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Drahkke
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So ist es. So mancher sollte vorher mal einen Blick ins Strafgesetzbuch werfen, bevor er sich einen "Spaß" erlaubt...:(
Ja. Wenn's um's liebe Geld geht, hört der Spaß meistens auf....
Meiner Meinung nach gibt es eher einige Prüfingenieure, die ihren Job nicht ernst genug nehmen.
Im Prinzip ja.
Falsch. Derartige Handlungsweisen werden vom Strafrecht geahndet.
??? Wieso?
...da blaue Beleuchtungen ausschließlich Fahrzeugen bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Einsatz vorbehalten sind...
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Der Einbau blauer Standlichtbirnen ist gemäß StVZO nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden Kraftfahrzeugs.
Wenn schon "TOP SECRET", dann hätte man sich auch die Mühe machen können, auf eine abgesperrte Teststrecke zu fahren...
Dann ist das ergangene Urteil noch als sehr mild einzustufen.
Wie sollte es dazu kommen? 30er Zonen sind in der Regel gut ausgeschildert....
Gab es dabei nur Sachschaden oder auch Personenschaden?
Das ist natürlich ein unwiderlegbares Argument...;)
Murphy's Gesetz...;)
Ja, eindeutig. Und diese Empfehlung läßt sich auch mit harten Fakten untermauern.
Ja. Die derzeitige Dichte des Händlernetzes ist echt ein Witz...
Dieser Tendenz kann man mit dem eigenen Gasfuß entgegenwirken....
Schwarze Schafe gibt es in jedem Gewerbe...:(
Das kann ich bestätigen. Mußte mich auch mal um die Eintreibung einiger Außenstände kümmern, und da bin ich den Leuten, die bei der Abzahlung kooperierten, stets entgegengekommen.