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Anzeige wg. Nötigung

Themenstarteram 7. November 2011 um 13:26

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger

Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. November 2011 um 13:26

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger

Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von OhLord

(...) wenn du da hin gehst, und als erwachsener Mensch das Problem einfach zur Seite schaffst!? :confused:

Das Problem wirst Du nicht bei der Polizei zur Seite schaffen, höchstens wird Deine Aussage aufgenommen.

So siehts aus und warum da unnötig Zeit verschwenden? Entweder es wird eingestellt oder der Richter entscheidet weiter. Wobei eine Einstellung sehr wahrscheinlich sein wird.

Ich seh schon: Ihr zwei hattet die Situation offensichtlich noch nie. Macht ja auch nix! ;)

Hartzi, nochmal: Was verlierst du, wenn du da kurz vorbei schaust, außer die Zeit?

Wie hoch ist denn dein Stundenlohn bitte schon? ;)

 

Abgesehen davon:

Du machst keine Aussage. Wird das "Verfahren" also vorab eingestellt?

Nein, denn die "Verantwortlichen" wissen zu diesem Zeitpunkt nur:

Muddi und Tochter fühlen sich genötigt. :rolleyes:

Man muss der Sache also auf den Grund gehen, denn der potentielle Nötiger sagt ja nix...

 

Wie sinnvoll ist so etwas?

Warten wir einfach ab, bis der TE sich wieder meldet, und seiner Nötigung etwas mehr Detail verleiht. ;)

Bübchen... Zeitverschwendung !!!!

Ich merke gerade, Teekesselchen..

Tja Lordi, du kennst mich eben nicht. Auch gegen mich wurde vor Jahren schonmal wegen Nötigung ermittelt und wegen mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Es gab keine weiteren Zeugen und die Anzeigenerstatterin machte widersprüchliche Aussagen. Es wurde ohne alles komplett eingestellt.

Zitat:

Du machst keine Aussage. Wird das "Verfahren" also vorab eingestellt?

Stichwort Geringfügigkeit.

 

Zitat:

Man muss der Sache also auf den Grund gehen, denn der potentielle Nötiger sagt ja nix...

Zur Not kann man sich auch vor Gericht noch äußern oder über einen RA. Jedenfalls niemals nie mit der Polizei bei Ermittlungen Kontakt aufnehmen. Er ist ja erstmal nur als angeblicher Zeuge geladen und wenn er bei der Polizei ist kann er entweder zuviel reden oder eben danach doch ins Raster passen.

;) Genau Hartzi! Warten wir also auf den TE! ;)

am 7. November 2011 um 15:42

die hat ja nicht mehr alle latten am zaun oder? wenn jemand nötigung begannen hat dann sie mit ihrer 20 schleicherei

Ach sag bloß Ghia, du warst dabei? :eek:

Lieber TE, schnell, greif zu, ein Zeuge! ;):D

am 7. November 2011 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

Ach sag bloß Ghia, du warst dabei? :eek:

Lieber TE, schnell, greif zu, ein Zeuge! ;):D

ne aber wenn du lesen könntest dann wüsstest auch du was da passiert ist

Lordi muss lieder wieder OT schreiben :D

Ein Tonfall hier!? :rolleyes:

So suchst du ne Ausbildungsstelle? :D

--> Good luck! ;)

Ja, bis der TE sich hier wieder meldet bin ich mal raus hier, man muss ja nicht jedes Tier füttern das einem so begegnet! ;)

EDITh schreit dem orthokraphyschen Hartzie:

Meinst du "Lieder" oder "lieber"? Ach, egal, du weißt ja noch nicht mal was OT ist... ;)

Zitat:

Ein Tonfall hier!?

Kakophonie Oh Lord... Kakophonie sagt man imho dazu? ;)

Hallo Hapabla,

ein Insignia Leidensgenosse... mir ist ähnliches Widerfahren.

Es ist ärgerlich, denn Nötigung ist ein Straftatbestand, wo die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber da Du selbst nicht alleine warst, hast du sehr gute Karten. Bitte mach dir einfach keine Gedanken und lass Dir den Tag dadurch nicht verderben. Und ich hoffe du hast nicht so viele Strafzettel, oder gar Punkte! Dann kann nix passieren.

Zuerst was Du machen solltest - Sofort deinen Anwalt einschalten, der Anwalt hat Akteneinsicht und kann die Aussagen der anderen Partei überprüfen. Erst dann machst Du eine Aussage/Stellungnahme in Bezug auf die Aussage mit Hilfe deines Anwalts! Vorher sagst du zum Tatvorgang ABSOLUT NICHTS! Niemals der Polizei Und lässt deinen Anwalt die Briefe schreiben.

Dann wird das eigentlich fallen gelassen, wenn Du nicht klein Bei gibst.!

Es geht darum, dass Du, selbst wenn er dir der Richter nur eine "Geldbuße" verordnet, es in deinem Strafregister/Führungszeugnis steht. Das macht keinen guten Eindruck bei einem neuen Arbeitgeber!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Warum hast du dort angerufen? Gar nicht drauf reagieren. Einer polizeilichen Vorladung muss man auch nicht nachkommen und erkennen müssen dich die Anzeigenerstatter auch und nur das Kennzeichen alleine reicht nicht aus.

Der TE hat eine Vorladung als Zeuge erhalten und wusste doch überhaupt nicht, um was es geht, insbesondere wusste er nicht, dass es um eine Strafanzeige gegen ihn selbst geht.

 

Würdest Du eine Vorladung, ohne den Grund der Vorladung zu wissen, ignorieren?  

Ich bin sicher, nein.

 

O.

 

 

Sorry, da kann man sich nicht raushalten!:D

Darauf ("Strafregister") ein herzliches: :D:D:D

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