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Wandlung - Rücktritt des Kaufvertrages

Audi Q3 8U, Audi Q3 F3
Themenstarteram 29. September 2015 um 2:58

Moin,

Fahre seit Februar Q3 mit Motor CFFB aus Erstzulassung 08/14.

Q im Februar bei Audi gekauft.

Wird es die Möglichkeit geben wenn nach einem Softwareupdate

Nachteile wie Minderleistung, Mehrverbrauch, Wertminderung oder andere Schadstoffeinstufung

den Kaufvertrag zu wandeln und das Fahrzeug zurückzugeben ?

LG

Beste Antwort im Thema

Ich bin mit meinem Q3 Euro 6 Diesel zwar aktuell nicht betroffen möchte aber trotzdem zum Thema stellungnehmen.

Jeder der sich ein Fahrzeug des Konzerns gekauft hat, hat es aus verschiedenen rationalen und auch emotionalen Gründen erwoben. Meiner Ansicht nach haben die wenigsten das Fahrzeug wegen der Abgaswerte angeschafft.

Richtig ist, dass die Manipulationen zu verurteilen sind. Es wird nun am Konzern liegen die betroffenen Fahrzeuge technisch nachzurüsten. Sollte danach ein Leistungsverlust überhaupt festzustellen sein wird man damit leben und sich weiter am Fahrzeug erfreuen.

Bedenken sollte man auch, das diese auf verschiedensten Ebenen geführte Debatte eigentlich nicht nur VW, Audi usw. schadet und sondern auch uns. Schafft es der Konzern nicht und hat keine Zukunft mehr, fällt der Wert unserer Autos ins Bodenlose.

Kauvertragswandlungen wegen dieser Affäire werden sehr sehr schwierig wenn nicht unmöglich sein.

Halten wir lieber zu Konzern und freuen wir uns auf zukünftige Produkte - sowas wie jetzt machen die nie wieder.

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Zitat:

@boxknacker schrieb am 29. September 2015 um 04:58:26 Uhr:

Moin,

Fahre seit Februar Q3 mit Motor CFFB aus Erstzulassung 08/14.

Q im Februar bei Audi gekauft.

Wird es die Möglichkeit geben wenn nach einem Softwareupdate

Nachteile wie Minderleistung, Mehrverbrauch, Wertminderung oder andere Schadstoffeinstufung

den Kaufvertrag zu wandeln und das Fahrzeug zurückzugeben ?

LG

Gestern in WISO: Bei der angesprochenen Thematik handelt es sich um Betrug. Dem Vertragspartner muss in einem solchen Fall die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollten sich nach einer solchen Nachbesserung die Eckdaten wie Abgaswerte (mit entsprechender Einstufung), Leistung oder Verbrauch dabei gegenüber den vertraglich zugesicherten Angaben ändern besteht ein Sachmangel und man hat das Recht, den entstandenen Schaden geltend zu machen bzw. den in entsprechenden Vertrag (unter gewissen Rahmenbedingungen) rück abzuwickeln.

Aber wie immer, ist es die eine Sache Recht zu haben und Recht zu bekommen. So wird es sehr schwierig werden, den entstandenen bzw. zu erwartenden Schaden (z.B. beim Wiederverkauf) zu beziffern. Auch wird vermutet, dass der VW-Konzern jeden Fall wohl einzeln aufgreift und durch die Instanzen prügelt, was ihnen in jedem Fall Zeit (mehrere Jahre) verschafft und letztendlich nur noch ein nachweisbarer Schaden im Wiederverkauf (was sehr schwierig nachzuweisen sein wird) zu Buche steht.

Angesichts der zu erwartenden Masse an Fahrzeugen, würde eine schnelle Wandlung der Verträge das wirtschaftliche Aus und somit die Zahlungsunfähigkeit bedeuten, was dann dem Endkunden auch wieder nichts (außer Zeit und Ärger) bringt. Von daher kann man als Diesel fahrender Kunde des VW-Konzerns nur hoffen, dass es auch die anderen Hersteller in der selben Art und Weise manipuliert haben. Dann würden unsere Probleme im großen Fiasko untergehen. Einzig das Image des Diesel im allgemeinen würde weiter in Mitleidenschaft gezogen, dabei macht es dann aber keinen Unterschied mehr, ob 1.6, 2.0 oder 3.0 l.

