ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Haftung des TÜV bei übersehenen Mängeln

Haftung des TÜV bei übersehenen Mängeln

Themenstarteram 12. Juli 2011 um 21:21

Hallo zusammen.

Ich war vor ca. 2 Wochen mit unserem Wohnwagen beim TÜV. Bemängelt wurden Bremsen und Auflaufdämpfer. Die Reifen waren auch zu alt, das wusste ich aber schon. Ich hab dann in den sauren Apfel gebissen und das gute Stück (schon 21 Jahre alt, aber gut gepflegt) zur Werkstatt gefahren. Alles zusammen rund 500 Euro Reparaturkosten.

Leider erst am Ende der Reparatur ist dem Mechaniker aufgefallen, dass das Fahrgestell gebrochen ist. Der Wohnwagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, ich kann das Teil mehr oder weniger verschrotten. Der Bruch am Fahrgestell ist sicher schon länger dort, das sieht man deutlich.

Jetzt die Frage: Ist der TÜV bei solchen Dingen haftbar für die letztlich unnütze Reparatur und die daraus entstandenen Kosten? Abgesehen vom Geld finde ich es auch schlimm, dass ein so offensichtlicher Riss im Fahrwerksbereich übersehen wird. Der Wohnwagen würde demnächst in der Mitte auseinanderbrechen, da der zweite Träger sich schon verformt und sicher auch bald bricht. Wenn man mal ne abgefahrene Bremsscheibe übersieht kann ich das noch bedingt verstehen. Aber so ein Riss, der einem förmlich ins Auge springt muss -gerade aufgrund der großen Gefahr- gesehen werden.

So, jetzt hab ich mal mein Ärger von der Seele geredet. Vielleicht kann ja jemand was zur Haftung des TÜV in solchen Fällen sagen.

Danke und schönen Abend!

Alex

Beste Antwort im Thema

Wie schon oben erwähnt ist es ne "amüsante" Einstellung von einigen Menschen... Wenn die Werkstatt aufeinmal Mängel findet die ein Kollege übersehen hat bei der HU, machen wir Prüfer unsere Arbeit direkt schlecht und wir sind doch wie "Trüffelschweine" darauf dressiert soviel wie möglich zu finden.

Lassen wir im Gegenzug nen 5 Jahre alten PKW durchfallen weil die Rückstrahler nach Umbau nicht mehr da sind, sind wir die übelsten Spaßverderber :-)

Schonmal dran gedacht, dass wir eventuell auch nur Menschen sind auch wenn wir Dipl.-Ings sind und beim TÜV oder den anderen Kittel Orgas arbeiten ?

Natürlich hab auch ich schonmal das eine oder andere übersehen, was dann zum Glück nachher in der Inspektion auffiel und der freundliche Mechaniker mich drauf hingewiesen hat und es beseitigt hat und genauso oft nutzt man seinen immer kleiner werdenen Spielraum aus um die Kunden so oft es geht zufrieden zu stellen.

Es ist natürlich äusserst ärgerlich das nen Rahmen/Fahrwerksriss übersehen wurde, aber nen Foto von dieser Eindeutigen Sache wäre dennoch der Sache hier sehr dienlich.

Wir sind keine Monster ;) Wir machen nur unsere Arbeit und da passieren genauso Fehler wie überall auf der Welt....

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

Wiso sollte der TÜV dafür Haften sollen?

Hätte der Mechaniker nicht vorher schauen können, ob der Wohnwagen noch reperabel ist?

(Ich hoffe du verstehst, was ich damit ausdrücken will?)

am 12. Juli 2011 um 21:38

Hier mal was dazu:

Link

1. tüv-prüfstelle wechseln...

2. werkstatt wechseln...

den tüv hier zur kasse zu bitten...dürfte schwer bis unmöglich werden...ruf einfach bei der zuständigen prüfstelle an und verlang eine schriftliche stellungnahme dazu, wenn du die in der hand hast ggf. durch einen anwalt prüfen lassen...

coooool wieder ein tüv thread! die einen beklagen sich weil man wegen 4 defekten birnchen durchgefallen ist, es wird nach "kulanten" tüv´s gefragt und hier kackt sich wieder einer zu und will dem tüv ans leder....klasse!

ach ja. ich war schon öfters mit autos beim tüv wo in tragenden teilen fausgrosse löcher waren! wen man früher keine lust gehabt hat auf schweissen dann haste eben irgend einen plasteschweller drüber geklebt von einem "sportlichen" modell. glaubst der tüv baut erstmal alle plaste teile ab und kontrolliert wie´s drunter aussieht?

aber zum thema:

1) ein riss in fahrwerksbereich...was is DAS den für eine aussage? das is genau der selbe spruch wie "irgendwo auf der welt läufts wasser n berg runter". WAS is mit dem karren?

