde.

Also Augen auf im Strassenverkehr Jol.

am 28. April 2010 um 18:17

Du bist aber ganz schön hart. Die Jungs von der Rennleitung müssen doch auch mal ein Auge zu machen dürfen.;)

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Gegen die Mobilen Strassenräuber die ja auch Kohle ranschaffen kannst du nur was machen wenn du sie wie vor kurzem mal passiert schlafend in ihrem Dienstfahrzeug fotographierst.

Was passiert in einem solchen Fall? Hast du einen Link zu einem entsprechenden Urteil, welches in einem vergleichbaren Fall ergangen ist?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Wenn schon sollen sie doch um Spenden bitten

ich wüsste nicht, das man "gezwungen" wird, die zhg zu überschreiten.......insofern kann man die verwarn-/bußgelder durchaus als spenden ansehen....

Themenstarteram 28. April 2010 um 19:02

Die ZHG haben die aber reduziert, weil die Straße nicht repariert wird. Wenn sie reparieren, dürften auch alle wieder schneller fahren. Daher ist das hier nicht in Ordnung. Sollen sie doch die Gefahr abschaffen, statt damit Geld zu machen. Noch dazu, wo die Gefahr überwiegend das eigene Auto und keine Fremden betrifft...

Wenn du eine Retourkutsche willst und das Knöllchen nicht bezahlen möchtest, dann klau heute Nacht die Schilder und leg Widerspruch ein.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Noch dazu, wo die Gefahr überwiegend das eigene Auto und keine Fremden betrifft...

wenn du aufgrund des straßenzustandes eine vollbremsung hinlegst, ferner radkappen wegschleuderst oder die kontrolle über dein fahrzeug verlierst, kann das durchaus fremde "treffen"...

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Sollen sie doch die Gefahr abschaffen, statt damit Geld zu machen.

Würden sie wohl auch machen, wenn die Finanzierung geklärt wäre. Genau daran hapert's aber.

Themenstarteram 28. April 2010 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wenn du eine Retourkutsche willst und das Knöllchen nicht bezahlen möchtest, dann klau heute Nacht die Schilder und leg Widerspruch ein.

Danke für die Buchstaben. Wie ich anfangs schrieb, bin ich NICHT geblitzt worden! Lesen hilft.

Ich hatte hier eine kreative und natürlich nicht ganz ernstgemeinte Diskussion anregen wollen, das geht hier wohl nicht.

@Magirus: Es handelt sich um oberflächliche Schlaglöcher. Keins reicht, um einem die Radkappe wegfliegen zu lassen. Andere wären bei 100 genauso viel oder wenig gefährdet, wie wenn man da mit 60 durchfährt. Die Kommune will sich nur absichern. Soll sie ja auch ruhig. Aber dann bitte nicht blitzen. Mit welcher Begründung wird der linke völlig intakte Fahrstreifen geblitzt? Klar, man kann schlecht nur rechts 60 machen, aber ich mag es nicht, wenn Autofahrer unnötig gegängelt werden. Sinnvolle Regeln und Beschränkungen halten wir doch alle selbstverständlich und gerne ein.

Wie gesagt, juristisch lässt sich alles rechtfertigen, "moralisch" finde ich hier das Vorgehen nicht in Ordnung und würde mich freuen, wenn es eine Möglichkeit (und jemanden, denn ich bin nicht betroffen) gäbe, der ne nette Retourkutsche für die Kommune auf der Pfanne hätte.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

... "moralisch" finde ich hier das Vorgehen nicht in Ordnung...

Die Verantwortlichen finden dies moralisch sicherlich auch nicht in Ordnung.

Aber Leistungen in Auftrag zu geben, wenn man im voraus weiß, daß man sie nicht bezahlen kann, ist noch viel unmoralischer, schlimmer noch, es ist kriminell.

am 28. April 2010 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Sollen sie doch die Gefahr abschaffen, statt damit Geld zu machen.

Nur weil man die ZHG nach unten korrigiert verdient man doch nicht automatisch Geld :confused:

1. Fakt ist, das unsere Kommunen pleite sind - warum auch immer mag jetzt mal unkommentiert bleiben.

2. Fakt ist auch, dass eine beschädigte Fahrzeugdecke eine Gefahr darstellt.

3. Die Kommune ist für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf ihren Strassen zuständig.

Was macht die Kommune also? Sie beseitigt die Gefährdung indem sie die ZHG an die neuen Streckenverhältnisse anpasst.

Und was macht der typische Deutsche? Er nörgelt rum weil er sein persönliches Recht auf freie Geschwindigkeitswahl gefährdet sieht und an jeder Ecke Abzocke wittert. Der böse, böse Staat.

Mfg Zille

Übrigens: Immer schön Äpfel und Birnen außeinanderhalten. Subventionen für EU Länder werden auf Bundesebene entschieden. Da hat der Herr Bürgermeister aus Dörfchen X nichts mitzuentscheiden. Es gibt bestimmt genug Kommunalpolitiker die das Geld lieber für die lokalen Bedürfnisse zur Verfügung gestellt hätten.

Die Geschwindigkeitskontrollen werden in diesen Fällen ja auch nur durchgeführt, um größere Schäden und Gefährdungen in den besagten Straßenabschnitten zu verhindern.

Von welcher Ecke ist da eigentlich die Rede ? Die B 1 Richtung Autobahn ?

am 29. April 2010 um 6:24

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

Ich hatte hier eine kreative und natürlich nicht ganz ernstgemeinte Diskussion anregen wollen, das geht hier wohl nicht.

An sich gibt es da nichts zu diskutieren.

Die Straßen sind durch den harten Winter sehr geschädigt. Nun werden diese Schäden nach Priorität behoben. Zunächst sind das mal Strecken wo die Schäden am größten sind und dann folgen die Anderen. Da, wie hier schon erwähnt wurde, den Kommunen meist die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen, wird an weniger geschädigten Straßen zunächst die Geschwindigkeit angepasst.

Es ist zwar nicht schön, aber es ist auch nichts dagegen zu machen.

Wir könnten hier ja auch über Ampelschaltungen diskutieren. Hier in Düsseldorf gibt es eine Bundesstraße wo die normale Geschwindigkeit 50km/h beträgt. Abends, ich glaube ab 19.00h werden die Ampelphasen so geschaltet, dass man um eine "Grüne Welle" zu erreichen mal gerade 35km/h fahren kann. Das finde ich ätzend.

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