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2013 - Offen (Tuning)

Themenstarteram 29. August 2012 um 12:15

Hey Leute,

hab direkt mal die erste Frage, und zwar wird es die Polizei nicht mehr so streng sehen, nach der neuen Regelung 2013, wenn man offen fährt, bzw. mit nem Tuningkrümmer - (2-Takt!) ?

Was kann dir dann passieren bei ner Kontroll, oder werden die "Strafen" auch "harmloser" oder nicht?

Werden es die grünnen Männer überhaupt bemerken bei ner Kontrolle, wenn man mit nem Tuningkrümmer unterwegs ist?

Ich meine diejenigen, die sich damit nicht gut auskennen...

 

 

Könnt ihr mich da mal aufklären? :)

 

LG

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DerLurch

Was kann dir dann passieren bei ner Kontroll, oder werden die "Strafen" auch "harmloser" oder nicht?

Nein, die Strafen werden vermutlich härter, da die offenen Versionen mehr Eigenverantwortung des Fahrzeugführers bzw. -halters erfordern und sich somit jede Toleranzausweitung verhängnisvoll auswirken könnte.

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Bis zum 19.01.2013 wiest du nach geltendem Recht bestraft.

Wenn du erwischt wirst bist du den Führerschein evtl. los.

Das kann bis zum 18.01.2013 passieren weil die Regelung erst ab 19.01 gilt.

Es kann dann sein das der Richter das geringst mögliche Strafmaß anwendet aber das würde ich als Glücksspiel ansehen.

Themenstarteram 29. August 2012 um 12:46

Hast du meine Frage überhaupt gelesen - ich meinte danach.

Danach ist es die Frage ob das Teil eine ABE hat. Wenn ja ist alles Ok. Wenn nein hat die Fahrzeug keine Zulassung mit allen Konsequenzen.

Die Bestimmung 0,1 kW /kG max. 11 KW gilt auch für die Führerscheine die vor dem 19.01 erworben wurden.

Trotzdem sind bauliche Veränderungen nicht (ohne Eintragung) erlaubt.

Themenstarteram 29. August 2012 um 12:54

Tuningkrümmer haben soweit ich weiß alle kein ABE - also VOR 18 Jahren getunt mein ich mit dem Krümmer...

Werden da nach dem 19.1 die Regelungen lockerer gesehen - achja und selbst wenns n ABE hätte, wär's immer noch illegal^^

Mir geht's halt nur darum, mit welchen Konsequenzen man leben muss und ob man beim 1sten Mal noch unbestraft davon kommt, u.o ob's Polizei bei ner Kontrolle überhaupt bemerken, dass man es getunt hat...

Ich denke das die Tuningteile nach dem Stichtag evtl. eingetragen werden können. (Änderung der Versichertung?)

Die Strafe dürfte davon abhängen wer dich erwischt.

Themenstarteram 29. August 2012 um 13:05

naja wer soll mich erwischen - die polizei :D

 

was meinste mir eintragen - die bekommste nich vor 18 jahren eingetragen^^

oder denkste an der regelung könnte/wird sich unter umständen noch was ändernß?

Themenstarteram 29. August 2012 um 13:09

wollt halt noch wissen, obs lockerer gesehen wird von der polizei nach dem 19.1 - könnte das jmd beantworten?

Wenn die Maschine nach dem Tuning den Bestimmungen < 11 KW und < 0,1 KW /kg eingehalten werden.

Sollte die Änderung auch eintragbar sein.

Themenstarteram 29. August 2012 um 13:33

ja is doch logisch, dass die 11kw dadurch überhaupt nicht eingehalten werden :)

warum sollen die das lockerer sehen. en tuningkrümmer ohne abe oder abnahme war vorher illegal und danach auch. egal was sich am führerschein ändert, denn hier geht es um bautechnische veränderungen

Fall jemand mit einer so veränderten Maschine einen Unfall hat wird ihn das im ungünstigen Fall viele Jahre lang Geld kosten.

Aber es ist ja ein großer Spaß an der Pfändungsgrenze zu leben.

Gut ist das eine Insolvenz sich nicht auf Schulden aus Straftaten auswirkt. :D

Zitat:

Original geschrieben von DerLurch

Was kann dir dann passieren bei ner Kontroll, oder werden die "Strafen" auch "harmloser" oder nicht?

Nein, die Strafen werden vermutlich härter, da die offenen Versionen mehr Eigenverantwortung des Fahrzeugführers bzw. -halters erfordern und sich somit jede Toleranzausweitung verhängnisvoll auswirken könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nein, die Strafen werden vermutlich härter, da die offenen Versionen mehr Eigenverantwortung des Fahrzeugführers bzw. -halters erfordern und sich somit jede Toleranzausweitung verhängnisvoll auswirken könnte.

Sehe ich ebenfalls so.

Oder einfacher formuliert: »Jetzt dürft ihr schon ohne 80-km/h-Drossel fahren und denkt euch dann wohl jetzt ist alles erlaubt?«.

Mehr als 11 kW - was bei diversen 2-Takter 125er ja kein Problem ist -> Verstoß gegen §21 StVG.

Viel Spaß beim Lesen der möglichen Folgen.

Grüße, Martin

Themenstarteram 30. August 2012 um 16:24

Beim ersten Mal natürlich nicht so hart (denk ich mal) - und als Jugendlicher...

Also was passiert dann beim ersten Mal??

 

Edit:Isset nit eig. das selbe wenn du da erwischt wirst wie die ganzen Rollertuner??Ja oder?

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