Betrug ist das schon aber dennoch würde ich dazu raten abzuwarten und Tee zu trinken... Angeblich ist der Q3 ja gar nicht davon betroffen. Es wird auch kein Mehrverbrauch oder Minderleistung geben, da die SW (wenn überhaupt im Q3 vorhanden) im normalen Betrieb gar nicht aktiv ist. Wie schon von berkoe geschrieben, ist der Imageschaden am Diesel allgemein viel schlimmer und unsere Medien tragen ja viel dazu bei, dass es nicht besser wird.

Ich würde auch erst einmal abwarten.

Wie schon geschrieben Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Sachen.

Ich werde dann mal gucken, ob man wirklich ein Leistungsverlust überhaupt merkt.

Zitat:

@Morpheus0808 schrieb am 29. September 2015 um 06:34:34 Uhr:

Angeblich ist der Q3 ja gar nicht davon betroffen.

Wie kommst du darauf?

Zitat:

@Morpheus0808 schrieb am 29. September 2015 um 06:34:34 Uhr:

... Angeblich ist der Q3 ja gar nicht davon betroffen. ...

Würde mich auch mal interessieren. Es heißt, dass ca. 2 Mio. Audi's u.a. A1 und A3 betroffen sind, aber es heißt nicht, dass keine anderen auch diese betroffenen Motoren verbaut haben. Warum ist bei gleichem Motor und einem leichteren Fahrzeug wie dem A1 oder A3 es nur durch Manipulation möglich die Abgaswerte einzuhalten und beim schweren Q3 oder A6 geht es dann ohne?

Zitat:

@auto007 schrieb am 29. September 2015 um 07:40:52 Uhr:

Zitat:

@Morpheus0808 schrieb am 29. September 2015 um 06:34:34 Uhr:

Angeblich ist der Q3 ja gar nicht davon betroffen.

Wie kommst du darauf?

Weil der Q3 in der Euro 5 Ausstattung keinen SCR oder NOx Kat hat, den die Schummelsoftware außer Betrieb setzen kann. Und auch ohne diese Dinge erreicht der Motor nach EU Norm seine Werte.

hier steht einiges vom ADAC

https://www.adac.de/.../default.aspx

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 6:38

Moin, habe mal meinem Freundlichen gemailt das ich folgendes nicht hinnehmen möchte und deshalb den Kaufvertrag wandeln möchte.

( Nachteile wie Minderleistung, Mehrverbrauch, Wertminderung nach Softwareupdate )

Bin mal gespannt was passiert.

LG

am 1. Oktober 2015 um 10:41

Zitat:

@boxknacker schrieb am 1. Oktober 2015 um 08:38:11 Uhr:

Moin, habe mal meinem Freundlichen gemailt das ich folgendes nicht hinnehmen möchte und deshalb den Kaufvertrag wandeln möchte.

( Nachteile wie Minderleistung, Mehrverbrauch, Wertminderung nach Softwareupdate )

Bin mal gespannt was passiert.

LG

Da bin ich aber auch gespannt.

Siehst du es denn für so schlimm an?

Du kennst doch noch gar nicht die Auswirkungen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das machen, denn man mus ihn auch eine Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Zitat:

@boxknacker schrieb am 1. Oktober 2015 um 08:38:11 Uhr:

Moin, habe mal meinem Freundlichen gemailt das ich folgendes nicht hinnehmen möchte und deshalb den Kaufvertrag wandeln möchte.

( Nachteile wie Minderleistung, Mehrverbrauch, Wertminderung nach Softwareupdate )

Bin mal gespannt was passiert.

LG

Konntest Du das alles schon feststellen bzw. kannst Du das beweisen? Hast Du eine Leistungsmessung vor dem vermeindlichen Update zur Beweissicherung durchführen lassen oder meinst Du dem Richter (und ohne den wird nichts gehen) wird Deine subjektive Leistungsbeurteilung ausreichen?

Bei allem Respekt, aber ohne zu wissen, was denn endgültig Sache ist, den Kaufvertrag wandeln zu wollen, halte ich einfach nur für dumm.

So typisch für unsere Zeit. Zuerst schreien und dann erst schauen, was denn überhaupt los ist. Habe ICH persönlich überhaupt kein Verständnis für.

BG Günther

am 2. Oktober 2015 um 13:43

Habe gerade meine Fahrgestellnummer auf Audi.de eingegeben und ich bin betroffen (Erstzulassung 01/14)

hab den 2.0 TDI 130KW

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