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Drahkke
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Den Ärger hat der Halter trotzdem erst einmal am Hals. Inwiefern er einen Teil davon auf den Prüfer abwälzen kann, entscheiden im Einzelfall die Gerichte, wenn es hart auf hart kommt...
Seltsamerweise sind aber nicht alle Autohersteller auf Zahnriemen umgestiegen, sondern nur Einige...
Wenn die Spritpreise weiter so steigen wie in der Vergangenheit, dann kann man in absehbarer Zeit von diesem Zenario ausgehen.
Meiner Meinung nach ist dies in dem von dir geschilderten Fall immer noch die günstigste Lösung.
Das empfehle ich grundsätzlich bei JEDEM Fahrzeugkauf.
Die gilt es zu suchen, zu finden und zu pflegen...;)
Noch gilt kein allgemeines Überholverbot für LKW's...
Darauf wird es wohl letztendlich hinauslaufen...
Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen dürfen nicht gedimmt werden.
Erlaubt ist nur, was eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) besitzt.
Du teilst uns doch sicherich auch mit, was du letztendlich schriftlich bekommen hast...;)
Deswegen sollte man den Wagen nun auch wirklich so lange fahren, daß bei einem evtl. Verkauf der Wertverlust kein Thema mehr darstellt...
Aber nur, wenn der Wagen vom Vorbesitzer noch mal durch den TÜV gebracht wird...;)
In irgendeiner verstaubten Scheune steht sicherlich noch einer 'rum...:D
Sehe ich genauso. Das Ablenkungspotential dieses Features wäre mit Sicherheit höher als das Informationspotential.
Sicherlich mit ein Grund dafür, daß viele Händler die Teile nicht beschaffen (wollen)...
Mehr als 100,- € würde ich auf keinen Fall geben.
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Derartige Zusammenhänge scheinen sich einigen Zeitgenossen scheinbar nicht zu erschließen...;)