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Drahkke
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Das Problem liegt schlichtweg darin, daß das Fahrzeug nicht zulassungsfähig war und die Zulassung unter Umgehung zulassungsrechtlicher Vorschriften erschlichen wurde, zu Lasten des Erwerbers und der Umwelt.
Besteht keine Möglichkeit, im Land deines Hauptwohnsitzes zu klagen? :confused:
Schon mal revidiert?
Klage wegen Besitzstörung auf dem Grundstück, wo die Karre von dem Kerl steht, könnte passen.
Den Fehler selbst sollte man dabei natürlich ebenfalls beheben, sonst kommt die Fehlermeldung nach dem Löschen garantiert wieder.
Richtig. Ich habe schon Besichtigungstermine abgesagt, weil es kurz vorher zu regnen begann.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es in ein paar Wochen wieder rund laufen wird. Selbst China kämpft noch den Folgen der Pandemie, obwohl man dort entschiedenere Maßnahmen zu deren Eindämmung ergriffen hat als hier in Europa.
Es gilt 30 km/h. Die Beschilderung ist hier eindeutig. Montag bis Freitag sind ja offiziell Schultage und die Schulen sind nur angesichts einer Ausnahmesituation geschlossen. [Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' ...
Meiner Meinung nach ist allein schon das Verfahren, um an das Vergleichsangebot zu kommen, aus Kundensicht vollkommen inakzeptabel.
Verrätst du uns die Rechtsgrundlage, auf der deine Theorie fußt? [Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überführt.]
Es ist illegal. Die Frage kann hier nicht beantwortet werden, da dies einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Motor-Talk darstellen würde, die jeder User mit seiner Anmeldung bei MT als verbindlich anerkannt hat.
Entscheidend ist hier der Passus "...oder gesetzlich stattfinden darf". Nach dem Schulgesetz darf der Unterricht stattfinden. Das Seuchenschutzgesetz ist hier außen vor. [Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolimit "an Schultagen"' überf...
Daß es auch schwere Krankheitsverläufe bei jüngeren Infizierten gibt, hast du aber mitbekommen, oder? :confused:
Das belegt doch eigentlich nur, daß Hersteller und Leasinggesellschaften die Folgen der Corona-Krise immer noch nicht richtig einschätzen können.
Zumindest dann, wenn man eines der teureren Fahrzeuge in die engere Wahl zieht. Man kann dem jeweiligen Verkäufer natürlich auch schon mal den eigenen Wunschpreis nennen mit dem Hinweis, daß man es mit dem Kauf nicht so eilig hat und d...
Auf Tempo 80 km/h beschleunigt.
Mit 80 km/h wäre man aber trotzdem noch auf der sicheren Seite, falls die vorherige Beschränkung noch nicht aufgehoben sein sollte.
Im Rückblick betrachtet war es die einzig richtige Entscheidung. Wenn ich hier gezögert hätte, hätte ich nur 3 (!) Wochen später vor dem Problem gestanden, eine Neuerwerbung nicht anmelden zu können...
Dann hoffen wir mal, daß trotz der Rücknahme der Entscheidung die Versorgungssicherheit in der Corona-Krise gewährleistet ist.
So sollte man das allerdings nicht vor Gericht formulieren, sonst könnte der Eindruck entstehen, daß man sich mit seiner Auslegung der Beschilderung einen persönlichen Vorteil verschaffen wollte. [Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tempolim...