2) einen riss kann man ganz doll und einfach schweisen. isses ein achsteil dann darfste das nicht schweissen, aber das kann man dann austauschen. somit hatsichs mit verschrotten. wen doch dann sag an wo der steht, komm ich morgen vorbei.

3) allein schon die tatsache daws du mit 21 jahre alten reifen zum tüv gefahren bist (ich gehe von aus das die reifen nicht vorschriftsmässig 21 jahre im keller fachgerecht gelagert wurden sondern 21 jahre lang AUF dem wohnwagen drauf waren!) sagt schonmal viel aus. das dann der wagen dank mangelnder wartung durchfault sollte wohl auch klar sein. und das man unter all dem gammel vielleicht nicht alles sieht sollte auch klar sein.

4) less dir mal den tüv bericht GENAU durch. vorallem die rückseite. das beantworte deine frage dann von selber.

5) da es sich hier ja nicht um einen "schummeltüv, freundschaftsdienst" geht der dir ne plakette klebt obwohls net sein darf wirste da nahezu nix bis garnix ausrichten können. die ausrede wird sein: "ja war angerostet aber nicht durch" oder "war bei mir noch ganz".

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 5:43

Hey, da kennt mich ja wieder einer besser als ich mich selbst...

Zu den letztgeschriebenen Punkten..:

1.) Den Bruch (hab nie Riss geschrieben) hab ich ausreichend beschrieben. Es ist das Fahrgestell gebrochen. Das heißt in meinem Fall, dass der rechte Längsträger gebrochen ist. Da das ein C-Profil ist und die Stelle schwer zugänglich ist Schweißen nicht machbar.

2.) siehe 1

3.) Schon wieder falsch gelesen. Wenn der WW 21 Jahre alt ist heißt das nicht, dass die Reifen so alt sind. Die waren ca. 7 Jahre alt und noch brauchbar (für dich: nicht rissig, Profil sowieso noch gut). Für die 100 km/h Zulassung brauche ich aber neue. Bemängelt wurden sie übrigens beim TÜV korrekterweise nicht, die hab wegen der 100 km/h ich selber bemängelt. Und das auch nur wegen der merkwürdigen Rechtslage, denn die Reifen waren noch fahrbar für die 2 Jahre, die der WW noch durchhalten sollte.

4.) Hab ich. Da steht nix konkretes.

5.) Der TÜV in meinem Wohnort (alles TÜV, nicht GTÜ oder ähnliche Alternativen) hat mir bereits bestätigt, dass der Riss schon älter ist. Ein Bild ist bereits an den damaligen Prüfer geschickt worden. Mal sehen, wie der reagiert.

Ich muss als Ingenieur auch für Dinge gerade stehen, die ich verbocke. Wenn das beim TÜV anders ist werd ich umgehend mein Arbeitgeber wechseln und auf meinen Ruhestand in 37 Jahren warten!

am 13. Juli 2011 um 5:52

@Onkel Howdy

Ich habs so verstanden das der Wohnwagen 21 Jahre ist. Die Reifen zu alt sind und der Rahmen gebrochen ist. Wie alt die Reifen wirklich sind wissen wir nicht. Die kønnen irgendwo zwischen 7 und 21 Jahren sein. Klar, eindeutig ist das er den Wohnwagen wissendlich nach der HU mit alten Reifen weiter gefahren hætte.

Der Rahmen ist gebrochen und gegenueber schon verzogen und bricht demnæchst auch. Also ist da wirklich nix mehr mit Schweissen. Zumindest lohnt es nicht da dazu sicherlich der Aufbau runter muss, der Rahmen gerichtet und dann geschweisst werden muss. Also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das der Pruefer den Rahmenbruch nicht sieht ist hart. Dazu wære ein Bild nicht schlecht. Kann ja sein das es doch nicht gleich zu erkennen ist.

Muss ein Wohnwagen ueberhaubt zur abnahme von unten betrachtet werden?

wen der rahmen durch diverse verkleidungen verbaut ist und man den krempel halt zum bremsen richten abbauen musst und erst DANN feststellt das da was durch ist dann kann man da keinem einen vorwurf machen.

wiegesagt typisches beispiel: opel kadett. schweller durch und keine lust -> plaste schweller vom gsi drüber geklebt und ohne mängel. sobald ne verkleidung drum rum ist dann hatsichs mit anschauen. wie den auch?

hallole zusammen

Meines wissens haftet der TÜV genau solange wie Du bei denen af dem Grindstück stehst. fährst Du runter ist es vorbei.. Das stand auf den alten Vordrucken in den 70er Jahren sogar auf der rückseite im Kleingedruckten.

