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Ist Taxi fahren unter allen Umständen erst ab 21 erlaubt?

Themenstarteram 4. August 2012 um 11:50

Hallo,

ich wollte mal fragen, ob man unter allen Umständen nicht Taxi fahren darf, wenn man unter 21 Jahre alt ist, stimmt das?

Auch wenn man als Selbstständiger etc. ist, darf man es nicht?

lg

Beste Antwort im Thema

ist hier jetzt Märchenstunde?

Gruss Deden

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am 4. August 2012 um 12:50

Ja.

Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §48, Abs. 4.

(4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber

1. die nach § 6 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt,

2. das 21. Lebensjahr – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr –

vollendet hat,

2a. durch Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes

nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von

Fahrgästen gerecht wird,

3. seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,

4. nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage

6 Nummer 2 erfüllt,

5. nachweist, dass er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus

einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf

Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat,

6. – falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll – einen Nachweis über die Teilnahme an einer

Ausbildung in Erster Hilfe nach § 19 beibringt und

7. – falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll – in einer Prüfung nachweist, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse

in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht, oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder

Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt

nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner hat. Der Nachweis kann durch eine

Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden, die die zuständige oberste Landesbehörde, die von

ihr bestimmte Stelle oder die nach Landesrecht zuständige Stelle bestimmt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann

die Ortskundeprüfung auch selbst durchführen.

Themenstarteram 4. August 2012 um 18:12

Hmm, Kollege meinte letztens noch, dass er diesen Unternehmerschein macht, damit er z.B 3 Taxis hat und die anderen Fahrern bereitstellt, damit sie für ihn fahren können und dass er auch fahren darf obwohl er u21 ist.

lg

am 5. August 2012 um 5:07

Unternehmerschein: ja.

Führerschein: siehe oben.

Mir ist keine Härtfallregelung, z.B. bei Vererbung eines Familienbetriebes, oder Ähnliches bekannt.

Themenstarteram 5. August 2012 um 12:02

Also selbst fahren trotz des Unternehmerscheins, darf er nicht.

Hallo

Bis gut vor 1 Jahr hatte mein Vater auch ein Taxiunternehmen , und ich war in der selben Situation wollte mitfahren war aber unter 21 Jahren . Laut Gerüchten hätte es ne Sonderregelung gegeben da der Besitzer ja Familienangehörig ist. Aber trotz 3 Jahren Fahrpraxis(2 sind ja gesetzlich vorgeschrieben) , Führerschein mit 17 und unfallfrei war leider nichts zumachen und ich musste abwarten bis ich 21 Jahre alt geworden bin. Ich glaube das ist eine Regelung die ist in jedem Bundesland in Deutschland so.

 

M.F.G

Meine Schwester und ich hatten beide den P-Schein mit 20 gemacht, meine Schwester war damals angestellt im elterlichen Betrieb, ich hatte eigene Taxikonzessionen mit 19, musste aber mit dem selber fahren dann bis 20 warten. Dazu musste ich zur MPU und abwarten bis die Probezeit vorbei war.

am 9. November 2012 um 19:33

Ich bin damals mit 19 gefahren. Mit einem P Schein der nur für das rote Kreuz galt. Stand aber auf der Rückseite was keinen interessierte. :D

Ausnahmeregelung trotz kranken Vater gabe es nicht.

Hallo

also ich habe meinen P-Schein fürs Taxi mit 19 Jahren gemacht, ist allerdings schon 25 Jahre her, soweit ich mich erinnern kann ging das in Verbindung mit einer Festanstellung, hatte allerdings meinen Führerschein auch schon mit 17 Jahren, für geschäftliche Fahrten, ob das heute noch so ist, keine Ahnung.

Gruß Jürgen

ist hier jetzt Märchenstunde?

Gruss Deden

Zitat:

Original geschrieben von Deden

ist hier jetzt Märchenstunde?

Gruss Deden

und wo sind da jetzt die Märchen??, bei mir war´s halt so, habe leider meinen alten P-schein nimmer, da er mit Verlängerungen vollgeschrieben war.

Und wer vergibt dafür noch ein DANKE :confused: :confused:

es gibt soviele Märchenerzähler in den Foren ....

Ich glaub Dir nicht die Bohne.

Führerschein mit 17 für geschäftliche Fahrten? Den Lappen gabs für unter 18-jährige gerade mal bei Körperbehinderungen, und dann auch nur mit erheblichen Auflagen. Andere durften auch im Winter mit dem Moped zur Schule.

Gruss Deden

wenn ich viel Lust habe scanne ich mal meinen Führerschein, dann kannst du das Ausgabedatum mit dem Geburtsdatum vergleichen, aber du glaubst mir dann wahrscheinlich immer noch nicht.

da bin ich ja mal gespannt ...

Gruss Deden

Ich habe meinen P-Schein auch mit 19 bekommen. MPU war die Voraussetzung. Das war im Sptember 1977. Ich denke, es wird heute nicht mehr möglich sein. -Fällt mir gerade so auf, dann fahre ich jetzt schon seit über 35 Jahren Taxi und meinen Betrieb habe ich dann ja auch schon über 35 Jahre. Wo ist die Zeit geblieben???-

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