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Drahkke
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Es gibt einen alten Rechtsgrundsatz (nicht nur in Deutschland): Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Soll heißen, daß man ALLES unternehmen muß, um sich über die gesetzlichen Bestimmungen sachkundig zu machen (und nicht dem Erstbesten ...
Interessante Aussage. Womit hast du denn die Gebühren und die Schilderkosten verglichen, um zu diesem Ergebnis zu kommen...;)....
Wie soll man deinen Beitrag verstehen? Was ist an einer eindeutigen technischen Definition "richtig deutsch" und "peinlich" ?
Dann führt er ein Kraftfahrzeug in einem NICHT BETRIEBSSICHEREN Zustand und handelt sich noch etwas mehr Ärger ein...:D....
Das ist wirklich das Allerletzte. Ein Mitarbeiter, der sich beim Kundenkontakt so einen Schnitzer leistet, ist eine absolute Fehlbesetzung.
Kann man deinen Beitrag so interpretieren, daß du nie allein in deinem Wagen unterwegs bist ? Wenn dich nämlich jemand anzeigt und dieser kann dann auch noch Zeugen benennnen, steht's aussagemäßig mindestens zwei zu eins gegen dich, wenn...
Noch sinnvoller wäre es, den Tatbestand in den Bußgeldkatalog aufzunehmen und mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei zu belegen. Würde vermutlich viele "Vergeßliche" abschrecken, so daß nur noch der harte Kern der "Unver...
Re: Strafe wür nicht eingetragene sachen ???? Was willst du damit ausdrücken? Eintragung ist Eintragung und nicht eingetragen ist nicht eingetragen. Die Rechtslage ist ja wohl eindeutig.
Dann solltest du uns noch verraten, was du für's Motortuning anlegen willst. Ist nämlich auch nicht billig, wenn's was Vernünftiges (d.h. Haltbares) werden soll.
Genauso ist es. Der Ablenkungs- und Verwirreffekt ist einfach zu groß. Deshalb ist die o.g. Regelung auch schon wieder überholt und die Betriebserlaubnis verfällt nun bereits, wenn man die Dinger nur montiert hat, egal ob sie funktionier...
Man sollte die NEBELSCHEINWERFER nicht mit der NEBELSCHLUSSLEUCHTE verwechseln...:)... Von den nach vorn abstrahlenden Lampen ist lediglich das Begrenzungslicht (Standlicht) eine passive Sicherheitseinrichtung.
Re: UBB Wenn's wirklich eine Einstiegshilfe werden soll, solltest du dich mit dem TÜV zwecks technischer Vorgaben in Verbindung setzen, denn auch eine "Einstiegshilfe", die nicht eingetragen ist, ist ein illegaler An-/Umbau. Die Leucht...
Re: Nebelscheinwerfer Eine ausgezeichnete Idee. Hätte meine volle Unterstützung.
Re: Nebelscheinwerfer bei optimaler Sicht Genauso ist es. Das Problem ist wohl nur: Wie macht man es dieser Klientel klar, daß sie sich mit diesem Gehabe lächerlich macht ? Die Bußgelder, die erhoben werden, wenn mal einer erwischt wir...
Bei der UBB geht es ja nicht um die Blendwirkung, sondern um eine Änderung des Lichtprofils, das heißt, für andere Verkehrsteilnehmer kann unter Umständen nicht sofort ersichtlich sein, daß es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, denn die ...
Ja, das ist korrekt. Seit dem 01.05.2003 ist auch die Installation verboten. Und der Rennleitung ist auch bekannt, wo sie bei Verkehrskontrollen nach Röhren tasten und nach versteckten Schaltern suchen muß, um im Fall des Falles fündig z...
Solche Regelungen sind nicht das Werk EINZELNER Bürokraten, sondern werden in Fachgremien von Experten aller vom Entscheidungsproblem tangierten Fachrichtungen erörtert und GEMEINSAM erarbeitet. Die gefundenen Lösungen werden dann mit de...
Inklusive Betriebskosten (Benzin, Versicherung, Steuer etc.) oder nur Bauteile ?
Weil eine Beleuchtung UNTER dem Wagen das Lichtprofil des Fahrzeugs verändert und somit eine eindeutige Identifizierung durch andere Verkehrsteilnehmer erschwert wird.
Da kann ich meinen beiden Vorrednern nur zustimmen: wenn Mercedes, dann mit Automatik!