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Beschränkendes Zusatzzeichen "Werktags Mo-Fr. 7-19 Uhr"

Themenstarteram 18. April 2015 um 15:32

Wir haben da gerade eine lustige Diskussion:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Ich habe das, auch weil es Samstags keinen Unterricht gibt, immer so verstanden, daß Tempo 30 an den Werktagen Mo, Di, Mi, Do und Fr jeweils zwischen 7 und 19 Uhr gilt und Samstags eben nicht.

Jetzt interpretiert das jemand so, daß es an allen Werktagen gilt und nur Mo.-Fr. zeitlich eingeschränkt ist und damit am Samstag den ganzen Tag gilt.

Ich finde nun im Netz keine Antwort darauf, wer weiß was?

Gruß

Jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jensputzier schrieb am 18. April 2015 um 17:32:38 Uhr:

Vor einer Schule steht ein Tempo 30 Schild mit dem Zusatzzeichen "Werktags Mo.-Fr. 7-19 Uhr"

Kannst du von diesem Schild mal ein Foto hier einstellen?

Ich kenne solche Zusatzschilder bisher nur in den Kombinationen "Werktags 7-19 Uhr" oder "Mo.-Fr. 7-19 Uhr" aber nicht beides zusammen, denn das wäre dann ja ein Widerspruch in sich.

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Zitat:

@freewindqlb schrieb am 19. April 2015 um 18:18:11 Uhr:

 

Ich hoffe doch, dass die auch kommen, wenn's Sonntag brennt.

Die kommt ein bissel später, weil sie durch den verkaufsoffenen Sonntag angenommen hat, es wäre werktags.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 19. April 2015 um 18:18:11 Uhr:

Ich hoffe doch, dass die auch kommen, wenn's Sonntag brennt.

Noch nie am Sonntag angerufen und die Ansage vom Band gehört:

"Montag ab 7 sind wir gern wieder für Sie da, bitte legen Sie bis dahin nach, damit wir auch noch etwas zum Löschen vorfinden und nicht unnötig ausrücken müssen."

Hier wirste ja besoffen gequatscht. :D

In Zukunft fahre ich einfach immer 30 bei solchen Schilderkombinationen ehe ich mir den Kopf zerbreche was mir der Gesetzgeber wohl sagen will und vom Verkehr abgelenkt bin.;)

Ist alles immer noch viel besser als dieser Klassiker, der vor 20 oder 30 Jahren tatsächlich mal irgendwo stand.

Besser kann mal "Generelles Eingeschränktes Halteverbot" wirklich nicht mehr kodieren:

http://www.autozeitung.de/.../5?panorama=1

Ich zitiere mal Wiki:

"Ist auf einem Verkehrszeichen von „werktags“ die Rede, so ist darin der Samstag enthalten, falls er nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Ansonsten wird ein Zusatzzeichen, etwa „Mo. – Fr.“, verwendet."

Somit gilt hier Mo-Fr als Werktage und gleichzeitig als Wirkungszeitraum für die Begrenzung.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 20. April 2015 um 16:33:27 Uhr:

Ich zitiere mal Wiki:

"Ist auf einem Verkehrszeichen von „werktags“ die Rede, so ist darin der Samstag enthalten, falls er nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Ansonsten wird ein Zusatzzeichen, etwa „Mo. – Fr.“, verwendet."

Somit gilt hier Mo-Fr als Werktage und gleichzeitig als Wirkungszeitraum für die Begrenzung.

HTC

Da hat sich entweder Wikipedia falsch ausgedrückt, oder du Wikipedia falsch verstanden.

Fakt ist jedenfalls, das Zusatzschild "Mo-Fr" bedeutet auch "Montag bis Freitag", und nicht "Motag bis Freitag, ausgenommen Feiertage".

Zitat:

@CV626 schrieb am 20. April 2015 um 21:11:00 Uhr:

Fakt ist jedenfalls, das Zusatzschild "Mo-Fr" bedeutet auch "Montag bis Freitag", und nicht "Motag bis Freitag, ausgenommen Feiertage".

