Suchergebnis (131.455 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: Titeln + Beiträgen (Nur in Titeln suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
Seit dem 01.05.2003 gilt eine verschärfte Rechtslage betreffend derartige unzulässige lichttechnische Ausstattungen: Da diese nicht eintragungsfähig sind, wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß durch die Montage die Betriebserlaubnis ...
Seit dem 01.05.2003 gilt eine verschärfte Rechtslage betreffend derartige unzulässige lichttechnische Ausstattungen: Da diese nicht eintragungsfähig sind, wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß durch die Montage die Betriebserlaubnis ...
Diesen Eindruck habe ich manchmal auch....
Korrekt. Und wird bei einer Kontrolle eine UBB oder Ähnliches nicht Eingetragenes entdeckt, muß das Fahrzeug wegen fehlender Betriebserlaubnis gemäß den nunmehr geltenden Vorschriften an Ort und Stelle stillgelegt werden.
Ja, genauso sehe ich das auch.
Genau. Wenn's schon recht schnell mit gehen soll und dazu mit einem Diesel, kommt man um mehr Hubraum nicht herum. Der Dieselmotor ist vom Konstruktionsprinzip her für den Teillastbereich optimiert und erreicht daher in diesem Bereich d...
Danke für den Hinweis. Das vergaß ich noch zu erwähnen.
Wer Deutschland verkehrstechnisch mit den USA vergleicht, der rechne bitte auch in den Vergleich mit ein 1. Speedlimit 2. Verkehrsdichte 3. Verkehrsunfallzahlen pro 1000 Einwohner und einige andere Parameter, damit der Vergleich am End...
Die Auflagen wurden zumindest so drastisch verschärft (außer dem vorgenannten noch E-Prüfnummer, Röhrenabdeckung und einige andere Auflagen), daß der Aufwand im Prinzip in keinem Verhältnis mehr zum "Nutzen" steht.
Ich bin eben Optimist aus Überzeugung und geb' die Hoffnung nicht auf...;)... Der Eine oder Andere wird wohl zur Besinnung kommen, wenn ihm die Folgen seines Tuns vor Augen geführt werden..
Seit dem 01.05.2003 sind Unterbodenbeleuchtungen nur noch als "Einstiegshilfe" eintragungsfähig, wenn die Leuchten an den Unterkanten der Türen montiert sind, so daß bei geschlossenen Türen kein Licht nach außen dringen kann. Zusätzlich ...
Es kommt vereinzelt sicherlich vor, daß die neuesten Bestimmungen noch nicht in allen Einzelheiten bekannt sind...
Genau. Mit einem gepflegten Konversationsstil beweist man Etikette und kommt im Leben weiter.....
Das Wort LICHTBILD habe ich nicht benutzt. Ich sprach von LICHTPROFIL, was einen erheblichen Unterschied darstellt. Ein LICHTBILD habe ich in meinem Ausweis. ;)
Eine saubere Trennung der Abstrahlrichtungen ist unter dem Wagen nicht möglich, da es durch die Nähe zur Fahrbahn zu Reflektionen kommt. Daher ist es unzulässig.
Genauso ist die Rechtslage.
Das Lichtprofil eines KFZ ist gemäß StVZo wie folgt vorgeschrieben: 1.Nach vorn weiß 2.Nach den Seiten gelb 3.Nach hinten rot Eine UBB strahlt jedoch nach allen Seiten ab. Dies bedeutet: 1.Weiße UBB verfälscht das Profil nach den Seit...
Re: unterboden + LED's Blaue Leuchtmittel sind noch unzulässiger als die UBB selbst, da Signalfarbe für Einsatzfahrzeuge und daher ausschließlich diesen vorbehalten (natürlich an entsprechender Stelle und in zulässiger Bauart)....
Seit dem 01.05.2003 ist eine UBB nur noch als "Einstiegshilfe" eintragungsfähig, wenn die Beleuchtung an den Türunterkanten montiert ist, so daß bei geschlossenen Türen kein Licht nach außen dringen kann. Außerdem muß die Beleuchtung so ...
...und noch unzulässiger als die UBB an sich, da Signalfarbe für Einsatzfahrzeuge und deshalb ausschließlich diesen Fahrzeugen vorbehalten (natürlich in vorschriftsmäßiger Ausführung)......;)