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Auto verkauft-->Klage?

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 14:03

Mahlzeit mich rief heute der Käufer meines Autos an und meinte ich hätt eihn über sOhr gehauen etc.

Also es geht um meinen Ford Escort BJ91 128500Km

Ich habe ihn über mobile.de angeboten, er kam vorbei, hat sich die Kiste angeschaut, ich habe ihm alles erzählt was ich wusste! Jetzt 1Woche später ruft er an das Getriebe gibt bald den Geist auf, er verklagt mich! Ich meine wie will er mich verklagen? Ich habe nen Vertrag in der Hand wo drauf steht, dass ich keine Garantie gebe.....

Was meint ihr dazu?

MFG

S.Schuett

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38 Antworten

Wie, das Getriebe gibt bald denn Geist auf?

Ist es nun kaputt oder nicht? Da sollte er sich doch mal entscheiden. Oder will er es noch kaputt machen?

Ich denke du brauchst dir keinen Kopf machen.

Der Typ ist vorbei gekommen, hat sich die Hütte angeschaut, ich schätze ich er ist auch ne Runde um den Block gefahren und hat ihn dann genommen.

Da gilt das Motto: Gekauft wie gesehen!

Das nach 128kkm das Getriebe durchaus mal den Geist aufgeben kann muß auch ihm klar gewesen sein.

Einen Kaufvertrag hat du ja. Auch wenn du (ich nehme mal an) als Privatperson keine Garantieleistungen erbringen mußt.

Lehn dich zurück und lass den Typen rumspinnen.

Selbst wenn es zu einer Klagen kommen sollte, was ich nicht glaube, kommst du ungeschorren da raus.

Meine Meinung. Bin allerdings kein RA! Verfüge nur über gesunden Menschenverstand.

Gruß

2high4u

Themenstarteram 10. Januar 2006 um 15:14

Er meint das Getriebe macht ab 120KM/H Geräusche, also es surrt ganz leise und dann war er in einer Werkstatt und die meinten er sollte damit nicht mehr fahren, sonst ist das Getriebe ganz hin! Er meinte das ist kein schleichender Prozess sonder das muss schon mehrere Monate so sein und das wäre ein Mängel den ich ihm verschwiegen habe!

Ich meine was erwartet er für 500Euro??

MFG

S.Schuett

Ich würde mir da auch keinen Kopf machen, nur weil ein Getriebe leicht surrt ist es noch lange nicht defekt.

Bei meinen Autos die ich bislang gefahren habe und über 120 000 KM auf den Buckel hatten haben alle Getriebe irgendwie leichte Geräusche gemacht und die habe ich noch viele tausend Kilometer gefahren und keinen Getriebeschaden gehabt.

So eine Pfeife !!!

Der will doch nur abzocken. Außerdem denke nicht das er überhaupt rechtlich einen Grund hat.

Gruß

Maverick

Take it easy. Ich würde mir keinen allzu großen Kopp machen.

Ok wenn einem einer mit ner Klage droht ist das leicht gesagt. Trotz alledem bei einem Preis von 500 € und dem Baujahr gibt es echt schlimmeres. Wenn du dir den KM Stand im Kaufvertrag notiert hast kannste ja überprüfen wie weit der Käufer mit dem Wagen gefahren ist (kann ja genauso gut sein verschulden sein, das läßt sich mind.so schwer sagen wie umgekehrt).

Und bei dem Streitwert (500€) überlegt er es sich sicher nochmal mit der Klage. Ich denke mal er wollte deine Reaktion abwarten und sehen ob du ihm Preislich noch etwas entgegen kommst. Wenn du im Kaufvertrag so wichtige Dinge stehen hast wie: gekauft wie Probegefahren oder unter ausschluß jeglicher Gewährleistung bist du auf der sicheren Seite (als Privatperson und Laie)

..... was für einen Kaufvertrag hast du benutzt?

Ich war selbst schonmal vor Gericht wegen einem Fahrzeug Verkauf.

