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Drahkke
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??? Wieso war Herunterbremsen für dich keine Alternative?
Auf dieser Basis wäre eine Nachrüstung unwirtschaftlich.
Da stimme ich dir 100%ig zu.
Das Kürzen von Fahrwerksfedern ist nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Von "einfach" kann da keine Rede sein. Bevor eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen wird, müssen entsprechende Gutachten zur Unfallhäufigkeit etc. etc. eingeholt werden.
Das wäre mir schon zu lästig...;)
Da hast du bisher viel Glück gehabt... Fakt ist, daß die Beamten in letzter Zeit zunehmend für solche Dinge geschult und sensibilisiert werden.
...und zwar unabhängig davon, ob der Verkäufer Deutscher ist oder nicht...
...und der Verkehrssicherheit wäre es auch dienlich...
Baujahr? Anzahl der Vorbesitzer? Wartungsheft lückenlos?
Dieser "Trick" ist schlichtweg zu alt, als daß da noch ein Polizeibeamter drauf reinfallen würde...
Re: Scheibentönung mit Plexiglas Deswegen sollte das Fahrzeug dann tunlichst eine Klimaanlage besitzen.
Re: Sowas blödes... ...aber SWR und ALR dürfen dann natürlich auch nicht fehlen, wenn das Ganze legal werden soll.
Der Hauptgrund für einen Einbau von Xenonscheinwerfern dürfte wohl die bessere Ausleuchtung der Fahrbahn sein.
Bei solchen Manövern ist schon so mancher von der Fahrbahn runtergekreiselt...:(
Nein. Ist leider so.
DIESES Feature ist im Rahmen der StVZO nicht eintragungsfähig...
Im Prinzip gibt es keine Problematik, wie du ja bereits selbst ausgeführt hast. Das Ganze wurde nur mal wieder ordentlich von den Medien gepuscht, welche sich die technische Unbedarftheit vieler Verbraucher zu Nutzen machten...
Genau DAS meinte ich mit meinem Hinweis auf die verbauten Marktchancen...
Nein. Wenn du TÜV und AU (ASU gibt es nicht mehr) nicht nachweisen kannst, mußt du beides neu machen lassen.