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versicherungsnehmer ohne führerschein

Themenstarteram 12. August 2003 um 21:35

hallihallo, mobilitätsabhämgige : )

da es rein rechtlich möglich ist und mir in meiner situation vorteile bringen würde, stellt sich mir die frage, wo ich eine haftpflicht abschliessen kann auf ein auto dass ich besitze - obwohl ich keinen führerschein habe.

hat einer von euch einen tipp?

welche versicherung fragt nicht nach einem führerschein..

danke für eure reaktionen und gute fahrt

x.

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28 Antworten

Grundsätzlich kannst Du mit 18 Jahren ein Fahrzeug auf Dich versichern ohne das Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubniss bist ! Ruf Deien Versicherungsfritz an und frag ihn !!! ansonsten hilft die Versicherungshotline des Volkswohlbunds (Direktversicherer)

Frage bei den Versicherungen an bzw. sieh in den Allg. Versicherungsbedingungen der Versicherung nach.

In meinen Versicherungsbedingungen steht: der Versicherungsnehmer muß im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das versicherte Fahrzeug sein. Dies gilt nur für Personen, nicht für Firmen als Vers.nehmer.

am 23. August 2003 um 17:13

Als Volljähriger kannst Du ein Auto versichern, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein (s.o.). Die KFZ-Haftpflicht ist eine Fahrzeugbezogene Versicherung, das heißt das Fahrzeug ist versichert, nicht die Person die die Versicherung abschließt.

Ciao!

am 25. August 2003 um 14:32

kann ich das nächste Auto auf meine Mutter (über 50) versichern, obwohl sie keinen Führerschein hat? Soweit ich hier gelesen habe, ja! Aber was für nen %-Vorteil hätte das?

Ich bin Fahranfänger. Eben erst mit dem Lappen fertig und nicht mal 18 jetzt. Bei wieviel % muss sie dann einsteigen?

Könnte ich auch das Auto an meine Tante anmelden? Die hat so ne Bescheinigung das sie zu xy% behindert sei. Und was hat das für nen Vorteil?

am 28. August 2003 um 12:07

würde mich auch interessieren

 

wenn das geht und nen % vorteil bietet mach ich das

am 28. August 2003 um 21:40

@ mal4ek:

Grundsätzlich kannst Du ein Auto auf Deine Mutter zulassen auch wenn sie keinen Führerschein hat. Die Versicherung fragt aber mit Sicherheit nach dem Fahrer, und der bist Du. Auch kein Problem. Aber der %-Vorteil ist langfristig kaum vorhanden, da der Fahrer (Du) den Führerschein nicht lange hast und deine Mutter keinen Schadenfreiheitsrabatt "erfahren" konnte. Nach einigen (unfallfreien) Jahren hätte aber deine Mutter und nicht Du den Schadenfreiheitsrabatt, da sie der Versicherungsnehmer ist. Das heißt wenn Du irgendwann mal ein Auto auf Deinen Namen zuläßt und versicherst kann dir passieren das Du von vorn beginnst, wenn die Versicherung dir nicht den Rabatt deiner Mutter überträgt, denn dazu ist sie nicht verpflichtet (machen aber viele, mußt Du mit der Versicherung sprechen).

Bei Deiner Tante wüßte ich nicht was es für Behindertenvorteile gibt (hängt wohl von der Art der Behinderung ab). Grundsätzlich gilt wohl das gleiche wie mit deiner Mutter, nur das es aufgrund der Behinderung evtl. noch andere Vorteile geben könnte. Dann müßte aber wohl nachgewiesen werden das ein erheblicher Nutzungsgrad auf die Behinderung deiner Tante zurückzuführen ist und das sie dafür auf ein Auto angewiesen ist (z.B. Gehbehinderung). Hat sie keinen Führerschein müßtest Du oder ein anderer nachweislich als Fahrer einspringen. Nutzt sie jetzt Fahrdienste gemeinnütziger Organisationen, könnten diese eingeschränkt werden, da ihr ein Auto zur Verfügung steht.

Lieber mit der Mutter probieren, bei Deiner Tante sind wohl einige Fußangeln mehr möglich. Am besten mit der Versicherung besprechen, einige beraten wirklich gut und einigermassen neutral (sogar Direktversicherer).

Ciao!

am 29. August 2003 um 20:04

ok, es war nur so ne Idee, da mein Onkel über seine Frau sein Auto angemeldet hatte und deshalb angeblich nen spürbaren Vorteil hatte. Habe zu dem aber keinen guten kontakt, dachte, man könne da was sparen!

