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Drahkke
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Gibt es denn da keine aussagekräftigere Statistik, welche die Entwicklung dieser Unfallart z.B. über die letzten 20 oder 30 Jahre aufzeigt?
Nur um mal ein Gefühl für die Dimension dieses Ereignisses zu bekommen: Um welchen (Erstattungs-)Wert soll denn hier gestritten werden?
Da du, wie gerade selbst geschrieben, zwischenzeitlich einen Ersatz-205er von deinem Freund bekommen hast, müßte diie Sache doch jetzt eigentlich für dich erledigt sein, oder verstehe ich da jetzt irgend etwas falsch?
Nee, sinnvoller ist in diesem Fall immer, direkt eine 125er zu kaufen.
Um den Flottenverbrauch zu senken.
Ja, ich lasse mir Möbel auch grundsätzlich anliefern und wenn das nicht geht, dann miete ich mir extra für den Transport einen entsprechend dimensionierten Transporter. Die Anschaffung meines Alltagsfahrzeuges richte ich jedenfalls nich...
Ich befürchte, daß mit dem vom Freund beschafften Ersatzfahrzeug bereits das nächste Problem vorprogrammiert ist: http://www.motor-talk.de/forum/motornummer-t4173407.html?highlight
Das eigentlich Schlimme ist ja, daß die Parkhäuser in Deutschland nicht einmal auf die maximal zulässige Breite von 2,50 m ausgelegt werden.
Als kompaktes Familienauto, in welches man auch noch gut einen Kinderwagen hineinbekommt, kann ich die Kombi-Version der C-Klasse von Mercedes empfehlen. Als Fahrzeug der 1. Generation (W202) oder 2. Generation (W203) auch recht preiswer...
Die Laufleistung spielt bei einem solchen Vorhaben eigentlich absolut keine Rolle. Wieviel Zeit hast du denn dazu benötigt?
Das ist aber auch die einzig sinnvolle Lösung. Schließlich können die Taten auch von Personen begangen werden, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
Kannst du das auch mit Fakten untermauern? Ansonsten wäre es nämlich nur Polemik.
Danke für die Bestätigung. Im Grunde genommen war mir das aber schon vorher klar. Das macht aber nur deutlich, daß die Entscheidungsträger in unserem Lande auf dem richtigen Weg sind.
Wie hast du denn die Nichtfunktion des Gurtstraffers diagnostiziert?
Wie hat sie das begründet? :confused:
Wenn du die Winterreifen im Oktober montiert hättest, wäre dir dieser Aufwand erspart geblieben. Die Winterreifen-Regel "von Oktober bis Ostern" hat nach wie vor ihre volle Gültigkeit.
Diese Begründung würde angesichts der baulichen Gegebenheiten ziemlich debil wirken.
Diese "Begründung", die du hier in Klammern gesetzt hast, hast du doch wohl nicht gegenüber der Polizei geäußert, oder?
Zweitschlüssel?
So wie ich das verstanden habe, wurde lediglich die Weiterfahrt untersagt und zu dessen Sicherstellung die Fahrzeugschlüssel einkassiert.