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Drahkke
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Zwischen Leistung und Lautstärke besteht in der Fahrzeugtechnik heutzutage kein kausaler Zusammenhang mehr...
Und es würde dir nichts ausmachen, im Falle einer Kontrolle / eines Unfalles die Konsequenzen für die eigenen Handlungen zu tragen ?
Da kann man nur sagen: Glück gehabt. Daraus kann man aber keine Prognose für die Zukunft ableiten...
So ist es. In meinem Bekanntenkreis gilt der Verkauf eines Fahrzeuges nach nur 3-4 Jahren als reine Geld-Prasserei...
Ja, der Autobahnwagen ist eindeutig die bessere Wahl.
Maßgeblich ist grundsätzlich die StVZO und nicht die Auslegung des TÜV-Prüfers. Wenn er das einträgt und die Eintragung im Rahmen einer (Verkehrs-)Kontrolle beanstandet wird, hat der Prüfer hoffentlich einen guten Rechtsbeistand. Da sind...
So ist es. Die Verkehrssicherheit sollte man niemals dem Showzweck unterordnen...:(
Genau aus diesem Grund ist ja bereits die Montage verboten und nicht erst der Betrieb der UBB...
Ausstiegs- und Arbeitsbeleuchtungen sind NICHT eintragungsfähig. Einzig und allein Einstiegsbeleuchtungen kann man eintragen lassen; dazu müssen aber noch ein paar mehr Anforderungen erfüllt sein als eine E-Prüfnummer...
Wie du zu diesem Schluß kommst, müßtest du uns mal erklären.
Ja, das bezog sich auf den etwas seltsamen Vorschlag der Schadenregulierung weiter unten auf der ersten Seite...
Ja. §1 der StVO ist da völlig ausreichend...
Wer übrigens dem Katzenbesitzer neben der toten Katze gleich die Rechnung präsentiert, der reduziert seine Chancen, den Schaden ersetzt zu bekommen, gegen Null. Er hat damit nämlich dem (potentiellen) Schädiger bzw. dessen Rechtsbeistand...
Ja, die gehört grundsätzlich in jede Tuner-Bibliothek.
Du hast mit Sicherheit noch keinen schweren Bootsanhänger über den Brenner ziehen müssen...:(
Re: Rechtliche Frage : Unfallflucht Bei der genannten Geschwindigkeit hättest du bei einer gewöhnlichen Bremsung maximal nach einer Wagenlänge zum Stehen kommen müssen. Warum bist du weitergefahren?
Statistisch häufigste Ursache für schadenträchtige Zusammenstöße von Kraftfahrzeugen mit Katzen in Wohngebieten ist überhöhte Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges (andernfalls hätte die Katze als reaktionsschnelles Tier eine reelle Chance...
Da müsstest du aber erstmal ein Besitzverhältnis nachweisen können, bevor sich ein Gericht darauf einläßt, ein Verfahren zu eröffnen...
Daran kann's nicht liegen. Ich fahre auch 'nen Chopper und werde zu 98% zurückgegrüßt...
Ja, so würde ich den Beitrag von skyline33 auch interpretieren...;)