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Drahkke
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Sehe ich auch so. Der niedere Beweggrund ist ja nicht die Tötungshandlung an sich, sondern die Gesinnungslage, auf deren Basis die Tötung erfolgt.
Kommt auf den Zeitraum an, in dem die Gesamtzahl der Verstöße begangen wird. Wenn die Polizei hier eine Häufung feststellt und eine entsprechende Meldung an die Führerscheinbehörde schickt, kann das auch für den "normalen" Verkehrsteil...
Angesichts der Tragweite muß das Gericht hier schon etwas mehr ins Detail gehen. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-02/index.php?sz=8
Die Frage, ob es ein Re-Import ist, können wir hier nicht beantworten. Das mußt du mit dem Anbieter abklären.
Die Frage kann man nicht pauschal beantworten, da hier immer die Umstände des Einzelfalles maßgebend sind. Eine pauschale Regelung in dieser Richtung gibt es nicht.
Diese Ansicht ist zwar weit verbreitet, aber das gibt das StGB und unsere Rechtstradition nicht her.
Ja. Sollte nur nicht öfter vorkommen, da sonst Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufkommen könnten.
Die Zeit von 1896 - 1912. https://de.wikipedia.org/wiki/Elektroauto
Warum? Reichen dir diese Merkmale nicht aus?
Nein, hier gelten die allgemeinen Strafrahmen für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten (Vorsatztaten ausgenommen).
Das mußt du dann mit deinem Tuner abklären.
Wikipedia hilft: https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz
Ja, genau so. Nach der Wiedererteilung gibt es keine erneute Probezeit.
Wenn man die Energiekosten für die Herstellung noch draufrechnet, lohnt sich das trotzdem nicht.
Das wäre dann Nicht-EU-Ausland. Man beschreibt das dann auch als Export in Drittländer.
Eine Verurteilung wegen Totschlags stelle ich mir bei nachgewiesenem Eventualvorsatz schwierig vor.
Hier ein Bericht dazu: https://www.n-tv.de/.../...il-gegen-Ku-damm-Raser-article20929135.html
Die DUH betreibt Lobbyarbeit zu Gunsten des Umweltschutzes.
Naja, die Wahrscheinlichkeit, daß das Gericht den gleichen Fehler ein zweites Mal macht, dürfte äußerst gering sein.
Zur Beantwortung der Frage solltest du uns zumindest verraten, mit welchem Fahrzeugfabrikat/-Modell ihr teilnehmen wollt.