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Drahkke
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Diese Gefahr besteht durchaus. Daher sollte sich der TE von einem Anwalt beraten lassen, bevor er sich durch unbedachte Äußerungen noch weiter belastet.
Gemeldet hat sich aber nur die alte Dame bei der Polizei und nicht der TE. Hierin sehe ich ein Problem.
Das kann ich gut nachvollziehen...:D
Du willst doch wohl nicht ernsthaft den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gegen einen Straftatbestand eintauschen, oder? :confused:
Genau. Auf diesen Spruch habe ich ja schon ein paar Seiten weiter vorn im Thread hingewiesen. ;)
Manchmal hat man wirklich den Eindruck, daß der Begriff "Eigenverantwortung" zur inhaltlosen Worthülse verkommen ist.
Eine gewisse Chance dafür besteht noch. Der TE war am 26. Juni 2011 um 13:25 Uhr zuletzt online. ;)
Noch besser wäre es, Charakterschwäche als Entziehungsgrund Nr. 1 zu plazieren.
Was sagt denn euer Betriebsrat zu diesem Ansinnen der Geschäftsleitung?
100% agree. Damit läßt sich im Grunde genommen die komplette "Problematik" in 2 Sätzen beschreiben.
Damit hast du ja wissendlich die Schlüsselgewalt abgegeben. Wenn du das nicht verantworten könntest, hättest du es ja wohl nicht getan.
Da wären wir dann wieder beim Rechtsmißbrauch, gegen den dann der Rechtsweg offen stünde...;)
Stimmt, daran hatte ich jetzt überhaupt noch nicht gedacht. Noch ein Grund mehr, sich hier als Arbeitnehmer eine solche Lösung nicht auf's Auge drücken zu lassen.
...oder die Fahrzeugschlüssel in der Jacken-/Hosentasche haben (wenn wir die unberechtigte Fahrzeuganeignung jetzt mal außen vor lassen).
Nein, aber da stellt man dann auch eine Diebstahlsanzeige.
Laß es besser in der Werkstatt machen. Dort bekommst du auch eine Bescheinigung über die Entfernung, welche du dann zur Eintragung der Entdrosselung beim TÜV vorlegen kannst. Das vereinfacht das ganze Verfahren erheblich.
Alternativ könntest du deine Frau darum bitten, daß sie ihren Verstoß zugibt, damit dir ein Fahrverbot erspart bleibt.
In diesem Punkt gehen die Ansichten vom TE und von der Polizei auseinander.
Stimmt. Aber die "Unwissenheit" des Halters bezieht sich ja hierbei nur auf die Tatsache, daß er weiß (wissen sollte), an wen er sein Fahrzeug verliehen hat.
...was aber auf Grund der allgemeinen Tempolimits ziemlich unwahrscheinlich ist.