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Kühlwasserschlauch durchgescheuert - Garantiefall?
Hallo zusammen,
habe einen Tiguan BJ 2010 und EZ 2/10 mit 101000 km. Hatte zweimal einen Kühlwasserverlust nach längerer Fahrt, Ausgleichsbehälter leer! In der Werkstatt stellte man an einem Kühlwasserschlauch eine Scheuerstelle fest, verursacht durch eine Schelle die an diesem Schlauch auflag und im Lauf der Zeit diesen durchscheuerte. Habe eine Garantieverlängerung auf vier Jahre mit max. 110000 km abgeschlossen. Laut Auskunft des Freundlichen ist der Schlauch nicht in der Gewährleistung vorhanden! Ist mir ja verständlich. Wie sieht es aber aus, da ja die Schelle, laut des Mechanikers falsch eingebaut war, mit der Gewährleistung aus? Vielleicht hat jemand schon einen ähnlichen Schaden durch einen falschen Einbau erlitten und kann mir seine Erfahrungen mitteilen! Vielen Dank für die hoffentlich vielen Antworten ;)
Gruß eines bisher zufriedenen Tiguanfahrers
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Uranos1
Der TE hat eine "Garantie"verlängerung auf vier Jahre mit max. 110000 km abgeschlossen ;).
Richtig, aber laut seinen Aussagen sind ja genau diese Schläuche (pauschal!) nicht in einer solchen Verlängerung drin. Da spielt es keine Rolle, auf welchem Weg dieser das Zeitliche segnet. Aufgrund der Buchstaben der Garantieverlängerung sind Schläuche außen vor und damit zieht das Argument nicht, wie der Schaden in den Schlauch kam.
Und genau deswegen kam ich ja auch auf den Hinweis mit dem lieb und nett zum :) sein und auf etwas Kulanz des Scharubers hoffen. Immerhin wird man ja ihn auch wegen anderer Arbeiten aufsuchen wollen.
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19 Antworten
Zitat:
Wie sieht es aber aus, da ja die Schelle, laut des Mechanikers falsch eingebaut war
Hast Du das schriftlich und kannst Du den genauen Werkstattbesuch benennen wo die Schelle falsch montiert wurde?
Denn der diese fehlerhafte Arbeit gemacht hat ist auch dafür verantwortlich! Oder war der Wagen immer in der selben Werkstatt.
War eine recht ungünstige Stelle für das Auswechsel des Schlauches. Habe den Schlauch gesehen, war ca. 30 - 40 cm lang und hatte mehrere Anschlüsse! Wo er genau montiert war, kann ich nicht sagen.
Glaube, es liegt ein Missverständnis vor, der Schlauch oder die Schelle wurde schon vom Werk falsch eingbaut. Ist noch der Originalschlauch!!!
Wo soll denn da der Fehler sein? Position, Verdreht oder falsche Stelle?
Und sollte eine Werkstatt bei einer Inspektion nicht auch Schläuche einer Sichtkontrolle unterziehen?
Ich glaube VW an der Nase packen wird wohl nicht hinhauen.
Zitat:
Original geschrieben von schwarzer panter
habe einen Tiguan BJ 2010 und EZ 2/10 mit 101000 km.
Wie sieht es aber aus, da ja die Schelle, laut des Mechanikers falsch eingebaut war, mit der Gewährleistung aus?
Gewährleistung?
Sorry, Deine Karre ist (knapp) 4 Jahre alt, da ist doppelt so viel, wie (knapp) 2 Jahre, wo dann noch die Gewährleistung greifen könnte. Hier spielt es keine Rolle mehr, ob der Mangel schon von Anfang an vorhanden war oder wie auch immer zustande gekommen ist.
Du kannst maximal auf etwas Kulanz/Entgegenkommen des Schrauberbetriebs hoffen, wenn Du lieb und nett zu denen bist.
Zitat:
Original geschrieben von Beichtvater
Zitat:
Original geschrieben von schwarzer panter
habe einen Tiguan BJ 2010 und EZ 2/10 mit 101000 km.
