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Drahkke
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Ja, das sehe ich auch so. Hier hat man ein grandioses Eigentor geschossen.
In welchem Gesetz soll dieser "§ 130" stehen? :confused:
Aber höchstens für die Zeitgenossen, die glauben, keine Hausratsversicherung zu benötigen... :D
Der Grund dafür ist sehr simpel: Draußen kann man nicht durch Öffnen von Fenstern durchlüften!
Das wäre vollkommen sinnfrei, wenn man schon auf der rechten Fahrspur fährt und der Eilige dann auf dem Standstreifen überholt.
Weil wir hier in einem demokratischen Rechtsstaat leben und nicht in einer Anarchie.
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? :confused: Die EU will der individuellen Mobilität mit Elektro-Fahrzeugen nicht den Garaus machen - genau das Gegenteil ist der Fall, nämlich eine Präferierung und Förderung der E-Mobilität.
Die Stickoxidwerte in den Innenstädten sinken nicht allein dadurch, daß man die Befürworter von Diesel-Fahrverboten ignoriert...
Der im Eröffnungsbeitrag beschriebene Kerl muß ein absoluter Geizkragen sein - wegen der paar lumpigen Euros für's Parken riskiert der seine Fahrerlaubnis... :D
Ich vermute eher, daß da versucht werden soll, ein "Argument" gegen Diesel-Fahrverbote zu konstruieren.
Wer sollte ein Interesse daran haben, den Verbraucherschutz in Deutschland auszuhebeln? :confused:
In Antriebsakkus sind so viele wertvolle Rohstoffe verbaut, daß sich ein Recycling lohnt - Entsorgung wird somit in der Zukunft ein Relikt der Vergangenheit sein.
Beim Parken gilt die Halterhaftung und der Halter ist dem Kennzeichen zugeordnet, welches seinerseits dem Knöllchen zugeordnet ist...
Der Grund ist ganz simpel: Komfort Wer hat schon Lust, ein handgerissenes Zehnganggetriebe zu bedienen.
Volltreffer. Da wird endlich einmal Tacheles geschrieben zum Thema "Enteignungen" in Bezug auf Dieselfahrverbote.
Wenn der Kerl seine Karre über Jahre hemmungslos verliehen hat, muß er eben jetzt die Konsequenzen für seine Handlungen tragen.
Solche skurilen Entscheidungen treffen aber auch nur Zeitgenossen, die jede Reparatur in Relation zum (hypothetischen) Restwert des Fahrzeugs setzen.
Naja, bei dem aufgeführten Sündenregister paßt doch eins zum anderen und die Fahrerlaubnisbehörde hat alles richtig gemacht.
Bei vielen Fahrzeugmodellen kann hier auch schon der 3. Gang eingelegt werden.