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Mitglied: Drahkke
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14. Februar 2012 - 21:38:47 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Diese Gefahr besteht durchaus. Daher sollte sich der TE von einem Anwalt beraten lassen, bevor er sich durch unbedachte Äußerungen noch weiter belastet.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 21:36:07 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Gemeldet hat sich aber nur die alte Dame bei der Polizei und nicht der TE. Hierin sehe ich ein Problem.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 21:32:30 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Das kann ich gut nachvollziehen...:D
Drahkke
Relevanz: 100%
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14. Februar 2012 - 21:27:38 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Du willst doch wohl nicht ernsthaft den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gegen einen Straftatbestand eintauschen, oder? :confused:
Drahkke
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14. Februar 2012 - 14:38:55 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Genau. Auf diesen Spruch habe ich ja schon ein paar Seiten weiter vorn im Thread hingewiesen. ;)
Drahkke
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14. Februar 2012 - 14:00:46 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Manchmal hat man wirklich den Eindruck, daß der Begriff "Eigenverantwortung" zur inhaltlosen Worthülse verkommen ist.
Drahkke
Relevanz: 100%
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14. Februar 2012 - 13:56:48 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Eine gewisse Chance dafür besteht noch. Der TE war am 26. Juni 2011 um 13:25 Uhr zuletzt online. ;)
Drahkke
Relevanz: 100%
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14. Februar 2012 - 13:44:35 Uhr
News & Magazin > Verkehr
Noch besser wäre es, Charakterschwäche als Entziehungsgrund Nr. 1 zu plazieren.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:38:11 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Was sagt denn euer Betriebsrat zu diesem Ansinnen der Geschäftsleitung?
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:27:41 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
100% agree. Damit läßt sich im Grunde genommen die komplette "Problematik" in 2 Sätzen beschreiben.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:24:33 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Damit hast du ja wissendlich die Schlüsselgewalt abgegeben. Wenn du das nicht verantworten könntest, hättest du es ja wohl nicht getan.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:15:02 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Da wären wir dann wieder beim Rechtsmißbrauch, gegen den dann der Rechtsweg offen stünde...;)
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:11:51 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Stimmt, daran hatte ich jetzt überhaupt noch nicht gedacht. Noch ein Grund mehr, sich hier als Arbeitnehmer eine solche Lösung nicht auf's Auge drücken zu lassen.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:08:21 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
...oder die Fahrzeugschlüssel in der Jacken-/Hosentasche haben (wenn wir die unberechtigte Fahrzeuganeignung jetzt mal außen vor lassen).
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:07:06 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Nein, aber da stellt man dann auch eine Diebstahlsanzeige.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:04:42 Uhr
Motorrad > Motorroller
Laß es besser in der Werkstatt machen. Dort bekommst du auch eine Bescheinigung über die Entfernung, welche du dann zur Eintragung der Entdrosselung beim TÜV vorlegen kannst. Das vereinfacht das ganze Verfahren erheblich.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 13:00:36 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Alternativ könntest du deine Frau darum bitten, daß sie ihren Verstoß zugibt, damit dir ein Fahrverbot erspart bleibt.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 12:58:21 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
In diesem Punkt gehen die Ansichten vom TE und von der Polizei auseinander.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 12:51:05 Uhr
Wissen > Verkehr & Sicherheit
Stimmt. Aber die "Unwissenheit" des Halters bezieht sich ja hierbei nur auf die Tatsache, daß er weiß (wissen sollte), an wen er sein Fahrzeug verliehen hat.
Drahkke
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14. Februar 2012 - 12:42:40 Uhr
News & Magazin > Verkehr
...was aber auf Grund der allgemeinen Tempolimits ziemlich unwahrscheinlich ist.
Drahkke
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