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Drahkke
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Bei Tempo 150 km/h braucht man für diese 30 Meter nur 0,75 Sekunden Fahrzeit. Das verdeutlicht wohl eher, wie knapp der Abstand ist.
Ja, grundsätzlich. Was vom RA nicht schriftlich kommt, kann man getrost als RA-Stammtisch-Gelaber einordnen.
Das machen die Halter (Besitzer) aber meistens selbst. Ich habe noch nicht davon gehört, daß jemand sein TV verleiht, damit eine andere Person damit schwarz schauen kann. Somit stellt die Halterhaftung hier eigentlich kein Problem dar.
Welche Rechtsverstöße sind deiner Meinung nach mit einem TV oder einem Kühlschrank möglich? Ich kann bei diesen beiden Gegenständen keine Gemeinsamkeiten zu einem KFZ finden?
Da bleibt aber immer noch die Grundfrage offen: Wer will (zur Erhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung) die Fahrzeughalter-Qualifizierung?
Das Wort "Regelfetischismus" könnte man eigentlich auf die Liste zum "MT-Unwort des Jahres" setzen. Es kommt immer dann zum Tragen, wenn dem Diskutanten die Sachargumente ausgehen.
Vielleicht klärt uns der TE ja noch darüber auf, ob er mit "50er" den Hubraum oder die Geschwindigkeit des Rollers meint... Edit: da war der TE schneller...;)
Irgendwelche Sprüche hat wohl jeder Fahrlehrer drauf. Seit mir bewußt ist, daß auch Fahrlehrer ihre Stammtische haben, weiß ich, wo ich solche Sprüche einordnen kann...
Hat der eine Zulassung als Mokick (45 km/h) oder als Mofa (25 km/h)?
Wikipedia hilft hier auch schon weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht
Es gibt nun mal Lebensbereiche, wo ohne konsequente Regeln und deren Befolgung in kürzester Zeit das absolute Chaos ausbrechen würde.
Dann müßte man aber im Gegenzug überlegen, ob es wirklich verantwortbar ist, daß heutzutage jeder ohne Prüfung Fahrzeughalter werden kann, selbst wenn er dazu charakterlich absolut ungeeignet ist. Wäre es denn wirklich in deinem Sinn, w...
Bei den Regeln, deren Einhaltung einer großen Anzahl von Verkehrsteilnehmern äußerste (Verständnis-)Probleme bereitet, scheint die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes langsam aber sicher der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ...
Mein Beitrag bezog sich nicht auf die Omi und deren Zeugnisverweigerungsrecht, sondern auf die Idee des TE, seinen Bruder vorzuschieben.
Aus welcher Quelle hast du diese Information?
Wenn einem ein 40-Tonner entgegenkommt, macht das Ausweichen Sinn. Ansonsten ist man mit einer Vollbremsung meistens besser bedient.
Ja, und zwar um genau das von dir geschilderte Problem der "Rauszieher" bei der Abstandsmessung zu berücksichtigen.
Das dürfte hierzulande politisch nicht durchsetzbar sein.
Das Zeugnisverweigerungsrecht hat hier doch niemand in Frage gestellt. Man sollte sich aber davor hüten, mit falschen Angaben andere Personen der Tat zu bezichtigen.
Bei den Verkehrsteilnehmern auf der Brücke mögen Fehler begangen worden sein. Dies mindert IMHO aber die Schuld des/der Brandstifter in keinster Weise.