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Faltenbalg25217
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Danke für deinen Beitrag BlackTM. Da die Mod-Lampe an ist, kann ich Dir leider keinen Daumen drangeben. :) Das Verbot der Schleichwerbung befindet sich in den Beitragsregeln von MT in der Regel 6. Es ist auch deren ausdrückliche Übersch...
@pepperduster bleib standhaft. Nix mit beugen. § 9 IV StVO gilt nicht für das Wenden. Das wird in § 9 V StVO erwähnt. Als Nutzer der Vorfahrtsstraße hat man da auch als Geisterfahrer gegenüber aus Nebenstraßen einbiegenden VT die Vorfahr...
helllcat500 ... sein privater Fuhrpark beinhaltet auch ein Bike, eine 1300'er ;)
Dessen bin ich mir bewusst. Ich bin auch mehr dafür, die Kfz-Verkehre in Tunnel zu verlegen, wenn es oberirdisch zu eng wird. Das kostet Geld. Deshalb bin ich ja für eine Fahrradsteuer.
Nicht lachen ... bitte erst auf D und dann sachte aufs Gas. ;) Grüße
Nein, das ist nicht weltfremd sondern zirkelschlüssig mit einer falschen Ausgangsthese. Mein Beitrag bezieht sich auf eine Kreuzung mit Vorfahrtsstraße und Nebenstraße. Man kann natürlich auch umrüsten auf italienisch (Hupunterbrechung...
Handbremse vor dem Einkuppeln lösen wäre auch noch ein Gedanke. Reden wir hier von einem Omega B oder von einem Vectra B? Grüße
Umfrage:
Der ultimative Off-Topic-Blog
213 wäre auch im Rahmen einer logischen Erklärung. :)
Umfrage:
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Die ersten Ziffern der Ergebnisse 2, 3, 7, 3, ? (von oben nach unten) sozusagen "interpoliert" dann die 2. Die Ziffern 2 und 3 der Ergebnisse wie bei Dir.
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Der ultimative Off-Topic-Blog
Von dieser oder nächster Woche? :D
Umfrage:
Der ultimative Off-Topic-Blog
Schon klar. Ich wollte es allgemeinverständlicher sagen. Nicht, dass geraten wird. :)
Der Umgang mit diesem Problem ist in den verschiedenen Foren im Vergleich mal mehr und auch schon mal weniger zufriedenstellend. Die Auffassungen sind halt nicht identisch.
Dazu gibt es einen eigenen thread im V&S. Auf die Begründung des heutigen Urteils darf man sehr gespannt sein. Der Fall wird vermutlich bis zum BGH gebracht werden, weil das eine Grundsatzfrage ist, ob nur fahrlässige Tötung oder Totschl...
Du beschreibst da rechtlich eher eine (bedingt) vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge bzw. einen bedingt vorsätzlichen Totschlag. Letztlich ist es eine Diskussion über das richtige Strafmaß für solche Delikte.
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Das geht sicherlich bis vor den BGH. Es ist eine absolute Grundsatzfrage, nach welcher Strafnorm hier die "gerechte" Strafe verwirkt ist. Das wird auch in der Fachwelt mit Hochspannung verfolgt werden.
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Wenn letztlich ein bedingt vorsätzlicher Totschlag und 15 Jahre Freiheitsstrafe stehen bleiben sollten, wäre auch das schon ein riesen Sprung zur bisherigen Handhabung bei solchen Verkehrsdelikten. Der Fall ist aber auch wirklich krass.
Ich denke auch, dass es sich am Mordmerkmal entscheiden wird.
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Der Tote wird tot bleiben. Die Täter werden Einsicht heucheln und irgendwann nach 2/3 der Strafe auf Bewährung rauskommen.
Wo die Verteidigung hin will, das ist klar. Die Richtung haben sie ja bislang schon verfolgt. Ob sich für die "einfache" Tötung ein passendes Mordmerkmal begründen lässt, halte ich für das eigentliche Problem dabei.