Nicht ohne Grund steht "werktags" da; ein Feiertag ist aber kein Werktag, auch dann nicht, wenn er in den Zeitraum von Mo - Fr. fällt.

Zitat:

@CV626 schrieb am 20. April 2015 um 21:11:00 Uhr:

Zitat:

@HTC schrieb am 20. April 2015 um 16:33:27 Uhr:

Ich zitiere mal Wiki:

"Ist auf einem Verkehrszeichen von „werktags“ die Rede, so ist darin der Samstag enthalten, falls er nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Ansonsten wird ein Zusatzzeichen, etwa „Mo. – Fr.“, verwendet."

Somit gilt hier Mo-Fr als Werktage und gleichzeitig als Wirkungszeitraum für die Begrenzung.

HTC

Da hat sich entweder Wikipedia falsch ausgedrückt, oder du Wikipedia falsch verstanden.

Fakt ist jedenfalls, das Zusatzschild "Mo-Fr" bedeutet auch "Montag bis Freitag", und nicht "Motag bis Freitag, ausgenommen Feiertage".

Alles bestens verstanden:

Werktags: Mo-Sa ausgenommen Feiertagen

Mo-Fr: Montag bis Freitag, ohne Ausnahmen wie Feiertage

Somit fassen wir zusammen:

Es gilt werktags aber nicht an Feiertagen, durch die Mo-Fr Einschränkung aber nicht Samstags. Die Uhrzeit schränkt den Zeitraum zusätzlich ein.

Ich gehe dabei davon aus, daß Schilder von Oben nach unten gelesen werden und Oben die Grobe Richtung angegeben wird, darunter werden weitere Einschränkungen angebracht...

HTC

am 21. April 2015 um 6:43

Bei gewohnten Zweizeiler mit oben "Mo-Fr" und darunter "7-19 Uhr" kommt niemand auf die Idee, dass das "7-19 Uhr" unabhängig und eigenständig vom "Mo-Fr" wirkt.

Beide Angaben sind zwei unterschiedliche Zeiträume, die sich in der Aussage größtenteils widersprechen bzw. ergänzen. An Sams- und Sonntagen gibt es ein 7-19 Uhr und bei den Tagesangaben geht jeder Tag dieses Mo-Fr von 0-24 Uhr.

Sind drei Zeiträume genannt, kommt es bei einigen offensichtlich zur völligen Überforderung und es werden plötzlich Dinge möglich, von denen jeder weiß, dass dies so nicht ist.

Nach der "Logik", dass Angaben über Zeiträume unabhängig und eigenständig voneinander wirken, wie es hier für den Dreizeiler teilweise vorgeschlagen wird, müsste doch dann beim Zweizeiler gelten:

Mo-Fr ganztägig von 0-24 Uhr, weil Mo-Fr ist der ganze Tag,

und Samstag und Sonntag von 7-19 Uhr, denn da steht 7-19 Uhr.

Nein, der Samstag kommt nicht über das "Werktags" rein, weil der durch "Mo-Fr" raus ist. Nein, ein Feiertag kommt nicht über Mo-Fr rein, weil durch "Werktags" raus ist. Und es ist völlig egal, was oben oder unten im Schild aufgeführt ist.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 21. April 2015 um 08:43:29 Uhr:

Bei gewohnten Zweizeiler mit oben "Mo-Fr" und darunter "7-19 Uhr" kommt niemand auf die Idee, dass das "7-19 Uhr" unabhängig und eigenständig vom "Mo-Fr" wirkt.

Beide Angaben sind zwei unterschiedliche Zeiträume, die sich in der Aussage größtenteils widersprechen bzw. ergänzen. An Sams- und Sonntagen gibt es ein 7-19 Uhr und bei den Tagesangaben geht jeder Tag dieses Mo-Fr von 0-24 Uhr.

