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Autofahrer dürfen hoffen, sind Blitzer rechtswidrig??

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 15:36

WER ES NOCH NICHT GELESEN HAT.

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Autofahrer dürfen hoffen

Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den vergan-genen Wochen macht es möglich.

Der findige ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) hat vor Gericht bereits erste Erfolge erzielt.

 

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persön-lichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Daß er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

 

Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Sind sie alle rechtswidrig?

 

Die Verfassungs-Richter entschieden, daß die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allge-meine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen.

Außerdem wurde befunden, daß ein Erlaß eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen recht-lich nicht ausreicht.

 

Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.

 

„In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt. Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“ so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.

 

Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider nicht erneut zur Vorlage gebracht werden…

Rasern dürfte jetzt aber vorerst Tür und Tor geöffnet sein…

 

 

Anm. Weide: Trotzdem sollte man sich generell an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Diese sind schließlich geschaffen worden zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer, also auch der Schnellfahrer!

mfg. RollyHH

 

Beste Antwort im Thema

Wenn das die Runde macht ahne ich Schlimmes. Die Apokalypse im Straßenverkehr.

Dann fährt ja jeder wie ein Taxifahrer und kommt somit überhaupt nicht mehr von A nach B, da sich alle gegenseitig in den Kreuzungen blockieren.

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Zitat:

Original geschrieben von Mike Crown

Daher erneut mein Wunsch, die Führerscheinprüfung gemäss der geltenen PPL Regeln zu machen.

Dann aber nur in Kombination mit der PPL, sonst lohnt sich der ganze Aufwand nicht.

Für alle, die weitergehende Informationen wünschen, hier eine Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatpilotenlizenz

am 5. Dezember 2009 um 23:46

Zitat:

Original geschrieben von Mike Crown

Wir sind alle staatlich geprüfte Autofahrer, die genau abschätzen können, wo sie wie schnell fahren können (

Stimmt, nach meinen unzähligen Fahr- und Sicherheitstrainings die ich vor 25 Jahren während meiner fundierten, intensiven, praxisorientierten, langen Ausbildung in der Fahrschule gemacht habe in Verbindung mit den alljährig mehrfach wiederholten Auffrischungstrainings und Studium der gesamten Fahrstrecke Europas mit seinen Tücken und Besonderheiten kann ich das abschätzen, haste recht...Da sind wir wirklich gut geschult nach Erlangen des Füherscheins in Deutschland.

@neo49

Das Problem besteht darin, daß nur wenige Zeitgenossen nach der Fahrschulausbildung so viel Fahrerfahrung sammeln konnten wie du.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

@neo49

Das Problem besteht darin, daß nur wenige Zeitgenossen nach der Fahrschulausbildung so viel Fahrerfahrung sammeln konnten wie du.

die meisten bilden sich aber ein sie hätten soviel fahrerfahrung gesammelt ;)

Das hat eigentlich nichts mit Einbildung zu tun, sondern stellt eine simple Rechenaufgabe dar.

Wenn man nur 15.000 km im Jahr fährt, erwirbt man logischerweise weniger Fahrerfahrung als jemand, der 60.000 km im Jahr fährt....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Wenn man nur 15.000 km im Jahr fährt, erwirbt man logischerweise weniger Fahrerfahrung als jemand, der 60.000 km im Jahr fährt....

Was aber nicht bedeutet das der mit 60000km/Jahr auch der bessere Fahrer ist. Viele konservieren ihre Unfähigkeit auch schlicht nur und fahren nach mehren Millionen Kilometern immer noch denselben unfähigen Stifel zusammen wie in ihrer Anfängerzeit währn ein lernfähiger Fahrer auch bei 15000km/Jahr zu eine  sehr guten Fahrer reifen kann.

 

Isse alles nicht so einfach.

eben, wenn man sich den Scheiß anschaut den Berufskraftfahrer fabrizieren wird einem regelmäßig einfach nur schlecht

Und ich würde mal genau das Gegenteil behaupten. Die Sonntagsfahrer sind oft der Risikofaktor auf der Straße. Ohne daß ich behaupten will, daß es keine unnachgiebige, riskant fahrende, den Straßenverkehr gefährdende Berufskraftfahrer gibt. Aber ein Großteil ist von seinem Führerschein abhängig und ich würde mal behaupten, daß sich ein Großteil der Berufskraftfahrer auch dementsprechend verhalten, ohne daß ich behaupten will, daß es jeder Berufskraftfahrer macht.

