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Neue Felgen nicht möglich wegen Abrollumfang?

Themenstarteram 17. September 2016 um 14:39

Hallo, ich fahre aktuell 225 40 18. Möchte im Sommer auf 225 35 19 wechseln. Hab eben mal den Abrollumfang ausgerechnet. Worauf mir gesagt wird das der Tacho mit der neuen Größe mir 1km/h zu wenig anzeigt als mit der alten Bereifung. Der Tacho darf 7% drüber gehen, aber kein km/h drunter.

D.h ich darf diese Grösse nicht fahren? Beim Golf 7 zB gibts 205 50 17. Aber auch original 225 35 19. Da ist die Abweichung genauso oder noch größer.

Versteh ich das falsch bzw hab ich nen Denkfehler?

Danke schonmal :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Big_P schrieb am 19. September 2016 um 21:33:45 Uhr:

Danke für eure vielen Tipps und Anregungen!

Ich fahre nen 2er Superb Kombi mit 40er Eibach Federn. Momentan wie gesagt auf 18ern.

Werde mir schöne A6 4G Felgen in 8.5 x 19 ET 45 holen. Denke sehr stark das es dafür keine ABE gibt.

Muss mir von Audi noch so eine Traglastbescheinigung holen.

Frag´vorher beim TÜV/DEKRA, ob eine Einzelabnahme ohne erneute Impact-Prüfung

gemacht wird:

Impactprüfung:

Zum Nachweis eines ausreichenden Bruchverhaltens

wird für das Rad ein Impact-Test nach ISO 7141 durchgeführt.

Als Prüfbereifung wird jeweils ein Fabrikat mit möglichst geringer Querschnittsbreite gewählt.

 

Wenn - in diesem Fall - Audi für das Original-Rad des A64G

nur die Originalbereifung 255/40R19 vorgibt,

besteht z.B. beim TÜV-Nord ab 22. April 2016 die Anweisung,

das eine erneute Impactprüfung (I-Test)

wegen der geringeren Querschnittsbreite 225/35R19 erforderlich ist,

da sich die Reifenflankenhöhe um 23 mm reduziert :(

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Die dynamische Abrollumfangdifferenz von 0,6% liegt im Rahmen der zulässigen Toleranz :-)

Themenstarteram 17. September 2016 um 15:03

Dh ich dürfte die neuen doch fahren? :)

Ganz schön kompliziert...

Themenstarteram 17. September 2016 um 15:12

Ich dachte sobald meine Wunschgröße mehr Abrollumfang als die serienmäßige hat ist es nicht mehr zulässig.

Wieviel Toleranz gibts denn bzgl Tachoanzeige nach "unten"?

Kann dazu leider nix finden.

Nur für mich verwirrendes, oben erwähntes ;)

am 17. September 2016 um 15:14

Als Ausgangsgröße zur Berechnung musst du auch die Bereifung wählen die ursprünglich bei der Zulassung für deinen Wagen vorgesehen war. Das hat auch minimalen Einfluss auf das Ergebnis. ..

 

http://www.reifenrechner.at/

 

 

Hier ein guter Rechner...

Themenstarteram 17. September 2016 um 15:32

Original sind die 225 40 18 drauf.

Hätte dann wie schon von touaresch erwähnt ca +0.5% Abrollumfangsdifferenz und eben dann bei "echten" gefahrenen 100km/h -0,5 % Abweichung. Somit würde ich 99,5kmh fahren.

Ist die Toleranz dann 1% nach unten zulässig?

Zitat:

@Big_P schrieb am 17. September 2016 um 17:32:23 Uhr:

Original sind die 225 40 18 drauf.

Hätte dann wie schon von touaresch erwähnt ca +0.5% Abrollumfangsdifferenz und eben dann bei "echten" gefahrenen 100km/h -0,5 % Abweichung. Somit würde ich 99,5kmh fahren.

Ist die Toleranz dann 1% nach unten zulässig?

Der Tacho hat serienmäßig/gesetzlich - ab Werk - einen Vorlauf

von mind. 2% und mehr.

(In diesem Beispiel zeigt der Tacho mind. 102 km/h an, Du fährst jedoch 100 km/h)

Nach dieser Formel= mind.102 km/h - 0,6% Abweichung = 101,4 km/h

= alles im grünen Bereich :)

btw:

Die Abrollumfangdifferenz darf nach DIN 70020 + 1,5% / - 2,5% sein. ;)

Themenstarteram 17. September 2016 um 15:51

Das klingt gut! Vielen Dank schonmal!

