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Drahkke
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Du kannst anhand der Fotos die Blutmenge bestimmen?
Nein. Auch die müssen sich an "BASEL II" halten.
Eine Begründung des Prüfers ersetzt keine Bauartzulassung (E-Prüfnummer). Diese ist jedoch für Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen zwingend vorgeschrieben. Und wenn die nicht vorliegt, ist die Eintragung nicht legal.
Genau deswegen ist eine weitere Erhöhung der Spritpreise absolut unakzeptabel...:(
??? Diese Viskosität gibt es auch von führenden Markenanbietern.
...was mit einem moderat eingesetzten Gasfuß auch kein Problem sein sollte...
Wie ich schon schrieb...;)
Nicht das Cruisen. Nur das unnötige Herumfahren...;)
Genauso ist es. Deshalb lasse ich mich auch von diesem "Trend" nicht mitreißen...
Am besten wartest du erstmal den Brief von der Behörde ab.
Dein Gegenvorschlag?
Ja. Da stimmen die Relationen einfach nicht.
Ich suche so ein Teil auch schon seit längerem ohne Erfolg. Echt jammerschade, das die Industrie in diesem Punkt schläft...:(
Ich kaufe grundsätzlich (gebrauchte) Weisse. Das Geld, das ich dabei spare, investiere ich dann lieber an einer sinnvolleren Stelle.
Was soll das für eine Gesetzeslücke sein? In der StVZO steht eindeutig, daß sich bei einem stehenden Fahrzeug keine frei zugänglichen Teile mehr bewegen dürfen.
Nicht sonderlich praktikabel...:rolleyes:
Die Fotos werden in solchen Fällen natürlich verglichen.
Über die Kosten der Aktion habe ich mir auch schon so meine Gedanken gemacht...;)
...wobei sich dann aber das Problem der Beweisführung für die Beamten stellt...
Re: Autobahngebühr für PKW? Das sehe ich genauso. Eine Gerechtigkeitslücke, die es zu schließen gäbe, besteht beim heutigen System überhaupt nicht. Daher lehne ich die Autobahngebühr für PKW's grundsätzlich ab.