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Drahkke
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Doppelkarte brauchst du nicht mehr, da diese vor einigen Jahren bereits abgeschafft wurde. Du benötigst lediglich eine Versicherungsbestätigung deiner Versicherung. Kannst du dir per E-Mail schicken lassen.
Das interessiert zum Beispiel die Rennleitung. Und dabei interessiert es die Rennleitung nicht, ob es den TE nicht interessiert....:D
Die bekommst du nicht eingetragen.
Wenn die Maschine nur im Renneinsatz betrieben wird, sicherlich nicht. Aber hier im Thread entstand der Eindruck, daß du mit diesem Layout auf öffentlichen Straßen fahren wolltest.
Übersetzt: Wer schweigt, scheint zuzustimmen! Was immer du tust, das tue klug und schau auf das Ende! Die Zeiten ändern sich und wir uns mit ihnen!
Gleiche Wurfweite wie vorher?
Der örtliche Landmaschinen-Instandsetzer kann hier eventuell weiterhelfen.
Die Anonymität des Internets macht's möglich...:D
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte: Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten. Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) u...
Genau dieser Aspekt wird von den meisten Autokäufern bei der Kalkulation gern ignoriert.
So sehe ich das auch. Im Endeffekt kommt der Pfusch teurer, als wenn man es gleich vernünftig macht. Das es geht und wie es geht, kann man im nachfolgenden Thread nachlesen: http://www.motor-talk.de/.../meine-kreidler-und-ich-t2299085...
Ich hoffe ja, daß sich ein User aus der Schweiz schon früher dazu äußert.
Wozu willst du das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen ausstatten? Nach der Umrüstung ist es so nicht zulassungsfähig.
Ich denke mal, mit einem Aufschlag auf den üblichen Preis für die Arbeitseinheit ist so etwas durchaus machbar.
...es sei denn, der TE erwartet noch weitere "Vorgänge" dieser Art, die nur noch nicht abgerechnet wurden....
Vor dem Umbau solltest du ein Gespräch mit dem zuständigen Prüfer vom TÜV führen, da es sich hierbei um eine zulassungspflichtige technische Änderung handelt. Damit erspart man sich Streß nach dem Umbau. Eine Leistungsmessung auf dem Prü...
Einfacher ist es, vor einem solchen Umbau das Gespräch mit dem zuständigen TÜV-Prüfer zu suchen und den genauen Umfang der Arbeiten abzustimmen. Da es sich hier um eine zulassungspflichtige technische Änderung handelt, spart man sich hie...
Stimmt. Aber ich gehe davon aus, daß der TE in den letzten 5 Jahren selbst zu dieser Erkenntnis gekommen ist...:D
Dann gehe ich davon aus, daß du diesen Umbau gestartet hast, ohne vorher die Details mit dem Prüfer vom TÜV abzusprechen. Laß dich daher erst einmal dort beraten, denn in dem Zustand erscheint mir eine Zulassung aussichtslos.
Ich gehe mal davon aus, daß hier wieder ein Umbau gestartet wurde, ohne vorher mit dem Prüfer vom TÜV die Details zu besprechen. Denn sonst wären solche Fragen schon im Vorfeld geklärt worden.