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Drahkke
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Ja, bei mir liegen da auch 20 (!) Jahre dazwischen. ;)
Das Problem dabei liegt darin,daß behördlichen Verfahrenshandlungen, wie die Anordnung eines MPU-Gutachtens, nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbstständig angefochten werden können. Der Betroffene muß in einem solchen ...
Letztlich ist es eine Entscheidung der Führerscheinbehörde, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht.
Man sollte die Gesamtsituation im Blick haben, um zu verhindern, daß man wichtige Details übersieht.
Genau das schrieb doch @PeterBH.
Nicht unbedingt. Wenn jemand den grauen oder rosa Lappen gegen einen Kartenführerschein getauscht hat, klaffen die beiden Daten auch auseinander.
Vorschriftsmäßiges Überholen scheint heute bei der Fahrschulausbildung keine Priorität mehr zu genießen...
Naja, daß deckt sich ja genau mit den Erfahrungen von @MrBerni.
Genau da macht ja die Idee von Volvo richtig Sinn und es bleibt zu hoffen, daß andere Fahrzeughersteller diesem Beispiel folgen.
Deswegen ist diese Postition ja auch nicht optimal, sondern suboptimal.
Das schon - aber ob die später noch Hemmungen haben, so eine Karre zu klauen...
Wie soll diese "Bettverzauberung" aussehen, wenn sie fertig montiert ist? :confused:
BAK = Blutalkohol-Konzentration
Hoffentlich läßt sich danach eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit durch die beiden Täter ausschließen - allein die fehlende Fahrerlaubnis bürgt hier wohl nicht für akzeptable Sicherheit.
Dieser BAK-Wert dürfte letal wirken... ;)
Nein, mit voller Absicht, sozusagen als guter Vorsatz.
Sicherlich. Aber nur der Zufall wollte es, daß beim hier diskutierten Fall nur eine Person im Fahrzeug saß und nicht fünf. Die Anzahl der Opfer kann in diesem Fall also kein Maßstab für das Strafmaß sein.
Genau an diesem Punkt greift ja der Eventualvorsatz. Die Täter hätten Einfluß nehmen können, haben es aber zur Befriedigung ihrer niederen Beweggründe nicht getan.
Alle diese Möglichkeiten sollten Ansporn dazu sein, sich in Zukunft StVO-konform im Verkehr zu verhalten.
Die Bremsung muß aber auch noch etwas bewirken können (in Bezug auf die Tat und ihre möglichen Folgen).