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Behinderung: Zulassung und Versicherung

Behinderung: Zulassung und Versicherung

Themenstarter

Hallo liebe Leute,

 

Folgendes Problem in meinem Bekanntenkreis: Rollstuhlfahrer, der auf Grund seiner Behinderung nicht selbst Auto fahren kann und auch keinen Führerschein besitzt(Eintragung B wie Begleitung im Behindertenausweis). Es besteht jetzt die Möglichkeit einen Kleinbus zu kaufen mit dem er dann mobil wäre.

 

bzgl. der Versicherung / Zulassung: ist es möglich, dass er den Wagen auf seinen namen zulässt und versichert, obwohl er selber nicht fährt. dies würde, soweit ich informiert bin nämlich den Großteil der KFZ Steuern wegfallen lassen.

 

wäre es eventuell sogar möglich einen runtergefahrenen vertrag (auf 50%) von seinem schwager zu übernehmen?

 

Kennen uns auf dem Gebiet null aus und sind für Tipps dankbar!

 

Gruß goavogel


Grundsätzlich können Halter (die Person die im Fahrzeugschein steht) und Versicherungsnehmer (der den Versicherungsvertrag abschließt bzw. seine "Prozente" zur Verfügung stellt) unterschiedliche Personen sein.

 

Der Versicherungsbeitrag ist dann in der Regel höher, wenn der Halter jedoch schwerbehindert ist, kann man als Versicherer durchaus ein Auge zu drücken. Ob das jedoch bei so weitläufiger Verwandtschaft gemacht wird ist fraglich. Ich kenne es nur zwischen Eltern und Kindern.

 

Am besten mal informieren wieviel man an Steuern sparen kann und dann zu einem Versicherungsmakler / Vertreter / Vertrauensmann etc. gehen und in Ruhe drüber reden, da Ihr euch ja wie erwähnt kaum auskennt.


xAKBx xAKBx

konifere

Zitat:

bzgl. der Versicherung / Zulassung: ist es möglich, dass er den Wagen auf seinen namen zulässt und versichert, obwohl er selber nicht fährt. dies würde, soweit ich informiert bin nämlich den Großteil der KFZ Steuern wegfallen lassen.

Das dürfte kein Problem sein - das ist (fast) ein alltäglicher Vorgang

Zitat:

wäre es eventuell sogar möglich einen runtergefahrenen vertrag (auf 50%) von seinem schwager zu übernehmen?

Das dürfte (legal) wohl kaum machbar sein. Mein Kenntnisstand ist, dass man nur soviel schadenfreie Jahre (=Rabatt) übernehmen kann, wie man (theoretisch) sich hätte selbst erfahren können. Ohne Führerschein geht das nicht und ich geh mal davon aus, dass jeder Versicherer als Nachweis auch eine Führerscheinkopie vom Versicherungsnehmer als Nachweis anfordert.


das Auto auf den Behinderten zuzulassen ist problemlos; mein Auto ist auch auf unseren behinderten Sohn zugelassen; er war da sogar erst 17 Jahre alt. Das Auto ist dadurch komplett von der Steuer befreit, darf allerdings nur für Fahrten benutzt werde, die zur Haushaltsführung dienen, nicht aber z.B. um zur Arbeit zu faahren, sonst kann einem evtl. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung drohen, falss man erwischt wird.


Hallo Goavogel, an sich keinProblem.Mit dem Behindertenausweis Fahrzeug zulassen,

danach zum Finanzamt - Kfz-Stelle ,Steuerbefreiung 100% für Rollstuhlfahrer holen.

Fazit - keine Kfz - Steuer mehr. Versicherungsmäßig habe ich den 40% Vertrag

meiner Frau vormals Freundin. Fahrzeug ist auf mich zugelassen.MfG.


Behinderung: Zulassung und Versicherung

Man kann auch den Schwerbehindertenausweis mit zur Zulassungsstelle nehmen die reichen die Ermäßigung der Steuer an das Finanzamt weiter, wird jedenfalls in München so gemacht. ( Spart den Weg zum Finanzamt )


sonyericsson sonyericsson

VOLVO ..... for life

Hallo,

willy20

Zitat:

Original geschrieben von willy20

Man kann auch den Schwerbehindertenausweis mit zur Zulassungsstelle nehmen die reichen die Ermäßigung der Steuer an das Finanzamt weiter, wird jedenfalls in München so gemacht. ( Spart den Weg zum Finanzamt )

Wird nicht lange dauern,dann bekommst Du ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung dort (persönlich) vorstellig zu sein.

 

-sonyericsson-


Zitat:

Original geschrieben von sonyericsson

Hallo,

willy20

 

 

Wird nicht lange dauern,dann bekommst Du ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung dort (persönlich) vorstellig zu sein.

 

-sonyericsson-

Haben vor zirka 4 Jahren unseren ersten Meriva zugelassen, keinen Schwerbehindertenausweis dabei gehabt danach mußte meine Frau zum Finanzamt. Nach einem halben Jahr mußten wir nochmal einen zulassen (der erste wurde leider zu einem Totalschaden), Schwerbehindertenausweis mitgenommen und später kam nur ein Schreiben das die Kfz-Steuer erlassen wird. Es wurde auch kein Stempel in den Fahrzeugschein gemacht.

 

Sorry verklickt!!


Zitat:

Original geschrieben von sonyericsson

Hallo,

willy20

 

 

Wird nicht lange dauern,dann bekommst Du ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung dort (persönlich) vorstellig zu sein.

 

-sonyericsson-

Haben vor zirka 4 Jahren unseren ersten Meriva zugelassen, keinen Schwerbehindertenausweis dabei gehabt danach mußte meine Frau zum Finanzamt. Nach einem halben Jahr mußten wir nochmal einen zulassen (der erste wurde leider zu einem Totalschaden), Schwerbehindertenausweis mitgenommen und später kam nur ein Schreiben das die Kfz-Steuer erlassen wird. Es wurde auch kein Stempel in den Fahrzeugschein gemacht.

 

Vielleicht wird das auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter anders gehandhabt, manche sparen sich aber dadurch einen Weg, denn nicht alle Finanzämter sind behindertengerecht.


ziegenhans ziegenhans

GS- CC 809

VW

bin auch 60% behindert habe schon versucht meinen wargen drauf hin als behindert laufen zu lassen troz meines schwerbehinderten aus weiß wurde es mir ver weigert mit dem agoment ich könnte laufen und mit knauf am lenkrad ja fahren. und das war es.


Behinderung: Zulassung und Versicherung

Zitat:

Original geschrieben von ziegenhans

bin auch 60% behindert habe schon versucht meinen wargen drauf hin als behindert laufen zu lassen troz meines schwerbehinderten aus weiß wurde es mir ver weigert mit dem agoment ich könnte laufen und mit knauf am lenkrad ja fahren. und das war es.

Soweit ich weiß gibt es eine ermäßigung der Kfz-Steuer nur mit Merkzeichen G, aG, Bl, H. Ich selber habe auch 60% und habe nie eine ermäßigung bekommen, meine Frau hat 100% aG und damit 100% ermäßigung der Kfz-Steuer.


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