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Drahkke
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Das wäre mir neu. Kannst du mal ein Foto davon einstellen, um deine These zu untermauern?
Durch irgendwelches Gehupe sollte man sich da in der Tat nicht irritieren lassen.
Das Widerrufsrecht dürfte dem Händler auch bekannt sein und deswegen wird er sich auf diese Variante sicherlich nicht einlassen.
Hast du schon mal an einen Dacia Logan gedacht?
Eben. Genau das scheint ja vielen Zeitgenossen noch nicht wirklich bewußt geworden zu sein. Man muß sich doch nur mal fragen, warum die Fahrzeuge im Windkanal optimiert werden müssen. Hätten die Fahrzeuge nicht durch das Turbo-Verbot so ...
Das wirst du wohl nur in den USA realisieren können. Angesichts der deutschen Gesetzgebung halte ich diese Möglichkeit hierzulande für ausgeschlossen.
Würde dieser Schaden denn schon von der gegnerischen Versicherung beglichen?
Die 24-stündige Frist, den Unfall nachzumelden, dürfte wohl leider auch schon verstrichen sein.
Solange die Teile eine Bauartzulassung haben und korrekt verbaut sind, ist daran überhaupt nichts schlimm.
Natürlich ist das nicht egal. Hierzu gibt es eindeutige Regelungen in der StVZO und vom Kraftfahrzeugbundesamt.
Das ist schlichtweg eine Tatsache. Und der Vergleich mit Hemden kommt hier einem Vergleich von Äpfeln und Birnen gleich, da vollkommen unpassend.
Sicherlich. Aber unter (guten) Bekannten sollte man mit offenen Karten spielen. Sonst entsteht beim Gegenüber schnell der Eindruck, daß hier versucht wird, ihn über den Tisch zu ziehen.
Bei gewerblichen Verkäufen ist der Ausschluß wirklich nicht zulässig, bei Verkäufen von Privat jedoch schon.
Die verbotenen LEDs haben keine Bauartzulassung (E-Prüfnummer). Aus Kostengründen scheuen scheinbar viele Hersteller die Zulassungsprozeduren.
Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung schon wirksam ausschließen. Dies muß aber explizit im Kaufvertrag vermerkt sein, was hier gerade unterblieben ist.
Da gibt der TE doch selbst zu, mit 100 km/h in die 70-km/h-Begrenzung hineingefahren zu sein.
Wer auch nur ein Semester Physik studiert hat, dem sollte klar sein, daß die HHO-Methode in der beschriebenen Ausführung energiebilanztechnisch keinen Sinn macht.
Das Problem im vorliegenden Fall besteht aber darin, daß der Verkäufer zwar eine Garantie ausgeschlossen hat, nicht jedoch die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Einfach die Klasse BE nachmachen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Schweißen wäre in diesem Fall ein absolut lebensgefährliches Unterfangen. Wenn schon umumgänglich, dann den Tank ausbauen, das Benzin komplett ablassen und vor dem Schweißen den Tank randvoll mit Wasser füllen.