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Drahkke
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Wenn man nachts allein unterwegs ist, sollte man solche Aktionen grundsätzlich nicht durchführen, es sei denn man ist lebensmüde...
Gegenfrage: Warum kauft so gut wie kein Franzose diese neuen französischen Fahrzeuge und fährt stattdessen weiter mit seinem alten Schätzchen herum...? ;)
@razor23 Da hast du natürlich recht. Mir ging es aber in meinem Post lediglich um die Motivation der einzelnen Parteien für ihre Fahrweise.
@Joker-TDI Hast du dir am Telefon nicht den Namen und den Dienstgrad des Beamten nennen lassen?
Wer unbedingt schnell(er) unterwegs sein möchte, den treiben i.d.R. aber auch egoistische Motive. Somit haben wir hier von der Motivation her gesehen eine Pattsituation.
Die Entscheidungen von so manchem wunderlichen Fahrschulprüfer halte ich in diesem Zusammenhang für zu praxisfremd. Vielleicht hatten die beiden o.g. Exemplare jeweils 'ne schlechte Nacht hinter sich...
Wenn's bei dieser Jahresfahrleistung bleiben würde, wäre der 1.3 CDTI auch noch eine interessante Option.
Ich habe auch noch keinen einzigen User auf Ignore gesetzt. Schließlich will man ja diskutieren...;)
Das bedeutet, daß du heute deinen 1. Arbeitstag nach dem Sommerurlaub hattest?
Um das zu erreichen, wäre es aber sinnvoller, die Zahl der Ignorierungen nur im Profil des Ignorierten anzuzeigen und nicht diese Zahl auch noch öffentlich zu machen.
Was soll der Rang aussagen? Die Anzahl der Ignorierungen, die ein User auf sich vereinigt?
Ein paar tausen Golf I gab es da ja auch noch, die nach einer wirtschaftspolitischen Aktion den Weg nach Osten gefunden hatten.
Das 90 km/h bei zulässigen 100 km/h Höchstgeschwindigkeit KEINE Verkehrsbehinderung darstellen, hatten wir ja bereits mehrfach festgestellt.
Es war aber nicht so, daß es in der DDR nur einen Autotyp gab. Neben dem Trabant gab es auch noch etliche Wartburg- und Lada-Modelle.
Quellenangabe?
Aber es ist andererseits auch nicht praktikabel, jedem, der 10 km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, eine Rechtfertigung für sein Verhalten abzunötigen.
Sicherlich. Aber daß Fahren mit 90 km/h bei erlaubten 100 km/h KEINE Behinderung auf einer Landstraße darstellt, haben wir ja hier im Thread schon festgestellt.
Sprit sparen ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung und mit Sicherheit kein "reiner Eigennutz", im Gegensatz zu grundlosem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...
Eben. Und genau das war ja die Intention des TE.
Da fragt man sich doch allen Ernstes, womit die Verantwortlichen den Abstand von 2 Jahren begründen...:rolleyes: 20 Jahre Abstand wären realistischer.