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Faltenbalg25217
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Entweder gehst Du mit anwaltlicher Hilfe dagegen vor. Das wird zunächst einmal etwas kosten. Eine Erstberatgung ist im Normalfall kostenmäßig auf max. 190,- € + MwSt begrenzt. Wenn es Dir das nicht Wert ist, dann bleibst Du auf dem Schad...
Man streitet sich schon viele Jahrzehnte darüber, ob Mord ein eigener Tatbestand ist oder ob es sich um eine strafschärfende Norm handelt, einen sozusagen besonders qualifizierten Totschlag. Ich halte es für Letzteres. Die konkrete Tat ...
Da könnte auch eine Anzeige der Versicherung wegen des Verdachts des Betruges dahinter stecken.
Weiß ich. Das ist ein fast religiös fanatischer Streit über die Begründung. Für das Ergebnis ist es eigentlich unwichitg, ob nun Totschlag aus dem Mord oder der Mord aus dem Totschlag heraus definiert wird. Akademische Synapsenakrobatik ...
Dann solltest Du dich vorher anwaltlich beraten und ggf. sogar vertreten lassen.
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Der ultimative Off-Topic-Blog
(32 Zähne und 2 Augen) x 2 ... im Sinne primitiver Rache gäbe es da lustvollere Umsetzungen. :)
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Schamhafte 12 Jahre Freiheitsstrafe, Fürerscheinentzug, Sperre der Neuerteilung für min. 15 Jahre ab der Tat. Im Vollzug kommen die dann nach 6-8 Jahren unter Bewährung für die Reststrafzeit wieder raus, wenn sie sich gut geführt haben. ...
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Der ultimative Off-Topic-Blog
Vermutlich steht am Ende der Totschlag mit bedingtem Vorsatz.
Das ist überflüssig. Die Versicherung würde sich dann auf das Fehlen der Deckung berufen. Sie beruft sich aber auf das Fehlen des äußeren Tatbestandes der Entwendung. Das macht nur Sinn, wenn der Schadensfall gedeckt wäre. ;)
Ah, den thread meinte ich auch. :)
Bitte hier weiterkotzen! :)
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Der ultimative Off-Topic-Blog
Ostelch, nicht ganz. Die Opfer sind über § 117 Abs.1 VVG weiter geschützt. Die Haftpflichtversicherer der Kfz müssen an die Opfer leisten. Aber die Täter hängen dann ganz zu Recht im Regress und können den auch über eine Restschuldbefrei...
Der Schadensfall wäre für den Mitgliederschutz vorvertraglich. Das ist "problematisch".
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Aber es wäre doch auf jeden Fall eine Straftat. Wenn Totschlag bliebe, dann wäre das ein Fortschritt. Üblich war bislang fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge bzw. fahrlässige Tötung. Strafbar war das schon immer.
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Verwandtschaft lässt sich auf legale Art und Weise nicht aktiv beenden ... wobei man vielleicht auch lernen kann, mit Widersprüchen zu leben.
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Der hat Weisungsbefugnis. Die Kompetenzfrage wird nach der Stellenbesetzung nicht mehr geprüft. Über das davor wird es verschiedene Ansichten geben. ...
Bring ihn mal nicht auf die idee, auf jeden einzelnen Beitrag von Anfang an zu antworten. :D *duck und weg*
Ja. Frontscheibenwechsel nach Steinschlag wurde problemlos und - weil ich drauf bestand - mit Originalmaterial und Garantie über Carglas abgewickelt. P.S. So sieht übrigens eine Nichtschleichwerbung aus, die ich trotzdem nicht schön fin...
Ich nenne es Stammtischdetektor.
Ist wirklich keine Kritik an Dir. Ich meine das mehr transzendent. Einfach nicht drüber nachdenken. ;) Der von mir geschilderte Sachverhalt ist übrigens wahr.