Sind drei Zeiträume genannt, kommt es bei einigen offensichtlich zur völligen Überforderung und es werden plötzlich Dinge möglich, von denen jeder weiß, dass dies so nicht ist.

Nach der "Logik", dass Angaben über Zeiträume unabhängig und eigenständig voneinander wirken, wie es hier für den Dreizeiler teilweise vorgeschlagen wird, müsste doch dann beim Zweizeiler gelten:

Mo-Fr ganztägig von 0-24 Uhr, weil Mo-Fr ist der ganze Tag,

und Samstag und Sonntag von 7-19 Uhr, denn da steht 7-19 Uhr.

Nein, der Samstag kommt nicht über das "Werktags" rein, weil der durch "Mo-Fr" raus ist. Nein, ein Feiertag kommt nicht über Mo-Fr rein, weil durch "Werktags" raus ist. Und es ist völlig egal, was oben oder unten im Schild aufgeführt ist.

Wenn du sie nicht überzeugen kannst verwirr sie.

Aber es ist doch ganz einfach herauszufinden wie dieses Schild gemeint ist.

Mehrmals, Mo - Fr (wenn kein Feiertag) zwischen 7 u. 19 Uhr (am Besten kurz vor Schulbeginn) mit 50+ dort durchfahren und als Gegenprobe das Gleiche am Wochenende - für den Zeitraum wo die Bußgeldbescheide kommen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung.:rolleyes::rolleyes:

 

Zitat:

@Dramaking schrieb am 19. April 2015 um 17:42:59 Uhr:

Wie soll ein "außer" ausgeschildert werden, wenn sich Amtsstuben an den zugehörigen Schilderkatalog halten müssen und ein "außer" dort nicht existiert?

OK.

OK OK OK.

Jetzt gebe ich auf. :cool:

am 21. April 2015 um 8:27

Zitat:

@kiaora schrieb am 21. April 2015 um 09:01:36 Uhr:

Wenn du sie nicht überzeugen kannst verwirr sie.

Und damit bin ich noch nicht mal fertig:

Zitat:

Aber es ist doch ganz einfach herauszufinden wie dieses Schild gemeint ist.

Mehrmals, Mo - Fr (wenn kein Feiertag) zwischen 7 u. 19 Uhr (am Besten kurz vor Schulbeginn) mit 50+ dort durchfahren und als Gegenprobe das Gleiche am Wochenende - für den Zeitraum wo die Bußgeldbescheide kommen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung.:rolleyes::rolleyes:

Die, die man bekommt, sind unrechtmäßig, und zu den Zeiten, in denen man rechtmäßig einen bekommen müsste, stehen sie doch nie mit einem Blitzdings.

:D:D:D

Warum wird über dieses Schild überhaupt debattiert? Solche Schilder gibt es hier in der Stadt wie bestimmt auch in anderen Städten jede Menge. Und die Beschriftung ist zweifelsfrei und eindeutig. An den Werktagen von Mo-Fr (also ohne Samstag und Sonntag) zwischen 7 und 19 Uhr. Und was ein "Werktag" ist wird wohl jeder Erwachsene wissen.

Viele Grüsse

Zitat:

@strohei schrieb am 21. April 2015 um 10:38:54 Uhr:

Und was ein "Werktag" ist wird wohl jeder Erwachsene wissen.

Viele Grüsse

Leider nicht, dass Samstage in der Regel auch Werktage sind, ist zB nicht allgemein bekannt, ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass auch nur 50% der Autofahrer das wissen.

Ist bei der Zusatzschild-Kombo, die hier diskutiert wird, natürlich irrelevant - in anderen Fällen aber im allgemeinen nicht.

@CV626

Wäre schlimm wenn es so wäre. Es gibt genügend Park- und Halteverbot mit dem Zusatz "nur an/ausser Werktagen". Da sollte man als Autofahrer schon wissen was das bedeutet :-)

Aber Du hast Recht, in diesem Fall hier ist das irrelevant.

Viele Grüße

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