Ich habe in einem anderen Fall eine Abnahme angefochten die unter sagen wir mal zweifelhaften Zuständen efolgt ist. Grund war der Zustand eines C-Cupe Kadetts . auch der Tüv hat eine Qualitätssicherung die die eigenen Prüfstellen häuffig mit TESTFAHRZEUGEN, deffinierten Mängeln und fehlerhaften Funktionen manipuliert hat und sehen will was der Prüfer vor Ort findet. das kann weil auch freie Prüforganisationen getestet werden bis zur verweigerung der Prüferlaubniss bzw Schließung der Prüfstation führen und die verstehen überhaupt keinen Spass gerade wenn um die eigenen Prüfstationen geht.

Die regionale TÜV / Typprüfstelle findest du sicher wenn du in deinem Wohnort Region googelst. Die können ggf weiterhelfen wenns schwieriger wird. Mal eine kleinigkeit zu übersehen ist Menschlich und kann auch passieren, eine Gebrochene oder geschwächte Rahmenkonstruktion das darf nicht passieren. Dafür bezahle ich schließlich die Prüfung... und das ist bekanntlich nicht gerade Billig. Jol.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 12:13

Also der Riss ist wie ich schon geschrieben habe offensichtlich. Er springt einem förmlich ins Auge, wenn man sich die Achse anguckt. Da ist nix verdeckt oder so. Klar, ich bin unter den Wohnwagen drunter und wusste, dass da ein Riss ist. Aber so muss es ein TÜV Prüfer doch auch, wie ein Trüffelschwein rein in die Prüfung und finden soviel es geht. Ein gebrochenes Teil ist an einem Anhänger ja kein außergewöhnlicher Schaden, der nur alle 20 Jahre mal aufkommt. Aber egal, mein Urlaub ist jetzt rum, wie werden sehen wie's weitergeht.

Ich werde jetzt erstmal mit meinem "reparierten" Wohnwagen zum TÜV fahren und mir ne Plakette draufmachen lassen. Sonst muss ich da -falls wir ihn doch reparieren- in 1-2 Monaten nochmal den vollen Satz zahlen.

Vielleicht landet er auch bei Ebay, mit frischem TÜV. Allerdings natürlich nur mit einem eindeutigen, unmissverständlichen Hinweis auf den Schaden, wie damit umgegangen wird liegt dann in der Verantwortung des Käufers. So richtig Lust zu reparieren hab ich nämlich im Moment nicht, obwohl der WW sonst noch top in Schuss ist, alle "Innerreien" (Heizung, Thuma Therme, Warm/Kaltwasser, Elektrik) funktionieren 1a. Wenigstens meine Werkstattkosten hoffe ich so wieder raus bekommen. :rolleyes:

Wie schon oben erwähnt ist es ne "amüsante" Einstellung von einigen Menschen... Wenn die Werkstatt aufeinmal Mängel findet die ein Kollege übersehen hat bei der HU, machen wir Prüfer unsere Arbeit direkt schlecht und wir sind doch wie "Trüffelschweine" darauf dressiert soviel wie möglich zu finden.

Lassen wir im Gegenzug nen 5 Jahre alten PKW durchfallen weil die Rückstrahler nach Umbau nicht mehr da sind, sind wir die übelsten Spaßverderber :-)

Schonmal dran gedacht, dass wir eventuell auch nur Menschen sind auch wenn wir Dipl.-Ings sind und beim TÜV oder den anderen Kittel Orgas arbeiten ?

Natürlich hab auch ich schonmal das eine oder andere übersehen, was dann zum Glück nachher in der Inspektion auffiel und der freundliche Mechaniker mich drauf hingewiesen hat und es beseitigt hat und genauso oft nutzt man seinen immer kleiner werdenen Spielraum aus um die Kunden so oft es geht zufrieden zu stellen.

Es ist natürlich äusserst ärgerlich das nen Rahmen/Fahrwerksriss übersehen wurde, aber nen Foto von dieser Eindeutigen Sache wäre dennoch der Sache hier sehr dienlich.

