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Frage zur StVO und deren Durchsetzung

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 8:19

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt. Sie gilt ja für alle Teilnehmer egal wie sie sich fortbewegen.

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

 

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121 Antworten

Wie Nebenstraße mit Fußweg zum Zebrastreifen? Quert diese Nebenstraße deine Fahrbahn parallel zum Zebrastreifen?

Das schreit doch geradezu nach einem Google-Maps-Link.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Dezember 2023 um 11:46:41 Uhr:

Lesen was ich geschrieben habe !

Das ist nicht aus meiner Phantasie geschrieben, sondern selbst erlebt.

Fußgängerüberwege/Zebrastreifen kann man in der Regel weit einsehen und sieht ob sich Personen darauf zubewegen, wenn aber in diesem Fall eine Nebenstrasse mit Fussweg zum Zebrastreifen ist und ein Radler kurz vor erreichen des Zebrastreifen für den Pkw fahrer sichtbar wird.

Tom

Wenn es für dich so ist dass der Zebrastreifen weit einsehbar ist ist es dann automatisch ja auch die Nebenstraße und du siehst ob sich von dort ein Fußgänger nähert, ein Jogger oder eben auch ein Radfahrer.

Damit musst du in jedem Fall damit rechnen dass du so gesehen Vorrang einräumen musst und deine Geschwindigkeit vorher eben so sehr verringern dass du dann auch rechtzeitig anhalten kannst.

Erkenne somit dein Problem nicht

Die Heckenhöhe vor Haus 86 wurde gekürzt !

Wenn ein Radler auf dem Fussweg Freystrasse ( Weinroter PKW ) Richtung Zebrastreifen

zügig fährt und solch ein Verhalten wie beschrieben vollführt, bist als PKW Fahrer gearscht.

https://www.google.com/.../data=!3m1!1e3?hl=de&entry=ttu

Tom

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 6. Dezember 2023 um 16:04:01 Uhr:

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Dezember 2023 um 11:46:41 Uhr:

Lesen was ich geschrieben habe !

Das ist nicht aus meiner Phantasie geschrieben, sondern selbst erlebt.

Fußgängerüberwege/Zebrastreifen kann man in der Regel weit einsehen und sieht ob sich Personen darauf zubewegen, wenn aber in diesem Fall eine Nebenstrasse mit Fussweg zum Zebrastreifen ist und ein Radler kurz vor erreichen des Zebrastreifen für den Pkw fahrer sichtbar wird.

Tom

Wenn es für dich so ist dass der Zebrastreifen weit einsehbar ist ist es dann automatisch ja auch die Nebenstraße und du siehst ob sich von dort ein Fußgänger nähert, ein Jogger oder eben auch ein Radfahrer.

Damit musst du in jedem Fall damit rechnen dass du so gesehen Vorrang einräumen musst und deine Geschwindigkeit vorher eben so sehr verringern dass du dann auch rechtzeitig anhalten kannst.

Erkenne somit dein Problem nicht

OK für dich sind solche Radlerverhalten kein Problem, wohl selbst Radler mit solch einem Verhalten,

dann wundert es mich nicht.

Ein Radfahrer hat fahrend auf der Pedale stehend kein Vorrang. sondern nur wenn er das Rad schiebt,

nennt sich Fussgängerüberweg.

Tom

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Dezember 2023 um 17:11:23 Uhr:

Wenn ein Radler auf dem Fussweg Freystrasse ( Weinroter PKW ) Richtung Zebrastreifen

zügig fährt und solch ein Verhalten wie beschrieben vollführt, bist als PKW Fahrer gearscht.

Da hat er aber von der KAnte der Hecke bis zur Bordsteinkante am Überweg noch 12 m Strecke, auf der er sichtbar ist. Wenn er 20 fährt (wäre für einen Gehweg schon sehr zügig) braucht er dafür 2,2 Sekunden.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Dezember 2023 um 17:13:31 Uhr:

 

Ein Radfahrer hat fahrend auf der Pedale stehend kein Vorrang. sondern nur wenn er das Rad schiebt,

nennt sich Fussgängerüberweg.

Tom

Wie hier bereits erläutert, kann er das Fahrrad schieben, er kann Rollern (mit nur einem Fuß auf einem Pedal), oder er kann normal fahren. Bei Letzterem riskiert er rein theoretisch ein Bußgeld. Anhalten musst du in allen drei Fällen.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Dezember 2023 um 17:13:31 Uhr:

 

OK für dich sind solche Radlerverhalten kein Problem, wohl selbst Radler mit solch einem Verhalten,

dann wundert es mich nicht.

Ein Radfahrer hat fahrend auf der Pedale stehend kein Vorrang. sondern nur wenn er das Rad schiebt,

nennt sich Fussgängerüberweg.

Tom

Ich fände solch ein Verhalten vielleicht nicht toll. Da ich in der Situation aber damit rechnen muss dass der Radfahrer sehr wohl über den Zebrastreifen queren will muss und bin ich dann eh bremsbereit bzw. habe schon vor dem Streifen entsprechend verzögert dass ich, wer auch immer dann "auftaucht" anhalten kann.

Da du, in dem Moment ja gar nicht wissen kannst ob er weiterfährt, rollt, absteigt und schiebt, mit einem Fuß auf dem Pedal stehend rollert macht es für dich keinen Unterschied. Anhalten bzw. deutlich verzögern müsstest du erstmal so oder so.

Und wenn er dann quert ist es mir sowas von schnuppe ob er schiebt oder auf den Pedalen stehend rollt.

Letzteres sogar lieber da er auf jeden Fall schneller ist und ich somit auch wieder schneller weiterfahren kann.

Bricht mir also keinen Zacken aus der Krone.

Und zu deiner "Beruhigung": Vermutlich würde ich als Radfahrer erstmal korrekt absteigen. Warten bis du sicher angehalten hast und nicht so ein Honk bist der es eh nicht für nötig hält an Zebrastreifen auch anzuhalten und dann zu queren. Für dich dann extra ordnungsgemäß schiebend, realistischer weise würde ich, nach dem losschieben doch eher "rollernd" queren damit zumindest alle anderen... außer dir dann eben... auch zügiger wieder weiterfahren können.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. Dezember 2023 um 17:13:31 Uhr:

Ein Radfahrer hat fahrend auf der Pedale stehend kein Vorrang. sondern nur wenn er das Rad schiebt,

nennt sich Fussgängerüberweg.

Doch der rollernde Radfahrer hat Vorrang oder kannst du eine Quelle nennen, dass er keinen Vorrang hat?

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 6. Dezember 2023 um 20:05

Darum die Fragen von mir, manch einer weiß es evtl. gar nicht besser.

Wurde eigentlich mal drüber nachgedacht so etwas wie einen Rudimentären Führerschein für 2 Räder einzuführen, Fahräder und diese kleinen E-Roller ?

In Goslar war das bestimmt schon mal Thema.

das diskutieren wir hier ganz bestimmt nicht aus.

Themenstarteram 6. Dezember 2023 um 20:10

Sollte es auch nicht.

War eine Frage

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 6. Dezember 2023 um 20:24:56 Uhr:

Doch der rollernde Radfahrer hat Vorrang oder kannst du eine Quelle nennen, dass er keinen Vorrang hat?

StVO? :confused:

"An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten."

Da steht nix von fahrender Radfahrer hat auch Vorrang. ;)

https://hamm.polizei.nrw/artikel/radfahrer-an-zebrastreifen

Rollernden Radfahrern ist die Rede und es steht auch dort nicht, dass sie keinen Vorrang haben.

Gruß

Uwe

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