Also nur weil für einige 500 Euro wenig sind, heisst das noch laaaaaange nicht dass man deswegen nicht vor Gericht gehen kann. Bei mir ging es um ein Teil im Wert von 50 Euro was am Wagen gefehlt haben soll. Daraus wurde ein schriftliches Verfahren über 4 Monate.

War das ein Vordruck? Wenn ja woher?

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Gekauft wie gesehen?

Was steht dazu dadrauf?

Steht der Satz drauf dass der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung erfolgt?

btw: Garantie und Gewährleistung sind verschiedene Sachen!

Themenstarteram 11. Januar 2006 um 17:24

Moin, das war nen 0815 Kaufvertrag von mobile.de, dadrin steht:

Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des KFZ erfolgt oder Ausschluss der Sachmängelhaftung,sofern der Verläufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzungen von Leben , Körper und Gesundheit!

Zugefügt von mir: Falls eine Anmeldung im Kreis RD auf Grund der fehlenden Tüvbescheinigung nicht möglich->Rückgaberecht!

MFG

Schueddi

Musst dir keine sorgen machen, der kann dir garnichts.

Der ADAC Vertrag ist schon gut.

Lass dich da blos auf nichts ein.

am 11. Januar 2006 um 18:16

eben, du bist kein händler, also ignorier den typen.

Und wenn ihm die karre nachdem er vom hof ist auseinanderfällt => Sein Pech!

btw... mein getriebe hat heute den geist aufgegeben.. *schluchz*... fährt zwar noch, klingt aber echt echt, wie ein sack schrauben darin. Übrigens originale 105 tkm erst runter...

hat jemand so zufällig noch eins rumliegen?? 94er escort 16V 66kw

die sache mit der klage - der kläger dürfte eigentlich nicht viel ausrichten können - der verkäufer ist kein fachmann und kann gar nicht beurteilen, was normal oder unnormal klingt. Zumal es wirklich ein schleichender schaden sein könnte, und die allmälige verschlechtung unbemerkt bleibt. Außerdem - wenn es ein stadtfahrzeug war... wie will der verkäufer von irgendwelchen geräuschen jehenseits der 120kmh wissen? Ein kalge hätte nur erfolg bei arglist (oder?)... liegt hier glaube nicht vor.

gruß

ich würde mir wirklich auch keine sorgen machen, so wie meine vorredner/schreiber hier.

btw... für ein 87 baujahr hast du aber schon viele autos ;)

Themenstarteram 13. Januar 2006 um 17:51

Ich mach mich da auch nicht mehr verrückt...mal schauen was kommt.... ja paar Autos hatte ich schon..liegt aber in der Familie..mein Bruder wird 22Jahre und hat sein 7. Auto

am 13. Januar 2006 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von schuett-master

mein Bruder wird 22Jahre und hat sein 7. Auto

Da kenn ich auch so einige die das geschafft haben :D

Frage: Das Getriebe , zählt das als Verschleißteil?

Und ich hatte schon einmal nen Beratungsgespräch mit nem Anwalt das allein hat 120 € gekostet.....bei den Gerichtskosten, is der Streitwert viel zu klein...

Und der muss erstmal nen Anwalt finden der den vertritt....viele übernehmen ssolche Fälle garnich

Geringe Erfolgsaussichten + niedrieger Streitwert........zuviel arbeit für zu wenig Zeit.....

 

Mach dir keine Sorgen, wenn doch was kommt, fahren wir alle mal zu dem Typen hin......und "reden" ein bissschen....;-)

Themenstarteram 14. Januar 2006 um 12:05

Danke für die ganze Unterstützung..ich warte mal ab was kommt...

Das mit den 7 Autos, also er hat keins zerschossen oder so....hatte nur einmal Motorschaden..3Wochen nach dem Kauf und das andere sind irgendwie..Schlachtfahrzeuge...kaufen, ausschlachten-->verkaufen..oder halt als Winterfahrzeug...

Naja ich werde euch auf dem laufenden halten, was den Prozess angeht

MFG

Schueddi

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