Suchergebnis (131.399 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: nur in Beiträgen (In Titeln + Beiträgen suchen oder nur in Titeln suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
Wurde im Kaufvertrag Unfallfreiheit zugesichert?
Bei den aufgeführten Mängeln handelt es sich nicht um Verschleiß(teile).
Das kann ich natürlich nicht beurteilen ohne Foto... ;)
Sicher. Oder hast du eine andere Erklärung dafür?
Hast du die Probe mal von einem anderen Labor gegenchecken lassen?
Ja, das ist leider ein großer Nachteil der billig zusammengeschustern Autokinos, die im Moment überall aus dem Boden schießen. Bei richtigen Autokinos kommt der Ton von außen.
Da wirst du wohl oder übel noch ein paar Euros investieren müssen, um den Chip auf der Rolle einzumessen. Wird dort dein Eindruck bestätigt, hast du eine reelle Chance, den Chip zurückzugeben und dir den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Das ist auch mein bisheriger Wissensstand.
Wohl allenfalls umgehen. Da sollte man aber einen KFZ-Elektriker dran lassen, der weiß, was er macht.
Quelle? :confused:
Damit verliert die AGA aber ihre Zulassung.
Dann war der niederländische Nettopreis offensichtlich zu hoch.
Da sollte man sich schon vorab mal die Garantie-Bedingungen zuschicken lassen.
Der absolute Knaller ist ja, daß das Fahrzeug als "unfallfrei" annonciert wird... :D
Ob diese Abo-Modelle in der gegenwärtigen Situation bzw. der Zeit danach wirklich eine Zukunft haben? :eek:
Im Kundenauftrag und mit einer HU/AU, die in 2 (!) Tagen abgelaufen ist - da ist der aufgerufene Preis vollkommen überzogen.
Falsche Vergasereinstellung und falscher Luftfilter.
Da fragt man sich doch, warum die Werkstatt das nicht gleich gemacht hat, als das Fahrzeug wegen dem Problem dort war.
Sinnvoller als eine "Abwrackprämie" wäre in diesem Fall eine direkte Subvention der Fahrzeughersteller, verbunden mit bestimmten Auflagen, wie z.B. Verbot von Dividendenzahlungen und Boni an die Firmenleitung für einen gewissen Zeitraum.
@Broesel13 Richtig. Das hat aber einige Geschädigte nicht davon abgehalten, dem Hersteller eigene Vergleichsangebote zu unterbreiten.