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Drahkke
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Doch - wenn du das Fahrzeug dort mit Kurzzeitkennzeichen zur Begutachtung vorfährst, kannst du denen auch solche Fahrzeuge verkaufen.
Es bequemt sich von denen eben nur keiner zum jeweiligen Verkaufsinteressenten...
Bezeichnet sich WKDA selbst als Autohaus? :confused:
Gibt/gab es Probleme bei der Bewertung/Beurteilung der Geringfügigkeit? :confused:
Jetzt rate mal, warum die kärtchensteckenden Händler so erfolgreich sind...
Ich rate bei so hohem Kurzstreckenanteil in Verbindung mit einer geringen Jahresfahrleistung nicht umsonst vom Diesel ab. Hier haben wir mal Beweisfotos dafür, daß der Diesel für diese Anwendung definitiv das falsche Antriebskonzept is...
Aber welcher Fahrzeughersteller macht das schon...
Geht heute denn nichts mehr ohne "Plattform"? :confused: Wir leben in einer Demokratie, die jeder Bürger aktiv mitgestalten kann und darf.
Hast du die normalen Wartungsintervalle eingehalten oder auf Grund des hohen Kurzstreckenanteils verkürzte Wartungsintervalle gewählt?
Was soll das sein? :confused:
Hälst du diese Firmen für so unseriös? :confused:
Über das Straßenverkehrsamt. Ein berechtigtes Interesse für die Anfragen haben sie ja.
Wenn das angeblich jeden Tag in der Presse steht, sollte es für dich ja kein Problem darstellen, einen dieser Artikel hier zu verlinken.
Die Ausführungen von @tazio1935 kann ich bestätigen.
Dann eben die Zulassungsstelle (die meistens dem Straßenverkehrsamt angegliedert ist), um es genauer zu benennen.
Bei Parkverstößen gibt es auch in Deutschland die Halterhaftung.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie Auskunft verweigern dürfen? :confused:
Logisch. Bei meinen alten Vorkammerdiesel-PKW ohne AGR hatte ich dieses Problem auch nie.
https://...chutzbeauftragter-info.de/.../
Es steht dem Halter ja frei, den Fahrer zu benennen, wenn er es nicht selbst war.