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Drahkke
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Und warum sind nach dieser Definition die PKW's nicht privilegiert, wo sie doch das Vor- bzw. Sonderrecht genießen, nach Hubraum besteuert zu werden?
Nicht gerade berauschend viel...:(
Da stimme ich dir 100%ig zu.
Es bringt: Eine Anzeige wegen Führen eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis und wegen Steuerhinterziehung...
Abschreckung...
Abschreckung....
Mit solchen Spielereien wird alles noch unsicherer...:(
Ich kapier's auch nicht. Ist ungefähr so logisch wie "Nachts ist es kälter als draußen"....:D
Eben. Daher braucht hier im Lande auch niemand außer der Exekutive aufzumunitionieren...
Mehr, als du denkst...;)
Bei regelmäßiger Wartung und wenn er nicht ständig am roten Bereich gefahren wird, kannst du da ruhig noch 'ne Null dranhängen...
Re: Nummernschild geklaut!! Mit welcher Begründung?
Auch wenn es das Finanzamt freuen würde... Die Rückstufung in der Abgasnorm ist nicht eintragungsfähig....
Scherz??
Ich auch nicht...
Ich dachte bisher, das Ausrücklager wird bei einem Kupplungs(belag)wechsel immer vorsorglich gleich mit ausgetauscht...
Sehe ich genauso. Und bei einem Verkauf nach nur 3 Jahren wird der PROZENTUALE Wertverlust sogar noch höher sein als nach 5 Jahren, da der Wertverlust nicht linear, sondern degressiv erfolgt.
Worin soll die Privilegierung bestehen? Von den Fahrzeughaltern wird lediglich die bestehende Gesetzeslage in Anspruch genommen, nach der Fahrzeuge mit mehr als 2,8 to zul. Gesamtgewicht nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert werd...
Dann wäre noch zu klären, welche Motorisierung (Diesel, Benziner) und welcher Hubraum.
...und sind nach den Vorgaben der StVZO ebenso unzulässig und daher nicht eintragungsfähig...