Wie sieht es aber aus, da ja die Schelle, laut des Mechanikers falsch eingebaut war, mit der Gewährleistung aus?
Gewährleistung?
Sorry, Deine Karre ist (knapp) 4 Jahre alt, da ist doppelt so viel, wie (knapp) 2 Jahre, wo dann noch die Gewährleistung greifen könnte. Hier spielt es keine Rolle mehr, ob der Mangel schon von Anfang an vorhanden war oder wie auch immer zustande gekommen ist.
Du kannst maximal auf etwas Kulanz/Entgegenkommen des Schrauberbetriebs hoffen, wenn Du lieb und nett zu denen bist.
Der TE hat eine "Garantie"verlängerung auf vier Jahre mit max. 110000 km abgeschlossen ;).
Genau, dafür macht man ja eine Garantieverlängerung um gegen solche Schäden, auch nach zwei Jahren, abgesichert zu sein. Wäre der Schlauch porös geworden, würde ich ja bei der Laufleistung nichts sagen. Nur nach Aussage des Freundlichen war die Ursache eine falsch angebrachte Schelle, und zwar schon ab Werk!
Wie gesagt schriftlich und dann noch Beweißlast, das wird schwierig.
Habt ihr da eine Postadresse oder eine email-Adresse?
Zitat:
Original geschrieben von schwarzer panter
Genau, dafür macht man ja eine Garantieverlängerung um gegen solche Schäden, auch nach zwei Jahren, abgesichert zu sein. Wäre der Schlauch porös geworden, würde ich ja bei der Laufleistung nichts sagen. Nur nach Aussage des Freundlichen war die Ursache eine falsch angebrachte Schelle, und zwar schon ab Werk!
Dann lass Dir das schriftlich bestätigen. Ich befürchte aber, dass Du nach den obligatorischen 2 Jahren Herstellergarantie keine Chance mehr hast VW/den Händler in Regress zu nehmen. Die "Anschlussgarantie" hat ja nichts mit der Produkthaftung des Herstellers zu tun.
Auf Kulanz seitens VW (wenn der Schlauch wirklich werkseitig bei Deinem Fahrzeug falsch montiert ist) kannst Du m.E. "hoffen".
Die Hoffnung stirbt zuletzt! ;) Werde es einfach mal versuchen. Wie schon gesagt, wäre der Schlauch porös geworden, wäre das für mich kein Problem, so aber war die Schelle die Ursache, dass der Schlauch durchscheuerte. Und es ist eigentlich egal, nach was für einem Zeitraum der Schaden durch einen unsachgemäßen Einbau zum Vorschein kommt.
Bräuchte nur eine Adresse für meine Eingabe.
Danke
Ich glaube das es über deinen Freundlichen gehen muss.
Zitat:
Original geschrieben von schwarzer panter
Die Hoffnung stirbt zuletzt! ;) Werde es einfach mal versuchen. Wie schon gesagt, wäre der Schlauch porös geworden, wäre das für mich kein Problem, so aber war die Schelle die Ursache, dass der Schlauch durchscheuerte. Und es ist eigentlich egal, nach was für einem Zeitraum der Schaden durch einen unsachgemäßen Einbau zum Vorschein kommt.
Bräuchte nur eine Adresse für meine Eingabe.
Danke
Adresse habe ich leider nicht :(, aber lohnt sich der Aufwand wirklich?
Wenn dieser "Schlauch" etwa ein Treibstoff führender gewesen wäre, hätte man weitaus mehr Chancen auf "Verständnis", respektive Kulanz bei der Beseitigung eines "werkseitigen Einbau-Lapsus" in Aussicht. Um solche sicherheitsrelevanten Fehlleistungen - wenn sie denn eindeutig (und nachweisbar) sind, nicht allzu publik werden zu lassen, gelten in solchen Fällen ganz andere Maßstäbe der "Gewährleistung".
Aber "nur Wasser" ist nicht gefährlich genug :rolleyes: !