Suchergebnis (131.455 Treffer)
- Suchparameter
- Suche nach: Einzelnen Beiträgen (Nur ganze Themen anzeigen)
- Suche in: nur in Titeln (In Titeln + Beiträgen suchen oder nur in Beiträgen suchen)
- Mitglied:
Drahkke
- Sortieren: nach Datum (Sortiere nach Relevanz)
Tipp: Du hast sehr viele Suchergebnisse erhalten. Du kannst die Anzahl der Treffer reduzieren, indem Du nicht nach einzelnen Beiträgen, sondern nach ganzen Themen suchst.
Das Thema ist ja zum Glück seit einigen Tagen in Berlin wieder für längere Zeit vom Tisch...;)
Dir ist bekannt, daß derartige Beleuchtungseinrichtungen nicht eintragungsfähig sind ?!?
Das bedeutet im Umkehrschluß aber immer noch nicht, daß es absolut legal ist. Eher eine Grauzone...
Es hätte zumindest besser ausgesehen, wenn ein GLEICHWERTIGES Ersatzfahrzeug gestellt worden wäre.
Re: Abrechnung auf Gutachtenbasis - Fianazierung des Wagens Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum. Wieso erleidest du durch die fachgerechte Reparatur einen Verlust von 3000 € ? Kannst du uns das mal näher erläutern?
Dieses Risiko kann man mit einer Vollkaskoversicherung abdecken.
Von einer Knappheit kann im Moment absolut keine Rede sein. Noch liegen die weltweiten Förderquoten ÜBER dem Bedarf.
Na klar..;), irgendwann und irgendwie möchte ich ja mit meinem 2.5 TD (Bj. 11/99, jetzt 237.000 km) auch mal zu diesem Kilometerstand kommen...
So einen Fall kenne ich persönlich. Es macht sich ja auch kaum einer die Mühe, den jeweiligen Serienmotor technisch an die Besonderheiten des Wheelie-Betriebes anzupassen...:rolleyes:
Wie hast du die Stelle vorbehandelt (mechanisch bzw. chemisch) ?
Geld spart man nicht, um es auf einem Konto zu parken, sondern um es gewinnbringend zu investieren.
Dieser tragische Unfall zeigt mal wieder, wie wichtig die Arbeit der Berufsgenossenschaft und der Sicherheitsbeauftragten nach wie vor ist.
Vordergründig vielleicht. Aber welche Probleme im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung da auf den Händler noch zukommen, wird er erst wissen, wenn er sich in dieser Situation befindet...
Da gibt es eigentlich überhaupt kein Problem. Wenn die Beleuchtungspflicht nicht mehr besteht, dürfen auch die Standlichter nicht mehr eingeschaltet sein. Gleiches gilt übrigens auch beim Blinker. Es gibt Situationen, in denen die Benu...
Das klappt nur, wenn der Verfolgungsdruck und die Sanktionen so drastisch bleiben, wie sie im Moment sind.
Die Betonung liegt in dem Fall bei "im Fahrbetrieb"...
Mit dieser Mängelbeschreibung umgeht der Händler allerdings NUR die Gewährleistung von Motor und Getriebe...
Eindeutig. Wenn der schon bei einem derartigen Minimalschaden so reagiert, womit muß man dann rechnen, wenn er einmal einen wirklich schweren Unfall, evtl. sogar mit Verletzten, verursachen würde...
Das Verbot hat nichts mit der Leuchtstärke des Standlichtes zu tun, sondern mit der Tatsache, daß es sich beim Standlicht NICHT um ein Fahrlicht handelt.
Re: Unfall und Fahrerflucht - falsches Verhalten und die Folgen! Dieses Verhalten läßt ja schon einen tiefen Blick auf die charakterliche Unreife des Führerscheininhabers zu...