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Drahkke
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Den Gesetzestext, in dem das stehen soll, kannst du uns sicherlich verlinken...:eek:
Wenn jemand in meiner Argumentation Glaubwürdigkeitslücken findet, dann darf er die gerne konkret benennen und ich werde dann schauen, wie ich die Lücken schließen kann. ;)
Fehlte außer der Batterie auch noch die Betriebsanleitung? Da steht der Batterie-Typ normalerweise drin.
Warum gibst du dir die Blöße und wirst immer persönlich, wenn dir die Sachargumente ausgehen? :confused: Mit diesem Diskussionsstil wirst du nicht glaubwürdiger.
Eben. Daran ändert auch die Reform des Punktesystems nichts. ;)
Wer bisher mit 0 Punkten durch's Leben gekommen ist, weil er sich an die StVO gehalten hat (und das trifft auf die Mehrheit der Fahrerlaubnisinhaber zu), für den wird sich auch nach der Reform nichts ändern.
Die 17 Punkte nach altem System waren aber leichter zu bekommen als die 7 Punkte nach dem neuen System. Das Einfahren ohne Plakette in eine Umweltzone bringt nun z.B. keine Punkte mehr.
Ja, weil er dafür überhaupt nicht der richtige Adressat ist. Zum Tragen kommt das reformierte System nämlich erst nach einer parlamentarischen Entscheidung.
Meines Wissens nach lernt man das auch beim Erwerb des A1 in der Fahrschule.
Und egal wie oft man sie darauf hinweist - sie merken es einfach selbst nicht...:D
Mit Sicherheit nicht eine Einzige.
Zum Thema Sportspiegel gibt es hier auch noch folgenden interessanten Thread: http://www.motor-talk.de/.../...bietet-er-dem-nutzer-t3658348.html?...
Damit würde der Richter einen Anfechtungsgrund frei Haus liefern. So etwas passiert allenfalls Anfängern kurz nach dem Staatsexamen.
Was hat das mit Glauben zu tun? :confused: Das ist in der StPO geregelt.
Vielleicht hilft es uns ja bei unseren Überlegungen weiter, wenn wir wissen, um welches Fahrzeugmodell und welche Preisklasse es geht. Ich nehme mal an, daß es sich bei dem Fahrzeugmodell um einen VW Phaeton handelt.
Irgendwie habe ich beim Durchlesen der unterschiedlichen Argumente gerade ein Dejá-Vu-Erlebnis...:D
Machbar ist so etwas sicherlich, aber es ergibt zumindest nach meiner persönlichen Überlegung keinen Sinn, weil dann 2 Händler an dem Fahrzeug etwas verdienen (wollen) und das wird mit Sicherheit nicht weniger sein als wenn nur 1 Händler...
Dies zu erklären, wäre etwas umfangreicher und würde den Rahmen und das Thema dieses Threads sprengen. Hierzu schaust du am besten mal ein ein Jura-Forum bzw. stellst dort deine Frage erneut.
Du verlangst doch jetzt wohl nicht ernsthaft, daß jede verkehrsregelnde Maßnahme per Aushang für jeden Verkehrsteilnehmer, ungeachtet seiner Bildung, vollumfänglich nachvollziehbar erklärt wird? :confused: Das wäre abseits jedweder Real...
@YuExpress Das verlange ich ja jetzt auch nicht von jedem (wäre ja auch vermessen, wenn man die Person(en) nicht persönlich kennt)...;)