Hallo liebe Leute,

Folgendes Problem in meinem Bekanntenkreis: Rollstuhlfahrer, der auf Grund seiner Behinderung nicht selbst Auto fahren kann und auch keinen Führerschein besitzt(Eintragung B wie Begleitung im Behindertenausweis). Es besteht jetzt die Möglichkeit einen Kleinbus zu kaufen mit dem er dann mobil wäre.

bzgl. der Versicherung / Zulassung: ist es möglich, dass er den Wagen auf seinen namen zulässt und versichert, obwohl er selber nicht fährt. dies würde, soweit ich informiert bin nämlich den Großteil der KFZ Steuern wegfallen lassen.

wäre es eventuell sogar möglich einen runtergefahrenen vertrag (auf 50%) von seinem schwager zu übernehmen?

Kennen uns auf dem Gebiet null aus und sind für Tipps dankbar!

Gruß goavogel

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Behinderung: Zulassung und Versicherung' überführt.]

Grundsätzlich können Halter (die Person die im Fahrzeugschein steht) und Versicherungsnehmer (der den Versicherungsvertrag abschließt bzw. seine "Prozente" zur Verfügung stellt) unterschiedliche Personen sein.

Der Versicherungsbeitrag ist dann in der Regel höher, wenn der Halter jedoch schwerbehindert ist, kann man als Versicherer durchaus ein Auge zu drücken. Ob das jedoch bei so weitläufiger Verwandtschaft gemacht wird ist fraglich. Ich kenne es nur zwischen Eltern und Kindern.

Am besten mal informieren wieviel man an Steuern sparen kann und dann zu einem Versicherungsmakler / Vertreter / Vertrauensmann etc. gehen und in Ruhe drüber reden, da Ihr euch ja wie erwähnt kaum auskennt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Behinderung: Zulassung und Versicherung' überführt.]

am 11. Oktober 2006 um 20:25

Zitat:

bzgl. der Versicherung / Zulassung: ist es möglich, dass er den Wagen auf seinen namen zulässt und versichert, obwohl er selber nicht fährt. dies würde, soweit ich informiert bin nämlich den Großteil der KFZ Steuern wegfallen lassen.

Das dürfte kein Problem sein - das ist (fast) ein alltäglicher Vorgang

Zitat:

wäre es eventuell sogar möglich einen runtergefahrenen vertrag (auf 50%) von seinem schwager zu übernehmen?

Das dürfte (legal) wohl kaum machbar sein. Mein Kenntnisstand ist, dass man nur soviel schadenfreie Jahre (=Rabatt) übernehmen kann, wie man (theoretisch) sich hätte selbst erfahren können. Ohne Führerschein geht das nicht und ich geh mal davon aus, dass jeder Versicherer als Nachweis auch eine Führerscheinkopie vom Versicherungsnehmer als Nachweis anfordert.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Behinderung: Zulassung und Versicherung' überführt.]

das Auto auf den Behinderten zuzulassen ist problemlos; mein Auto ist auch auf unseren behinderten Sohn zugelassen; er war da sogar erst 17 Jahre alt. Das Auto ist dadurch komplett von der Steuer befreit, darf allerdings nur für Fahrten benutzt werde, die zur Haushaltsführung dienen, nicht aber z.B. um zur Arbeit zu faahren, sonst kann einem evtl. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung drohen, falss man erwischt wird.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Behinderung: Zulassung und Versicherung' überführt.]

Hallo Goavogel, an sich keinProblem.Mit dem Behindertenausweis Fahrzeug zulassen,

danach zum Finanzamt - Kfz-Stelle ,Steuerbefreiung 100% für Rollstuhlfahrer holen.

Fazit - keine Kfz - Steuer mehr. Versicherungsmäßig habe ich den 40% Vertrag

meiner Frau vormals Freundin. Fahrzeug ist auf mich zugelassen.MfG.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Behinderung: Zulassung und Versicherung' überführt.]

Man kann auch den Schwerbehindertenausweis mit zur Zulassungsstelle nehmen die reichen die Ermäßigung der Steuer an das Finanzamt weiter, wird jedenfalls in München so gemacht. ( Spart den Weg zum Finanzamt )

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Behinderung: Zulassung und Versicherung' überführt.]

Hallo,

willy20

Zitat:

Original geschrieben von willy20

Man kann auch den Schwerbehindertenausweis mit zur Zulassungsstelle nehmen die reichen die Ermäßigung der Steuer an das Finanzamt weiter, wird jedenfalls in München so gemacht. ( Spart den Weg zum Finanzamt )

Wird nicht lange dauern,dann bekommst Du ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung dort (persönlich) vorstellig zu sein.

-sonyericsson-

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Behinderung: Zulassung und Versicherung' überführt.]

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