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Faltenbalg25217
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Genau. Und auch, dass es Dich freut, wenn andere das tun. q.e.d. ! :rolleyes::mad::rolleyes:
Ohje, es scheint schlimmer als vermutet. Der TE erinnert nicht den von ihm erstellten Eingangssatz, wo er wörtlich schrob: "Mich erfreut es, wenn möglichst viele Schnellfahrer und Falschparker Geld in die Stadtkassen bringen." Ach ja ...
Der TE freut sich darüber, dass er, wenn viele Regelverstöße begangen werden, wegen der Geldbußenn weniger Steuern bezahlen müsse. Und er erwartet für diesen als total schlau dargestellten Standpunkt Applaus. ... Na dann. :rolleyes::eek:...
Der Hersteller bietet diese Geräte u.a. im "Beuteteilungsmodell" an. Kostenlose Aufstellung, Wartung und Auswertung, Bezahlung über einen Anteil an den Einnahmen der nachgewiesenen Verstöße. Der Aufsteller hat dabei das Recht, den Stando...
Nochmal: es ist Dein eigenes Auto und ein Schaden ist Dir nicht entstanden. Deinen Aufwand hättest Du auch so gehabt, wenn der Typ nicht gewesen wäre. Es gibt dir doch auch niemand Geld dafür, dass Du dir ab und an die Schuhe putzt!
Ihr habt also vereinbart, dass er sein Geld bei Nichtabnahme zurück bekommt. Nun nimmt er das Auto nicht, was im Rahmen Eurer Vereinbarung liegt. Du willst das Geld jetzt behalten. ... Wer könnte denn da evtl. auf dem Holzweg sein? :conf...
Aufwand vs. Nutzen Kaufvertrag ... ja, kann man sicherlich so vertreten ABER: Gewährleistungsausschluss wird man so nicht nachweisen können. Ein angepisster Käufer der zur Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des Kaufpreises gezwungen wi...
@TE Dann müsstest Du nachweisen, dass Du wegen ihm einen anderen Käufer ablehnen musstest. Geh in Dich und mach einen Haken dran ;)
Echt jetzt?
Halbe Sachen sollte man vermeiden ;)
Für mich liest sich das jedenfalls so.
Es wird zwar nicht aus §242BGB "abgeleitet", weil es direkt zum Schaden gehört. Aber der Wissensvorsprung der Versicherung, der besteht auch ohne Streit. Streit setzt u.a. Kenntnis von irgendwelchen Ansprüchen voraus. Und warum sollte de...
Naja ... Standgebühren für Dein eigenes Auto ... :D ... So ein Fernabsatzgeschäft kann der Verbraucher ja wohl auch kostenlos widerrufen ;)
der TE schrob :), dass der Wortlaut sei: "Wir bestätigen unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Beschädigungen Am Fahrzeug xx-xx-xxxx (Kennzeichen von mir)"
Sehe ich anders. Er hat bislang noch nicht beziffert und kann das mangels Schadengutachtens und Kenntnis seiner Ansprüche auch nicht. Ferner kann man nicht verlangen, dass der TE kostenfrei eigene Freizeit darin investiert.
So fangen Rechenfehler an :(
Ich parke mein Auto in eine nach 20 Minuten endlich gefundene freie Parklücke parallel zur Fahrtrichtung ein. Zwei Wagenlängen vor dieser Parklücke passierte ich ein rechts stehendes Haltverbotsschild mit Pfeil nach rechts am Fahrbahnran...
Die auf der Rüttelplatte erreichten Dämpfungswerte sind nicht unbedingt sehr aussagekräftig. Die Einflüsse des Reifendrucks, des Fahrzeuggewichts und des Fahrwerkszustands spielen bei diesen Messverfahren mit hinein und verwässern insbes...
Quellenangabe?
Ein verkaufsbedingter Halterwechsel könnte genauso helfen wie die Umstellung auf gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs. Ein erweiterter Nutzerkreis wäre eher keine andere Art der Nutzung.