Zitat:

Original geschrieben von Mike Crown

Ich wiederhole, was ich im Radarwarnerfred schon schrieb:

Wir sind alle staatlich geprüfte Autofahrer, die genau abschätzen können, wo sie wie schnell fahren können (geht mir mit dem Wort dürfen weg!!). Sollte es zu einem Unfall kommen, muss man sehen, wer ihn versursacht hat. Ich denke, es ist in der Regel der langsam Fahrende ( der Vorsichtige *LOL*)gewesen.

Erzähl das doch mal den Leuten, die sich wegen überhöhter Geschwindigkeit um die Bäume am Straßenrand gewickelt haben. Der Mensch ist unvernünftig und macht Fehler und nur durch ständige Kontrolle und die ständige Angst der Leute, kontrolliert zu werden, kann man diese Unvernunft einigermaßen im Zaum halten. Nein, die Leute können nicht abschätzen, wie schnell sie fahren können. Regelmäßig haben Fahrer ein völlig falsches Bild von ihrem Fahrkönnen und merken das erst, wenn sich ihr Fahrzeug unkontrolliert auf dem Asphalt oder dann irgendwann auch daneben bewegt.

Durch den Erwerb des Führerscheins magst du ja belegt haben, dass du die technischen Einrichtungen eines PKW bedienen kannst und auch die Verkehrsregeln kennst - fahren kannst du deshalb noch lange nicht.

 

Und nur um das nochmal zu wiederholen: Blitzer sind natürlich nach wie vor rechtens.

am 6. Dezember 2009 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Der Mensch ist unvernünftig und macht Fehler und nur durch ständige Kontrolle und die ständige Angst der Leute, kontrolliert zu werden, kann man diese Unvernunft einigermaßen im Zaum halten.

Daß dem Menschen Fehler unterlaufen, kann man nicht abstreiten. Daß es aber hilft, solche Fehler zu reduzieren, wenn man die Menschen in einen Zustand ständiger Angst versetzt, ist eine sehr gewagte These. Auch der Zusammenhang zwischen Unvernunft und Fehlern ist nicht wirklich gegeben, denn auch der vernünftigste Autofahrer ist vor Fehlern nicht gefeit. Fehler lasen sich nur dann reduzieren, wenn man dem einzelnen Kraftfahrer wieder mehr Verantwortung für sein Handeln delegiert, auch wenn das bedeutet den Unvernünftigen einen größeren Spielraum zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Regelmäßig haben Fahrer ein völlig falsches Bild von ihrem Fahrkönnen und merken das erst, wenn sich ihr Fahrzeug unkontrolliert auf dem Asphalt oder dann irgendwann auch daneben bewegt.

Eben. Und dies sind dann i.d.R. diejenigen, welche noch niemals ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Daß es aber hilft, solche Fehler zu reduzieren, wenn man die Menschen in einen Zustand ständiger Angst versetzt, ist eine sehr gewagte These.

Das durch die Kontrollen eine permanente Angst beim Autofahrer produziert wird, halte ich aber ebenfalls für eine gewagte These. Wer regelkonform fährt, der braucht hier absolut keine Angst zu haben. Bei jenem Personenkreis erzeugt die Kontrolldichte auch keine Angst.

Ich würde sagen, wir beschränken uns mal wieder aufs eigentliche Thema. Ob jemand besser oder schlechter fahren kann mit soundsovielen Kilometern per anno lassen wir hier mal aussen vor, dafür gibts auch andere Threads, in denen das schon behandelt wird. Genauso, ob jemand mit Führerschein nun fahren kann oder darf, auch dafür ist dieser Thread nicht gedacht.

Abgesehen davon, die These des Threads ist natürlich wie immer vollkommen aufgebauscht, missverstanden und ca. 1356mal verdreht worden, so dass man festhalten kann: Blitzer sind und bleiben rechtmäßig und NUR die verdachtsunabhängige Videodaueraufzeichnung hat keine gesetzliche Grundlage.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Blitzer sind und bleiben rechtmäßig und NUR die verdachtsunabhängige Videodaueraufzeichnung hat keine gesetzliche Grundlage.

Wobei abzuwarten bleibt, wie lange dieser Zustand anhält. Bei solchen Dingen ist der Gesetzgeber immer recht schnell :)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Abgesehen davon, die These des Threads ist natürlich wie immer vollkommen aufgebauscht, missverstanden und ca. 1356mal verdreht worden, so dass man festhalten kann: Blitzer sind und bleiben rechtmäßig und NUR die verdachtsunabhängige Videodaueraufzeichnung hat keine gesetzliche Grundlage.

Gruß Tecci

Genauso ist das. Wenn ich den Blödsinn in einigen Käseblättern so lese fällt einem nichts mehr ein :rolleyes: .

 

 

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