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Faltenbalg25217
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Haftpflichtversichert ist es für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum (§ 1 PflVG iVm § 1 StVG). Geschehen ist es laut Eingangsbeitrag auf einem umfriedeten Besitztum. Bei offenem Tor geht das u.U. noch als öffentlicher Verkehrsraum d...
Schau mal in der Bucht, ob Du dort was intaktes findest. Grüße
§ 1 PflVG und § 1 StVG einfach mal lesen. Nicht jedes Privatgrundstück ist öffentlicher Verkehrsraum. Regress beim Schieben kommt hier nicht in Betracht.
Dann bimmeln sich bei jedem neuen Beitrag in einem abonierten thread popus von der Seite ein, egal wo man gearde auf MT unterwegs ist ... persönlich finde ich es nicht wirklich sinnvoll.
Zeig ihn wegen versuchten Betruges zu Lasten von unbekannt an. Er verschweigt ja diese Schäden im Inserat und sucht ein Opfer. Versuchtem Betrug ist von Amts wegen nachzugehen und es handelt sich sehr wohl um Strafrecht.
Es ist so richtig, wie es dasteht.
Kaufpreis 400,- € .... wenn dein Käufer mit so einer "Scheixxe" beim Anwalt wegen seiner "Schadenersatzklage" eintrudelt, dann trudelt er nach der Erstberatung gleich wieder vor die Tür. ;)
Es hat bezogen auf den Fall des TE genau damit zu tun, dass eine HP den gesetzlichen Bereich der Pflicht deckt. Eigenschäden sind nicht gedeckt. Der Bereich außerhalb der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auch nicht.
Nö. Bezogen auf dein Beispiel wäre das ein Fall für die betriebliche HP der Werkstatt.
Dann hatten die da nichts verloren (also wenn das ein abgesperrter Bereich ist). Dann haften die Fahrzeugführer persönlich ja nach Verschuldensanteil. Und die HP der Werkstatt hat damit nichts zu tun. Ebenso sind die HP-Versicherungen de...
Es steht im Rahmen der Vertragsfreiheit den Versicherern frei, eine Haftung über den gesetzlichen Pflichtbereich hinaus zu übernehmen und dem Fahrzeugführer Schutz für diesen privaten Bereich zu gewähren. In den Grundtarifen wird man das...
Geh zum Anwalt. Das wird nach Betriebsgefahr reguliert. Bei 2 Pkw in aller Regel 50/50. Am Ende wird dann stehen: Du bekommst 50% deines Sachschadens ausbezahlt (MwSt. auf Nachweis, dass Du bis zum Bruttobetrag Geld ausgegeben hast!) und...
Nö. Google mal nach dem Begriff des öffentlichen Verkehrsraums. Dann müsstest Du es verstehen.
Das wäre unfair von mir. ;)
Das ist nicht das Problem. Der Schadensort muss in irgendeiner Weise ein öffentlicher Verkehrsraum sein.
Im Eingangsbeitrag steht ausdrücklich, dass das Gelände mustergültig nach außen umschlossen ist.
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Holger, alles Gute zum Geburtstag. Du bist immer noch jünger als die Schwiegmutter. :) Also mach Dir einen schönen Tag mit Deinen Lieben.
Fehlercodes erstmal löschen. Grüße
Das trifft nur für die Kasko zu. Im Bereich der gesetzlichen HP ist es schlicht falsch.