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Auto ummelden ohne Fahrzeugschein ?

Themenstarteram 15. Februar 2004 um 11:54

Hi !

Ich möchte ein Auto ummelden, der Vorbesitzer hat allerdings den Fahrzeugschein verloren, den Brief habe ich, geht das auch so oder ist das ein größerer Akt bzw. nicht möglich ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn im Brief alle technischen Daten enthalten sind, muss keine VollAbnahme gemacht werden. Da reicht eine normale HU.

Wenn das Fahrzeug vor 2005 abgemeldet wurde,kannst Du den Fahrzeugschein nicht haben,bis dahin wurde dieser bei der Abmeldung eingezogen und eine AußerbetriebsetzungsMitteilung ausgegeben. Mit Einführung der EU harmonisierten Dokumente(ZB 1 und 2), ist diese entfallen und die entwertete ZB 1 mit Vermerk des Datums der Außerbetriebsetzung in Feld H ersetzt die AußerbetriebsetzungsMitteilung.

Mit dem deutschen Fahrzeugbrief und einer Gültigen HU kann der Erwerber den Wohnwagen wieder in Betrieb nehmen.

Gruß M

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Hallo Don,

glaube nicht das das ein grösseres Probleme geben wird wenn der Schein fehlt.

Wenn der Brief allerdings weg ist, dann wird's meißt kompliziert und immer teuer.

Am besten ruf morgen früh bei der Zulassungsstelle an, damit Du für den Gang dort hin gewappnet bist und nicht zwei mal laufen musst.

Grüsse

Claus

am 15. Februar 2004 um 13:42

wichtiger ist, dass du eine aktuelle tüv und au bescheinigung hast, da ansonsten sie dich so wieder nach hause schicken werden, gruß christoph

Richtig, auch das ist wichtig!

Wenn der Wagen zuletzt in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war, brauchst Du auch noch die Schilder zur Entstempelung.

Aber das weißt Du ja sicher.

Grüsse Claus

Ganz genau das selbe Problem habe ich auch...

Dachte es wäre kein Problem ,,, war bei der Zulassungsstelle und die sagten mir ,

ich brauch den Schein, ansonsten geht ganix und die Verkäuferin meint sie hat keinen Schein vom Vorbesitzer bekommen...

Sie hatt es aber auch noch nicht angemeldet gehabt.....

am 14. November 2007 um 5:39

Zitat:

Original geschrieben von n3lson

Ganz genau das selbe Problem habe ich auch...

Dachte es wäre kein Problem ,,, war bei der Zulassungsstelle und die sagten mir ,

ich brauch den Schein, ansonsten geht ganix und die Verkäuferin meint sie hat keinen Schein vom Vorbesitzer bekommen...

Sie hatt es aber auch noch nicht angemeldet gehabt.....

:confused::confused::confused:

Das Auto ist immer noch auf den "Vorbesitzer" zugelassen? :confused::confused::confused:

 

Also soweit mir bekannt ist muß mann bei der Zulassungsstelle eine Eidestattliche Erklärung abgeben das der Schein nicht mehr existiert oder Verloren wurde.

nein das auto ist abgemeldet...

ich kaufe das auto von einer person die ihn selbst abgemeldet gekauft hat und auf sich noch nciht angemeldet....

zum anmelden braucht man den Schein unbedingt haben die bei uns auf der zulassungsstelle gesagt....

hab dann mal da bei der zulassungstelle von dem ort angerufen, bei dem das auto vorher angemeldet war.

Die haben mir gesagt bei ihnen würden da ein auge zudrücken, und dass sie nicht versten wieso die bei mir so

pingelich wären...

Aufjedenfall bin ich dann wider zu mir auf die Zulassung und hab der gesagt die soll bei der Zulassung vom vorbesitzer anrufen...

Die haben das dan unter sich geklärt und ich bekomme die zulassung jetzt auch ohne schein=)

Weiß nicht genau was die jetzt ausgemacht haben....

Sehr komische sache^^

am 15. November 2007 um 7:21

:confused:

Jetzt schnall ich nichts mehr - absolut garnichts

Wenn ein PKW abgemeldet wurde, wurde der Schein eingezogen, d.h., bei der nächsten Anmeldung, egal von wem, wird immer ein neuer Schein ausgestellt.

So war's jedenfalls früher,

falls sich hier etwas geändert haben sollte, bitte ich um Berichtigung, ich möchte nicht dumm sterben :D

mfg. Matt

Ich meine so isses immer noch!!

Hät er gleich gesagt das das Auto abgemeldet ist hät man ihm gleich sagen können das der Schein schon zu Toilettenpapier wurde ;)

Ich nutze mal diesen Thread hier.

Habe ein ähnliches Problem wie N3lson.

Ich habe ein auto von Privat gekauft. Der Verkäufer hatte das Auto nie angemeldet.

Ich habe jetzt nur den Brief, den Fahrzeugschein gibt es nicht mehr.

Der Fahrzeugschein gilt, lt. STVA seit geraumer Zeit als Abemldebestätigung, und ohne diese (obwohl auf der Rückseite des Briefes ein Abmeldevermerk ist) kann der Wagen nicht wieder zugelassen werden.

Da ich nur alle Jubeljahre mal ein Auto kaufe war mir dieser Sachverhalt komplett neu, bzw. ich dachte, der Abemldevermerk reiche aus (weil ja mittlerweile eh alles elektronisch gespeichert ist).

Jetzt versuche ich händeringend den Vor-Vorbesitzer zu erreichen, damit der eine Versicherung abgibt, dass der Schein verloren gegangen ist.

Theoretisch sollte das kein Problem darstellen, aber was ist wenn z.B.

- der Vor-Vorbesitzer sich ganz einfach weigert so eine Erklärung zu unterschreiben, weil es ihn nicht interessiert?

- er mittlerweile verstorben bzw. nicht mehr auffindbar ist?

Kann mir hier jemand helfen?

am 27. Juli 2008 um 19:02

huhu, also ich habe irgendwie den Fahrzeugschein, sagen wir mal "verlegt". Möchte das Auto jetzt gerne ummelden, da ich umgezogen bin... oké ohne Fahrzeugschein gehts schon irgendwie... hier steht was von au/tüv bescheinigung.... die ist leider beim Fahrzeugschein dabei...

und nu?

ich mein, das ich tüv und au hab kann man ja am nummern schild sehen...

Zitat:

Original geschrieben von sternchen987

und nu?

ich mein, das ich tüv und au hab kann man ja am nummern schild sehen...

Die Plaketten allein bringen dir nicht viel, du musst dir von der letzten Prüfstelle den aktuellen AU Bericht sowie über den HU-Bericht eine Zweitschrift erstellen lassen, wenn nicht bekannt wo die letzte Prüfungen stattgefunden haben, dann neue HU durchführen lassen.

Wegen FZ-Schein zur Zulassungsstelle und Verlust anzeigen, FZ-Brief mitnehmen und neuen FZ-Schein beantragen, wird dann wenn die alten Fahrzeugpapiere vorhanden umgetauscht in die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1+2.

am 27. Juli 2008 um 19:10

ach scheiße man... hab ne kopie vom fahrzeugschein...bringt mir das was? da steht ja drin bis wann HU gültig is

sorry aba hab mit sowas noch nie was zu tun gehabt...hat immer papi gemacht :-)

Zitat:

Original geschrieben von sternchen987

ach scheiße man... hab ne kopie vom fahrzeugschein...bringt mir das was? da steht ja drin bis wann HU gültig is

Wenn die Zulassungsstelle dies anerkennt als HU-Nachweis, dann wäre dies denkbar.

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