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Drahkke
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Wenn wir jetzt nocht die Artikel-Nummer von dem Teil wüßten, könnten wir mehr dazu sagen.
Nein, deshalb habe ich ja die Frage gestellt.
Genau deswegen wird die prinzipielle Halterhaftung ja gerade nicht kommen. Wenn die Halterhaftung im fließenden Verkehr kommen sollte, dann allenfalls als Ultima Ratio, wenn alle anderen Ansätze zur Fahrer-Ermittlung im Sande verlaufen...
Wenn die dort auch mit 125ern herumfahren, ist das durchaus vorstellbar.
Das gibt auch mir immer zu denken, besonders dann, wenn keine Rechtschutzversicherung besteht...;)
Hast du so etwas schon mal in der Realität nachts erlebt? :eek:
Meiner Meinung nach sollte man die Ignorier-Funktion auch eher ganz abschaffen, bevor man sie, wie vorgeschlagen, verschlimmbessert.
Ich sehe zwischen Steinewerfen und Brandstiftung keinen Unterschied. Bei beiden Straftaten nehmen die Täter den Verlust von Menschenleben zumindest billigend in Kauf, wenn nicht sogar eine direkte Tötungsabsicht als Motiv besteht.
Die Brücke ist hier nicht abgefackelt. Aber die Hitzeentwicklung über dem Brandherd war so groß, daß die statischen Eigentschaften des Betons darüber geschwächt wurden.
Eben. Durch eine Weigerung würde sich der TE auch dem Verdacht der Lernunwilligkeit aussetzen.
Ja, diese Gefahr besteht durchaus. Und das Ganze nutzt auch nichts, wenn man aus dem Vorfall nichts lernt.
Nimm die Strafe auf dich und akzeptiere die 3 Punkte, Nachschulungsseminar und 180€ Strafe. Mit dem Nachschulungsseminar bekommst du auch die Chance, die in der Fahrschulausbildung nicht vermittelten Kenntnisse nachzuholen und zu verinn...
Wenn du's noch nicht weißt, einfach mal die Kollegen fragen. Falls es noch keinen gibt, setze dich mal mit der Gewerkschaft in Verbindung, damit ggf. von dort die Initiative ergriffen wird.
Dann mußt du dir wohl erst einmal keinen Kopf machen. Anhörungsbogen bzw. Anhörung abwarten und den Fall möglichst genau schildern.
Genau deshalb wird die "prinzipielle" Halterhaftung wohl nicht kommen...
Haben sie dir gesagt, daß sie eine Anzeige gegen dich schreiben wollen?
Das Phänomen scheint aber in Deutschland besonders weit verbreitet zu sein. Zumindest habe ich diesen Eindruck gewonnen.
"Wesentlich" bedeutet "mehr als den Umständen nach unvermeidbar ist".
Von wem hat sich dein Vater rechtlich beraten lassen, bevor er das mit der Dame abgesprochen hat?
Diese Gefahr besteht durchaus. Daher sollte sich der TE von einem Anwalt beraten lassen, bevor er sich durch unbedachte Äußerungen noch weiter belastet.