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Drahkke
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Eben. Eine Eintragung besagt im konkreten Ernstfall u. U. nichts anderes, als daß sich der Eintragende ziemlichen Ärger einhandeln kann....
Die sollte zwingend vorgeschrieben werden....
Komplett gecleante Türen sind aus Sicherheitsgründen (Insassenbergung durch Ersthelfer am Unfallort) heute absolut nicht mehr eintragungsfähig.
Das du es ironisch gemeint hast, war mir von Anfang an klar. Mein Post war eher an jene gerichtet, die diesen Standpunkt wirklich als ernst gemeint verinnerlicht haben...;)
Griffe sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die (erkennbare) Möglichkeit, die Türen von außen manuell zu öffnen. Deshalb kann man die Türen an einem Alfa Spider oder 156 nicht wirklich als "gecleant" bezeichnen.
Ich kenne übrigens niemand, der nur allein mit Kinderwagen in Urlaub fährt. Das restliche Gepäck für mindestens 3 Personen muß ja auch noch irgendwo hin....;)
Das dachte ich mir schon. Deshalb dürfte diese Auflage für eine Eintragungsfähigkeit komplett gecleanter Türen kaum ausreichen, da der Sicherheitsgewinn im Falle eines Unfalles gleich Null ist...:(
@knight-gl nachfolgend die Übersetzungen: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem! Was immer du tust, das tue klug und schau auf das Ende! Numquam retrorsum! Niemals zurück! Tempora mutantur nos et mutamur in illis! Die Zeiten ...
Eine komplette Entfernung aller Türgriffe ist grundsätzlich NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG. Es muß mindestens ein Türgriff dranbleiben. Das Problem ist nicht etwa, daß die Feuerwehr Probleme hätte, die Insassen aus dem Auto zu holen (die haben t...
Das scheint echt 'ne weit verbreitete Einstellung zu sein. Traurig, aber da ist was Wahres dran...:(
...wenn mindestens noch EIN GRIFF vorhanden ist, mit dem ein Ersthelfer im Falle eines Unfalles das Fahrzeug öffnen kann....
Genau DAS ist der Grund, warum so etwas NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG ist.
Aussagekräftiger wäre in diesem Zusammenhang, wenn die Hersteller auch noch angeben würden, wie hoch sie die statische Streuung der Lebendauer aller produzierten Aggregate einschätzen bzw. statistisch ermitteln.
Die Auflage ist, daß MINDESTENS EIN TÜRGRIFF vorhanden sein muß, um einem Ersthelfer am Unfallort das Öffnen des Fahrzeuges zu ermöglichen.
Die Beamten sind VERPFLICHTET, den Wagen stillzulegen. Würden sie es nicht tun, wäre dies Strafvereitelung im Amt.
Es geht nicht primär um den Zugriff der Rettungskräfte, sondern um die Möglichkeiten für den Ersthelfer am Unfallort. Wenn die Karre brennt, wird der Ershelfer wohl kaum die Zeit haben, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu warten, um...
Re: Möglichkeit für Eintragen von cleanen Türen Und welchen Sinn sollte diese Auflage für die Öffnungsmöglichkeiten der Türen durch Ersthelfer im Falle eines Unfalles haben?
Re: hi Bereiche, die die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges berühren (wozu auch die Rettungsmöglichkeiten im Falle eines Unfalles gehören), sind grundsätzlich NICHT als "Ansichtssache" Einzelner anzusehen und Prüfer, die derartige Umb...
Gilt für Fahrzeuge, die vor 1968 gebaut wurden.
Das wäre natürlich die Sinnvollste aller Lösungen...;)