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Drahkke
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Aber auch die Variante mit dem geringsten Gewicht!
Das wäre für beide Seiten die einfachste Lösung. Andernfalls müßte der Händler das gemäß dem Kaufvertrag verkaufte Fahrzeug erst noch beschaffen.
Wenn du nicht selbst schraubst, empfehle ich grundsätzlich die Yamaha MT-03.
Wenn du nicht selbst schraubst, empfehle ich die Yamaha MT-03.
Wofür der Ursprung dieses Threads ja ein klassisches Beispiel ist. ;)
An diesem Punkt muß jeder Käufer selbst entscheiden, wo er seine Präferenzen setzt. Ausstattung oder Gewicht!
Dem muß man dann eben mit einer entsprechend spürbaren Sanktionierung der Verstöße begegnen.
Deswegen hat man ja eine klare Trennlinie gezogen (die sogar schon beim laufenden Motor liegt).
Korrekt. Aber vielleicht war bis zu diesem Zeitpunkt noch niemand vom Amt vor Ort, um den Zulassungstempel abzukratzen.
Sobald es der Fahrer während der Fahrt in die Hand nimmt.
Oder eben reine Elektrofahrzeuge, wenn man neuen Technologien gegenüber offen eingestellt ist.
Das hat er doch selbst geschrieben (letzter Beitrag auf Seite 1).
Eben. Außerdem klingt der Bodykit-Hype langsam ab.
Deswegen macht es schon Sinn, direkt von solchen Vorhaben abzuraten...
Eben. Da macht es deutlich mehr Sinn, gleich einen Roller mit einem Hubraum von 125 ccm oder mehr zu nehmen (Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis vorausgesetzt).
Das schränkt die Auswahl natürlich nochmals massiv ein.
Nicht jede Ölspur ist eine Radiodurchsage wert...
Es soll ein Firmenwagen werden? :confused:
Das ist definitiv ein Gewährleistungsfall.
Was steht im Fehlerspeicher?