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Drahkke
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Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung wird es Probleme geben.
Der Kläger findet sich schneller, als manchem Zeitgenossen lieb ist...;)
Auf der Grundlage deiner eigenen Bemühungen oder unter Hinzuziehung eines Anwaltes?
Bei der Privathaftpflichtversicherung hat der Schädiger/Versicherte NIEMALS einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung, sondern IMMER der Geschädigte.
Der TÜV ist eine Prüfbehörde und nicht die staatliche Exekutive.
Ein Lineal sollte man zur Sicherheit trotzdem noch mal drauflegen.
Das kann bei der AU auch festgestellt werden. Wenn man schon prüft / prüfen läßt, dann sollte man schon den vollen Funktionsumfang testen (lassen).
Genau. Deshalb kaufe ich bevorzugt junge Fahrzeuge mit hohen Kilometerständen. Da kann man dann davon ausgehen, daß die immer ordentlich warmgefahren wurden und nicht permanent im Kurzstreckenverkehr betrieben.
Genau. Eine AU kostet auch nicht die Welt.
...dafür aber mit erheblich besserer Ausstattung...
Was hat dein FOH gesagt, als du ihn auf die 3-Tage-Möglichkeit hingewiesen hast?
...sollte man nicht behaupten, vorher nicht gewarnt worden zu sein...
Da kann man nicht meckern.
Wozu dieser Aufwand? Wenn er mit dem Wagen nur 7000 km fahren will, kann's doch auch einer sein, der bereits 250.000 - 300.000 km auf dem Tacho hat, wenn er ansonsten noch gut in Schuß ist.
Ja. Damit wäre für die Zukunft schon einiges gewonnen.
Nach dem Leerräumen ist er's mit Sicherheit nicht mehr...
Nicht ganz richtig. Heizöl ist steuerbegünstigt und darf nicht zum Betrieb von Kraftfahrzeugen verwendet werden.
Wenn der Kat defekt ist, muß man ihn durch einen neuen Kat ersetzen. Das Leerräumen des Kats und anschließendes Einsetzen eines Rohres ist nicht zulässig, da eine Rückrüstung der Emmissionsklasse nicht eintragungsfähig ist.
Ich tippe auch darauf, daß der Deckel vom Ausgleichsbehälter den erforderlichen Überdruck im System nicht mehr halten kann.