Dann kann ich mich mal an die Sommerräder machen ;)

Der Reifenrechner berechnet sowieso nur mathematisch die theoretisch korrekte Größe. Herstellungsbedingt treten in der Produktion sowieso kleine Fertigungstoleranzen von ca. 1 - 2% auf. Von daher ist das Ergebnis praktisch im Toleranzbereich. Tachometer haben auch eine kleine Abweichung, es sei denn, man hat einen geeichten Tacho wie z.B. ein Videofahrzeug der Zivilstreife.

Bei geahndeten Geschwindigkeitsübertretungen durch die Verkehrsbehörde wird bis 100km/h 5km/h subtrahiert, über 5km/h dann 5%. Damit "gleicht" man diese Toleranzen aus.

Einfach mal in die EU-Übereinstimmungsbescheinigung schauen, das stehen gewöhnlich alle gängigen und vom Hersteller freigegebenen Reifendimensionen drin. Vielleicht ist die Wunschdimension ja dabei.

Ansosten kann der Hersteller oder auch der Tüv auch weitere Maße freigeben. Jegliches selber-Rumgerechne und Abschätzen möglicher Tacho-Fehler mag zwar einen Anhalt geben, lässt aber das Risiko späterer Probleme mit Polizei, Tüv oder gar der Versicherung (die kann beim Fahren ohne Zulassung u.U. die Leistung verweigern!) offen. Schriftlich vom Hersteller bestätigen lassen und sicher sein, schlage ich vor.

Zitat:

Hab eben mal den Abrollumfang ausgerechnet.

Da brauchst du nix rechnen.

Im zugehörigen Radgutachten (Bzw. bei Serienrädern in der COC) steht, welche Reifengrößen zulässig sind.

Themenstarteram 17. September 2016 um 18:45

@Eierlein2

Das mit den CoC Papieren ist mir natürlich klar, aber da gehts nur bis 18 Zoll.

Haben die neuen Felgen ein Gutachten, in dem dein Fahrzeug nebst der Wunschreifengröße aufgeführt ist? Dann sollte es auch keine Probleme geben.

Wenn nicht, wird es eine Einzelabnahme und du solltest dir vorab schon den Herrn vom TÜV ins Boot holen...

Ich persönlich sehe bei deinem Rad-/Reifenwunsch prinzipiell keine Probleme.

Die Sache mit der Tachoabweichung ist in der Praxis durchzuführen. Der Tacho darf niemals zu wenig anzeigen. Nicht rechnerisch sondern auf der Straße oder dem Prüfstand.

Beim Zuwenig sieht das ganz anders aus. Bis 100km/h sind 10% vom Anzeigewert und ab 100km/h 10% vom Maximalwert zulässig. D.h.: Ein Tacho mit 300km/h. auf der Skala darf ab 101km/h, 30km/h. zu viel anzeigen.

Zitat:

@Big_P schrieb am 17. September 2016 um 17:12:23 Uhr:

Ich dachte sobald meine Wunschgröße mehr Abrollumfang als die serienmäßige hat ist es nicht mehr zulässig.

Wieviel Toleranz gibts denn bzgl Tachoanzeige nach "unten"?

Kann dazu leider nix finden.

Nur für mich verwirrendes, oben erwähntes ;)

Hallo

Ich habe auf meinem Tiguan-1, serienmässig 235/55/R17 drauf. Habe nun bei meinem Reifenfritze Winterreifen geordert. Er bestellte 225/55/R17. Diese sind im Abrollumfang 1,6% kleiner als die Originalen. Er meinte, nach "kleiner", gibt es keine def. Regelung, nach "oben", jedoch max. 6%, gegenüber der Originalbereifung. Darüber hinaus, muss der Tacho justiert werden, plus Sondergutachten.

Für Android-Smartphones, gibt es einen kostenlosen Reifenrechner "Tire-Calc-Free.

Gruss

supereinstein

am 19. September 2016 um 8:53

Zitat:

@Big_P schrieb am 17. September 2016 um 20:45:29 Uhr:

@Eierlein2

Das mit den CoC Papieren ist mir natürlich klar, aber da gehts nur bis 18 Zoll.

Wenn die Reifengröße nicht im COC aufgeführt ist, muss sie auf jeden Fall vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Gruß

Der Chaosmanager

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