Wir sind keine Monster ;) Wir machen nur unsere Arbeit und da passieren genauso Fehler wie überall auf der Welt....

am 18. Juli 2011 um 15:28

Hallo Blue1983,

ich finde es lobenwert von Dir, dass Du Dich und letztlich alle Deine Kollegen genau so darstellst, wie es im Leben halt auch läuft und habe Dir dafür gern ein fettes Danke gegeben. Diesen Thread habe ich ob der absonderlichen Meinungen hier nicht mehr weiter verfolgt... bis gerade eben (wahrscheinlich Intuition beim Mann).

Es scheint Einigen nicht klar zu sein, dass kein Mensch ein Roboter ist und auch "nur" seinem Job nach geht, um die erforderlichen "Brötchen zu verdienen". Und Fehler, wenn's denn hier überhaupt einer war, können nun einmal passieren. So gar die Götter in weiß machen Fehler, diese geben's aber nicht zu.

Deshalb nochmals: Daumen hoch !!!:D

Nimm' diesen letztlich hier geäußerten Frust aber nicht "online" mit nach Hause. Lohnt nicht.

Viele Grüße

Achim H.

am 19. Juli 2011 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Hallo zusammen.

Ich war vor ca. 2 Wochen mit unserem Wohnwagen beim TÜV. Bemängelt wurden Bremsen und Auflaufdämpfer. Die Reifen waren auch zu alt, das wusste ich aber schon. Ich hab dann in den sauren Apfel gebissen und das gute Stück (schon 21 Jahre alt, aber gut gepflegt) zur Werkstatt gefahren. Alles zusammen rund 500 Euro Reparaturkosten.

Leider erst am Ende der Reparatur ist dem Mechaniker aufgefallen, dass das Fahrgestell gebrochen ist. Der Wohnwagen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, ich kann das Teil mehr oder weniger verschrotten. Der Bruch am Fahrgestell ist sicher schon länger dort, das sieht man deutlich.

Jetzt die Frage: Ist der TÜV bei solchen Dingen haftbar für die letztlich unnütze Reparatur und die daraus entstandenen Kosten? Abgesehen vom Geld finde ich es auch schlimm, dass ein so offensichtlicher Riss im Fahrwerksbereich übersehen wird. Der Wohnwagen würde demnächst in der Mitte auseinanderbrechen, da der zweite Träger sich schon verformt und sicher auch bald bricht. Wenn man mal ne abgefahrene Bremsscheibe übersieht kann ich das noch bedingt verstehen. Aber so ein Riss, der einem förmlich ins Auge springt muss -gerade aufgrund der großen Gefahr- gesehen werden.

So, jetzt hab ich mal mein Ärger von der Seele geredet. Vielleicht kann ja jemand was zur Haftung des TÜV in solchen Fällen sagen.

Danke und schönen Abend!

Alex

Im Nachhinein ist immer gut Stinken. Warum hast du den Riss nicht gesehen? Warum hat der Mechaniker den Riss nicht VORHER gesehen. Ich hab deine Aussage oben mal markiert.

Und haftbar ist niemand, der etwas in Ausübung seiner Tätigkeit menschlich gesehen übersieht, bzw. nicht bemerkt. Haftbar wäre er nur, wenn er dir diesen Mangel VORSÄTZLICH verschwiegen hätte.

Und noch mal zur Technik: Wo ist der Riss?

1. Im Rahmen, der unter dem Wowa herläuft ( meisst re. und li. von vorn nach hinten)?

2. Im Achskörper?

3. In der Deichsel? Evtl. V-Deichsel?

Beschreib doch mal und stell evtl. mal ein Bild hier ein. In vielen Fällen kann man da noch was machen.

MFG Thomas

zum thema "springt einem ins auge"....vielleicht mal dran gedacht das da etwas dreck/schmierstoff/nach belieben fortzusetzen drüber war?

wen man ein baustellenauto/lkw mal auf der grube sieht und den ganzen dreck/beton/kalk etc wegkratzt dann sind da auch in manchem falle beschädigungen drunter.

ich kann mich blue nur anschliessen. aussagen wie "springt gleich ins auge" sind vorallem für den halter ein armutszeugniss. den wens einem is auge springt warum hat der halter nicht schon LANGE reagiert?! bzw ist das überhaupt ein riss? manch eine werkstatt findet auch fehler wo garkeine sind.

Ich versteh hier die ganze Aufregung nicht, wenn die Hütte eh bei nem Mechaniker steht, soll der grad was reinbraten, die Geschichte verstärken und fertig. Wenn es an dem Fuffi für die Rep. scheitern soll?! :rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Haftung des TÜV bei übersehenen Mängeln