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Drahkke
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Ich gehe jetzt mal davon aus, daß der TE dem TÜV hier explizit einen Felgenprüfauftrag erteilt hat. Da ist die Motivation des Prüfers eigentlich nicht relevant.
Wenn das so wäre, würden die Hersteller keine ZR-Wechselintervalle alle 60.000 - 120.000 km vorschreiben.
Nein, du brauchst die Strecke deshalb nicht 4x fahren. Nach der Neuregelung kannst du die KZK am Ort des Fahrzeugkaufs erwerben. Also einfach hinfahren, Fahrzeug besichtigen, Kaufvertrag unterschreiben, anschließend zur örtlichen Zulas...
Diese Entwicklung war angesichts des Rubel-Verfalls sowie der selbst auferlegten Importbeschränkungen in einigen Bereichen zu erwarten.
Dafür gibt es zukünftig zwei Lösungswege: 1) TÜV-Fertigmachung und HU am Ort des Kaufs und anschließend Fahrt nach Hause auf eigener Achse 2) Verbringung auf einem Trailer nach Hause und dort TÜV-fertig machen plus anschließender HU
Eben. Diese wären die richtigen Adressaten für jedwede Kritik an der Neuregelung und nicht der Gesetzgeber, der hier nur reagiert hat, um den Mißbrauch einzudämmen.
Logischerweise werden die Fotos verglichen. Wenn du und dein Bruder nicht gerade eineiige Zwillinge seid, fliegt dieser Schwindel ziemlich schnell auf und dann hast du zusätzlich auch noch eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung a...
Sie werden gute Gründe dafür haben, daß sie diesen Schritt bis jetzt noch nicht vollzogen haben...
Nein, warum? :confused: Wer illiquide ist, muß noch lange nicht pleite sein.
Nein, ohne gültiges Gutachten absolut chancenlos.
Der Link funktioniert nicht.
Du bekommst das Geld von seiner Versicherung oder, falls du deinen Entschädigungsanspruch an die Werkstatt abtrittst (damit sie es reparieren können), bekommt die Werkstatt das Geld direkt von seiner Versicherung.
Ferndiagnosen sind immer schwierig, aber ich tippe hier mal auf einen Defekt des Autoradio-Displays.
Sofern der Wert des Fahrzeugs immer höher ist als die Rest-Darlehenssumme, macht der Erbe ja kein Minus...;)
War das an einem Privatgrundstück oder an einer öffentlichen Grünfläche?
Es besteht immer noch die Möglichkeit, die HU am Kaufort zu machen. Das wurde auch weiter vorn im Thread schon erwähnt.
Nur dann, wenn du für eventuell entstandene Schäden jemanden haftbar machen möchtest. Die Entscheidung liegt bei dir.
Naja, wenn hier der Mißbrauch des KZK hier schon als Argument für die alte Regelung eingebracht wird, dann läßt das ziemlich tief blicken und man fragt sich, warum sich einige Befürworter der alten Regelung jetzt wundern, daß diesem Mißb...
Wie hoch ist denn deine Jahresfahrleistung und das monatlich für den Fahrzeugunterhalt zur Verfügung stehende Budget?
Dazu müßte dir die Person aber erst einmal bekannt sein. Wenn ich deinen Eröffnungsbeitrag jetzt richtig gelesen haben, weist du aber wohl zur Zeit (noch) nicht, wer die Mäharbeiten ausgeführt hat.