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Drahkke
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Wieso alle? :confused: Im Moment besteht der Verdacht lediglich bei zwei Zentren.
Das kann ich mir kaum vorstellen. Damit vergrault man einfach zu viele Kaufinteressenten.
Zumindest nicht ohne Stellung gleichwertiger Sicherheiten.
Dann sollte dir die Entscheidung nicht schwer fallen. Hier wäre auch ein Beweissicherungsverfahren mit Hilfe eines KFZ-Sachverständigen angebracht.
Es wird sich hier um eine Gefälligkeits-HU handeln. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Der EU-Wagen ist aber doch auch ein Neuwagen, oder?
Deswegen ist ja eine bestehende Rechtschutzversicherung so sinnvoll.
Das ist durchaus zu befürchten.
Höher als was? :confused:
Im Moment kann man da als Kaufinteressent gar nicht vorsichtig genug sein.
Macht eigentlich nur Sinn, wenn man das Geld zwischenzeitlich ertragreich parken kann, was angesichts der gegenwärtigen Krise kaum möglich sein wird.
Gemäß der verlinkten Mobile-Anzeige ja.
Eben. Das ABM-Argument wird immer wieder gerne in diesem Zusammenhang vorgetragen, entbehrt aber jedem Bezug zur Realität.
Eben. Der Händler dürfte kurz vor der Insolvenz stehen.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du die Angelegenheit einem Anwalt für Vertragsrecht übergeben zur Durchsetzung deiner Ansprüche.
Natürlich - mein Einwand bezog sich auch nicht auf deinen Beitrag direkt über meinem. ;)
Das ist aber nun wirklich kein Ruhmesblatt für die Konzernführung, wenn man sich bewußt macht, daß die Wertentwicklung ohne den Dieselskandal noch deutlich besser gewesen wäre.
Diese Einschränkungen sind doch nichts weiter als theoretische Überlegungen, da die Bundesregierung einen Teufel tun wird, sich in der jetzigen Situation auch noch ein Verfahren vor dem EUGH ans Bein zu binden.
Eine derartige Einschränkung ist nach geltendem EU-Wettbewerbsrecht nicht zulassig.
Wirklich verbindlich kann dir diese Frage nur deine örtliche Zulassungsstelle beantworten. [Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Zulassung in aktueller Situation mit Reisepass - Meldebescheinigung zu alt?' überführt.]