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Drahkke
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Das halte ich für eine durch keinerlei Sachargumente belegbare Unterstellung.
An was für ein Anlagen-Fabrikat habt ihr dabei gedacht? Vialle oder Prins?
Ich nicht. Aber es ist ja nichts unmöglich...:D
Wenn ich mich richtig erinnere, liegt die nach aktuellen Gerichtsentscheidungen irgendwo zwischen 20 und 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Ich kann mich da aber auch irren. Ein Rechtsanwalt kann hier mehr dazu sagen.
Das ist IMHO keine Emfpehlung für einen Fahranfänger. Da sollte man das Budget schon lieber in Assistenzsysteme investieren.
Wie hoch ist denn eure prognostizierte jährliche Gesamtfahrleistung?
Hier solltest du erst einmal seine Antwort abwarten, um festzustellen, ob der Händler an einer gütlichen Einigung interessiert ist. Wenn er den Wagen gegen Kaufpreiserstattung (abzüglich Nutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer) wiede...
Die Systeme, welche eine derartige Politik zu ihrer Grundlage gemacht haben, sind allesamt gescheitert.
Wenn wir es mal nüchtern betrachten, liegt doch die Hauptproblematik darin, daß Interessenten heute oftmals Gebrauchtfahrzeuge kaufen, ohne deren Historie auch nur in Ansätzen zu kennen. Das wissen die Verkäufer natürlich und nutzen dies...
In diesem Fall würde ich dir empfehlen, einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht zu Rate zu ziehen und mit diesem eine Vorgehensweise gegen den Händler auszuarbeiten. Eine Rechtschutzversicherung ist hoffentlich vorhanden. Hast du denn den...
Hast du zwischenzeitlich schon mal Kontakt zum Erstbesitzer aufgenommen und ihn nach einem Unfall gefragt?
Schade, daß solche geschmackvolle Original-Lackierungen immer limitiert werden...:(
Wirkungsvoller wäre es wohl, wenn beim TÜV nicht nur der Kilometerstand, sondern die komplette Fahrzeughistorie hinterlegt würde.
Welche Laufleistung hat das Fahrzeug, wieviele Vorbesitzer und wie hoch war der Kaufpreis?
Was schlägst du alternativ vor, um die grassierende Tachomanipulation wirksam einzudämmen?
Hast du das nur mündlich erfahren oder liegt dir nun ein entsprechendes Gutachten vor?
Jemand, der verhindern möchte, daß sein Fahrzeug zugeschneit wird. Wo hast du hier ein Verständnisproblem?
Ich denke, es ist langsam an der Zeit, den Titel dieses Threads zu korrigieren. Anlaß dazu gibt der folgende Bericht: http://www.n-tv.de/.../Porsche-braust-zum-Rekord-article6492726.html
Das ist aber auch nur eine deutsche Sonderregelung. In anderen Ländern (speziell im angelsächsischen Raum) sieht man das wieder ganz anders.
Grundsätzlich ist das Betreten j e d e n Waldes zum Zwecke der Erholung erst einmal erlaubt. Nachzulesen im § 14 BwaldG (Bundeswaldgesetz).