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Drahkke
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Das ist nicht zulässig und nicht eintragungsfähig.
Die 40 € sind ja nicht nur für die 5 Minuten Arbeit, sondern auch und insbesondere für den logistischen Aufwand, der hinter der Eintragung steckt.
So ist es. Geld kann der Halter des Fahrzeuges nur als "Goodwill"-Aktion erwarten. Aber wie hieß noch das Sprichwort: Beim Geld hört die Freundschaft auf...:)
Dies dürfte kein Problem sein.
Mir ist das auch ein Rätsel.
Wie konnte das um diese Jahreszeit passieren? ;)
Re: a6 km lesitung Was soll der Wagen denn kosten?
Mit 99%iger Sicherheit....;)
Das sollte auch kein Vorwurf von mir sein...;)
10 Jahre würde ich heute nicht mehr akzeptieren. 15 Jahre sollte ein Wagen schon zufriedenstellend laufen....
Ja, ich...;)
Hat er dir nicht angeboten, eins zu erstellen und dir die ungefähren Kosten genannt?
Mit Sicherheit mehr als Windenergie.
Nein. Nur sicherheits- und leistungsrelevante Fahrzeugteile sind eintragungspflichtig.
Das Problem im vorliegenden Fall besteht darin, daß vor dem Verleihen des Fahrzeuges zwischen dem Verleiher und dem Leihenden keine Haftungsvereinbarung getroffen wurde, weder schriftlich noch mündlich (unter Zeugen). In diesem Fall grei...
Das wird aber eine reichlich teure Bewertung...:D
So ist es. Einer Beschlußfassung für die Einrichtung verkehrsregelnder Maßnahmen (Schilder, Fahrbahnmarkierungen) gehen eingehende Gefährdungs-Analysen voraus.
Warum auch? Wenn die gestellten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist doch alles okay.
Das mußt du uns mal näher erklären.
So ist es. Die Polizei ist Teil der Exekutive.;)