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Drahkke
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Mit dieser Mängelbeschreibung umgeht der Händler allerdings NUR die Gewährleistung von Motor und Getriebe...
Eindeutig. Wenn der schon bei einem derartigen Minimalschaden so reagiert, womit muß man dann rechnen, wenn er einmal einen wirklich schweren Unfall, evtl. sogar mit Verletzten, verursachen würde...
Das Verbot hat nichts mit der Leuchtstärke des Standlichtes zu tun, sondern mit der Tatsache, daß es sich beim Standlicht NICHT um ein Fahrlicht handelt.
Re: Unfall und Fahrerflucht - falsches Verhalten und die Folgen! Dieses Verhalten läßt ja schon einen tiefen Blick auf die charakterliche Unreife des Führerscheininhabers zu...
Beim Lexus z.B. sind die aber auch schon gut minimiert...
Ein Porsche muß nicht unbedingt immer als (Lang-)Streckenfahrzeug herhalten...
Die Außenbeleuchtungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit und niemals dem Erlangen irgendwelcher Schönheitsideale.
Re: Unfall und Fahrerflucht - falsches Verhalten und die Folgen! Fahrerflucht ist Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt wird. Die Höhe des Schadens ist dabei unerheblich; Fakt ist ausschließlich, daß der Unfallflüchtige mit s...
Unglaublich... *kopfschüttel*
Zum Beispiel die Eigner von großen Wohnwagen, Sportbooten und Pferdeanhängern.
Was wurde an dem Motor im Detail überholt?
Bei richtigen Tagfahrlichtern sind nur diese in Betrieb und NICHT die Rückleuchten.
Wie beurteilt der TÜV-Prüfer deines Vertrauens die Umbauarbeiten?
@winjen66 Was steht in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs zum Thema Biodiesel?
Hm, in dem Angebot steht kein Gewährleistungsausschluß. Somit kann man mit der üblichen Gewährleistung von 24 Monaten rechnen. Das hört sich schon einmal recht positiv an.
Die Schönheit eines Objektes liegt stets im Auge des Betrachters...;)
Der Motorradfahrer ist mit Sicherheit nicht "nicht mehr zu erkennen" sondern er ist durch die dann allgemein höhere Lichtdichte LEICHTER ZU ÜBERSEHEN.
Mit dem Geräuschverhalten auf den 700 km von WOB liegst du sicherlich richtig. Ich nehme aber an, daß du den Wagen auf dieser (ersten) Strecke nicht am Begrenzer gefahren hast.
Da werden sicherlich nicht nur Laien reklamieren. Wer 3000 - 7000 € für einen Gebrauchtwagen ausgegeben hat, wird sich auch als Kenner der Materie bei Mängeln an den Händler wenden. Ein Unterschied wird aber wohl darin bestehen, daß de...
...zum Wohle unserer darbenden Wirtschaft...;)